Was bedeutet es für Sparer?

Steuern auf Kapitalerträge: Was damit gemeint ist

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Zusätzliche Abgaben für Sparer? Der Plan von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Investoren sollten Sozialabgaben auf Kapitalerträge entrichten, stößt auf Ablehnung.

Mit Mehreinnahmen soll die Lage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen verbessert werden. Gleichzeitig soll das Ungleichgewicht zwischen den Arbeitslöhnen und Kapitalerträgen ausgeglichen werden, berichtet Zdf.de. Derzeit sind nur die Arbeitslöhne sozialversicherungspflichtig. Habecks Vorschlag, der mehr Solidarität schaffen soll, löst eine Debatte aus. „Für Anleger das teuer“, berechnet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Sozialabgaben auf Kapitalerträge: Was wäre davon betroffen?

Der Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck schlägt Sozialabgaben auf Kapitalerträge vor. Wie genau das funktionieren soll, ist noch nicht klar. Der Vorschlag löste eine Debatte aus.

Unter Kapitalerträgen versteht man im steuerlichen Sinne alle Einnahmen, die durch „Hingabe von Kapital“ erwirtschaftet werden, informiert Steuern.de. Das können beispielsweise Dividenden, Gewinnausschüttungen, Zinsen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sein, berichtet das Portal.

Bei Selbstständigen, die sich freiwillig krankenversichern, kann es bereits jetzt der Fall sein, dass sie Sozialabgaben auf Kapitalerträge zahlen, informiert Br.de. Sie müssen jährlich das Gesamteinkommen an die Kassen melden, dazu gehören auch die Kapitalerträge. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 73.800 Euro.

Was würde es für Privatanleger bedeuten?

Das IW hat eine Berechnung aufgestellt, was Habecks Vorschlag für Privatanleger bedeuten würde:

Wer 100.000 Euro bei einer Rendite von fünf Prozent investiert, erzielt 5.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr. Davon werden 1.000 Euro als Sparerfreibetrag abgezogen. Von den 4.000 Euro gehen circa 26 Prozent an den Staat – in Form von Steuern und Solidaritätszuschlag. Das sind 1.055 Euro. Die Nettorendite liegt dann bei 3,9 Prozent.

Werden jetzt noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend gemacht, wären dies weitere 852 Euro (Sparerfreibetrag berücksichtigt), die an den Staat gehen. Dann läge die Nettorendite bei 3,1 Prozent.

„Rund 38 Prozent der Kapitalmarktrendite würden damit dem Staat zufallen, obwohl er nicht das Investitionsrisiko trägt. Bei höheren Kapitalerträgen steigt der Anteil für den Staat sogar noch weiter, da die Bedeutung des Sparerfreibetrages abnimmt“, ordnet das Institut der deutschen Wirtschaft ein.

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Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Auch bei Christian Lindner (FDP) kommt der Vorschlag nicht gut an.

Sozialabgaben auf Kapitalerträge: Stimmen zum Vorschlag

Gesundheitsökonom Jonas Schreyögg, Professor an der Universität Hamburg, begrüßt gegenüber Zdf.de den Vorschlag: „Diese Erweiterung der Beitragsbasis würde es uns erlauben, den zu erwartenden weiteren Beitragssatzanstieg abzumildern.“ Skeptisch ist dagegen Marcel Thum, Leiter des Ifo Instituts Dresden. Er merkt gegenüber dem Portal an, dass kaum etwas zusammenkomme. Menschen, die gut bis weniger gut verdienen, hätten kaum Kapitalerträge, Gutverdiener und Privatversicherte seien außen vor.

Derweil bekräftigt Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner, dass bei dem Vorschlag Kleinsparer außen vor blieben, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet: Es seien nicht die Krankenschwester oder der Häuslebauer gemeint, sagte Brantner in der ZDF-Talkshow Markus Lanz. Genaue Zahlen konnte sie nicht nennen. „CSU und FDP warnten vor einem Griff in die Taschen der Menschen, auch von SPD und AfD kam Kritik. Die Grünen stellten daraufhin zwar großzügige Freibeträge in Aussicht, nannten bislang aber keine konkrete Zahl“, berichtet die dpa.

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