Nicht zwingend nur daheim bleiben?

Kino und Kurzurlaub: Sieben Aktivitäten, die Sie trotz einer Krankschreibung machen dürfen

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Wenn Sie krankgeschrieben sind, verbringen Sie mehr Zeit daheim. Aber muss das wirklich so sein? Was Sie als Arbeitnehmer trotz Krankschreibung machen dürfen.

Sie husten vor sich hin, wälzen sich von rechts nach links im Bett – so richtig liegen bleiben können Sie nicht mehr. Der Gedanke an einen Spaziergang an der frischen Luft oder schnell ein paar Kleinigkeiten im Supermarkt an der Ecke zu besorgen, ist verlockend? Allerdings werden Sie vom schlechten Gewissen geplagt, Sie sind schließlich krankgeschrieben und müssen das Bett hüten. Keine Sorge, die Zeiten, in denen Sie sich aus dem Haus schleichen mussten, sind vorbei – erfahren Sie hier, was Sie trotz Krankschreibung guten Gewissens machen dürfen.

Krankgeschrieben: Das müssen Sie beachten

Trotz Krankschreibung ein paar Tage am Meer verbringen. Das kann gestattet sein, ist allerdings auch abhängig von der Erkrankung.

Muss ich die ganze Zeit im Bett bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin?

Nein, das Bett müssen Sie nicht zwangsläufig die ganze Zeit hüten. Sie dürfen allerdings nichts machen, was Ihren Genesungsprozess behindert. Was erlaubt ist und was nicht, komme allerdings auf die jeweilige Krankheit an. Wenn Sie Ihre Genesung gefährden, können Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten.

Quelle: Arbeitsvertrag.de, Stand: 27.03.2023

Einkaufen gehen trotz Krankschreibung

Schnell mal frisches Obst und Gemüse oder andere Lebensmittel besorgen. Wenn Sie nicht bettlägerig erkrankt oder ansteckend sind, können Sie das gefahrlos machen. Auch ein Gang zur Apotheke, um sich mit den Medikamenten, die Sie zu einer Genesung benötigen, einzudecken, ist erlaubt. Werden Sie allerdings bei einem Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden in der Stadt gesehen, kann das schon anders aussehen. Das könnte unter Freizeitspaß fallen. Um arbeitsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen allerdings erst einmal nachweisen, dass Sie tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen haben.

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Sport machen trotz Krankschreibung

Im Fitnessstudio Gewichte stemmen oder auf dem Laufband schwitzen – das kann trotz Krankschreibung erlaubt sein. Allerdings sollten Sie hier genau darauf achten, dass Sie sich nicht durch den Sport gefährden. Bei einer fiesen Erkältung Sport zu machen, ist weder arbeitsrechtlich noch gesundheitlich eine gute Idee. Anders kann das allerdings aussehen, wenn Sie wegen Burnout oder einer Depression krankgeschrieben sind. Dann wird Bewegung von Ärztinnen und Ärzten sogar empfohlen. Sollten Sie allerdings trotz Erkrankung Ihre Gesundheit durch sportliche Aktivitäten gefährden, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.

Krankschreibung – halten Sie sich an die ärztliche Anweisung

Haben Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin strikte Bettruhe verordnet bekommen, sollten Sie sich daran halten. Allerdings dürfen Sie sogenannte Versorgungsgänge, wie einkaufen, Arztbesuche oder den Gang in die Apotheke trotzdem erledigen, informiert die Rechtsanwaltskanzlei Pöppel. Sind Aktivitäten wie Familienfeiern, ein Konzert- oder Schwimmbadbesuch förderlich für die Genesung, kann es sinnvoll sein, dass Sie Ihren Arbeitgeber vorab informieren, heißt es vonseiten der Kanzlei weiter.

Was Sie während der Krankschreibung dürfen

☑️ Spaziergang an der frischen Luft
☑️ Besuche beim Arzt/der Ärztin, unter Umständen auch bei anderen Fachärztinnen und -ärzten, sollte nichts Gesundheitliches dagegen sprechen
☑️ Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke
☑️ Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma, beispielsweise mit gebrochenem Arm
☑️ Urlaubsreise antreten
☑️ Kinobesuch, beispielsweise mit gebrochenem Arm

Wichtig ist, dass Sie all dies nur tun sollten und dürfen, wenn Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden. Der Gang zum Vorstellungsgespräch kann beispielsweise bei einer Krankschreibung wegen eines gebrochenen Arms kein Problem darstellen. Der Fall ist vor rund zehn Jahren vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 106/12) verhandelt worden. Des Weiteren dürfen Sie ebenfalls in den Urlaub fahren, wenn dies für Ihre Gesundheit förderlich ist. Beispielsweise bei einigen Atemwegserkrankungen ist ein Aufenthalt am Meer gesundheitsfördernd. Sollten Sie allerdings eine Verschlechterung bemerken, ist es sinnvoll, den Urlaub abzubrechen.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Alkohol während der Krankschreibung: Ist das eine gute Idee?

Während der Besuch im Restaurant in der Regel kein Problem ist, sollte das förderlich für die Gesundheit sein, sind Partys oder Alkoholkonsum eher nicht ratsam. Sollten Sie bei solchen Fehltritten während einer Krankschreibung erwischt werden, droht Ihnen eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung, wie die Rechtsanwälte Gansel informieren.

Darf ich während einer Krankschreibung arbeiten gehen?

Sie fühlen sich wieder fit, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind? Dann können Sie wieder arbeiten gehen. Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich nur um eine Einschätzung, wie lange die Genesung dauern kann. Noch einmal zum Arzt oder zur Ärztin gehen, um sich ‚gesund zu schreiben‘ ist nicht notwendig, da es eine solche Bescheinigung gar nicht gebe. Auch um Ihren Krankenversicherungsschutz müssen Sie sich, wie die Rechtsanwälte Gansel auf ihrer Website weiter informieren, keine Sorgen machen.

Rubriklistenbild: © Imago

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