Trennungskinder

Neue Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt 2025 kaum

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

Nach der Düsseldorfer Tabelle richtet sich bundesweit der Unterhalt, der Trennungskindern zusteht.

Wer muss für die Kinder wie viel zahlen? Nach einer Trennung stellt sich diese Frage häufig. Der Unterhalt wird für jeden konkreten Fall individuell berechnet. Familiengerichte orientieren sich jedoch an den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.

Leben Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Unterhalt für das Kind, das beim anderen wohnt. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. (Symbolbild)

Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt für Trennungskinder steigt 2025 kaum

Wie aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 hervorgeht, die das OLG Düsseldorf veröffentlicht hat, steigt der Unterhalt für Trennungskinder 2025 kaum. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor – außer für Studierende, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt demnach ab dem neuen Jahr (2025) bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen.

Deutlich mehr für Studierende

Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, wie dpa weiter berichtete. Er steigt von 930 auf 990 Euro, war aber im Vorjahr unverändert geblieben, als die Bedarfssätze für die jüngeren Kinder deutlich gestiegen waren. 

Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2.100 Euro, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro.

Selbstbehalt unverändert

Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt dem Bericht zufolge ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet – für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Die Düsseldorfer Tabelle sei nur ein Anhaltspunkt und es gebe viele Sonderfälle, die wiederum eine spezielle Berechnung nötig machten, wie BR24 in einem Beitrag zur Düsseldorfer Tabelle 2024 ebenfalls ausgeführt hatte. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Marcel Kusch/dpa