Gesetzliche Neuregelungen

Mindestlohn, Wohngeld oder Elterngeld: Das ändert sich 2025

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Viele Reformen treten 2025 in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist im neuen Jahr mit mehr Geld zu rechnen, wo nicht?

Das neue Jahr bringt wieder einige Neuregelungen mit sich. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die viele Verbraucher finanziell betreffen.

Was ändert sich im Jahr 2025?

2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. (Symbolbild)

Höherer Mindestlohn und neue Verdienstgrenze für Minijobs

Der Mindestlohn steigt zum Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt entsprechend – sie wird ab 1. Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. 

Wohngeld für Bürger mit niedrigem Einkommen steigt

Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel „durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Krankenversicherung könnte teurer werden

Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen, wie dpa zudem zu den Aussichten fürs neue Jahr berichtete. „Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024“, berichtete dpa (Stand: 2. Dezember 2024). „Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.“

Mehr Geld in der Altenpflege 

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli 2025 mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Briefporto steigt

Ab Januar 2025 kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Zudem schafft die Post den Prio-Brief ab: „Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen“, berichtete dpa (Stand: 2. Dezember 2024). Die Bundesnetzagentur müsse noch zustimmen, das gelte aber als Formsache, hieß es zum Zeitpunkt.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt für Trennungskinder

Leben Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Unterhalt für das Kind, das beim anderen wohnt. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. Wie aus der Düsseldorfer Tabelle 2025 hervorgeht, steigt der Unterhalt für Trennungskinder 2025 in vielen Fällen kaum: Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor – außer für Studierende, wie dpa berichtete: Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder dagegen beträgt ab dem Jahr 2025 bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.

Die Düsseldorfer Tabelle sei nur ein Anhaltspunkt und es gebe viele Sonderfälle, die wiederum eine spezielle Berechnung nötig machten, wie BR24 in einem Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2024 ausgeführt hatte.

Grundsteuerreform

Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. „Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind“, so dpa. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich.

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Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Kindergeld und Steuerentlastungen

Der Bundesrat hat am 20. Dezember zudem mehrere erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetze abgesegnet. So kann nun zum Beispiel zum Jahresanfang 2025 das Kindergeld steigen.  (Mit Material der dpa)

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