Wohnen
CO₂-Abgabe: So wird berechnet, was Mieter bezahlen müssen
VonDieter Tannertschließen
Die CO₂-Abgabe wird zwischen Vermieter und Mieter je nach Energieeffizienz des Hauses aufgeteilt. Wer übernimmt welchen Anteil?
Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben, die bislang in voller Höhe alleine vom Mieter über die Heizkosten bezahlt wurde. Seit dem 1. Januar 2023 muss der Vermieter sich je nach energetischem Zustand des Hauses an diesen Kosten beteiligen.
Die CO₂-Abgabe ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik, um Anreize zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu setzen. CO₂ ist dabei die chemische Bezeichnung für das klimaschädliche Kohlendioxid, das beim Verbrennen von Kohlenwasserstoffen wie Öl oder Gas entsteht. Seit Einführung ist für jede ausgestoßene Tonne CO₂ eine Abgabe zu bezahlen. Die Lieferanten von Öl- oder Gas müssen diesen Posten in ihren Rechnungen gesondert ausweisen.
Wie ermittelt sich der Preis der CO₂-Abgabe?
Für den Preis der CO₂-Abgabe setzt die Bundesregierung auf ein System des Zertifikatehandels. Für den Verkauf von Öl oder Gas muss der Brennstofflieferant über eine ausreichende Menge an Emissionszertifikaten verfügen, die rechnerisch auf die verkauften Brennstoffe entfällt. Diese Zertifikate sind bisher zu einem Festpreis vom Bundesumweltamt zu beziehen. Die Kosten der Zertifikate betrugen bei ihrer Einführung im Jahr 2021 25 Euro je ausgestoßener Tonne CO₂. Der Preis stieg im Jahr 2022 auf 30 Euro je Tonne an und steigt in den Folgejahren weiter, im Jahr 2024 auf 35 Euro je Tonne und im Jahr 2025 auf 45 Euro je Tonne. Für 2026 soll sich der Preis in den gesetzlich festgesetzten Grenzen von 55 Euro bis 65 Euro bewegen. Ab 2027 wird dann ein Durchschnittspreis zugrunde gelegt, der aus dem Handel im jeweiligen Vorjahr ermittelt wird.
CO₂-Abgabe: Was übernimmt der Vermieter – und was zahlt der Mieter?
Nach der in Deutschland geltenden Betriebskostenverordnung ist der Vermieter berechtigt, die angefallenen Heizkosten an den Mieter weiter zu berechnen. Schließlich ist es ja der Mieter, der die Wärme für sich nutzt. Das galt bislang auch für die CO₂-Abgabe. Die Ampel-Koalition hat aber ein Gesetz beschlossen, wonach die CO₂-Abgabe ab dem Abrechnungszeitraum 2023 in einem vorgegebenen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verteilt wird, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Ein Mieter könne schließlich nichts selbst unternehmen, um schlecht gedämmten Wohnraum zu verbessern. Dieses könne nur der Eigentümer veranlassen. Die Verteilung der CO₂-Abgabe soll Vermietern, die Wohnraum mit guter Dämmung vermieten, begünstigen, sodass der Anteil, den sie nicht an den Mieter weiterberechnen können, geringer ausfällt.
Das Gesetz sieht folgende Staffelung der Kostenverteilung je nach Energieeffizienz des Hauses zwischen Mieter und Vermieter vor:
Berechnung des Anteils des Mieters an der CO₂-Abgabe
Den jeweiligen Anteil von Vermieter und Mieter zu berechnen, ist Aufgabe des Vermieters. Dieser muss die anfallenden Kosten der CO₂-Abgabe in einem ersten Schritt auf die Wohnflächen verteilen. Der auf die jeweilige Mietwohnung entfallende Anteil ist dann weiterhin entsprechend des festen Verteilungsverhältnisses, je nach Effizienz des Gebäudes, zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Dabei hat der Vermieter die entsprechenden Angaben zur Ermittlung dem Mieter mitzuteilen. Der Mieter kann also nachvollziehen, wie hoch die CO₂-Abgabe je Quadratmeter Wohnfläche ist und wie das Haus, in dem die jeweilige Wohnung gelegen ist, energetisch einzustufen ist. Kommt der Vermieter seiner Informationspflicht nicht im vollen Umfange nach, ist der Mieter berechtigt, seine Heizkostenvorauszahlung fortan um 3 Prozent zu kürzen. Zur Unterstützung der Berechnung hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Rechner im Internet bereitgestellt.
Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten




Mieter, die Wärme direkt einkaufen: Anspruch gegenüber Vermieter?
Es gibt aber auch Mieter, die beim Heizen entstandene Brennstoffkosten direkt mit dem Energieversorger oder Brennstofflieferanten abrechnen. In diesem Fall kann der Mieter gegenüber seinem Vermieter einen Erstattungsanspruch entsprechend der Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter geltend machen. Hierzu muss der Mieter jedoch selbst die Berechnung der CO₂-Abgabe vornehmen, die auf einen Quadratmeter Wohnfläche entfällt. Die entsprechenden Angaben kann er der Rechnung seines Brennstofflieferanten oder Energieversorgers entnehmen. Der Mieter hat für die Geltendmachung seines Anspruchs zwölf Monate Zeit, nachdem er die entsprechende Abrechnung erhalten hat, und muss dieses in Textform, also beispielsweise als E-Mail oder in Form eines Briefes, an den Vermieter richten. Auch hier steht der Rechner des Wirtschaftsministeriums im Internet als Berechnungshilfe zur Verfügung.
Rubriklistenbild: © Kzenon/Panthermedia/IMAGO

