Bar auf die Hand

Bürgergeld und Schwarzarbeit: Welche Strafen und Folgen drohen können

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Unter der Hand etwas dazuverdienen, das spült auf den ersten Blick mehr Geld in die Haushaltskasse. Schwarzarbeit kann aber schwere Folgen haben.

Unterstützung beim Haushalt oder bei der Reinigung des Treppenhauses – Haushaltshilfen sind in Deutschland oft nicht angemeldet. Sie arbeiten schwarz. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) geht in einem aktuellen Bericht davon aus, dass über 90 Prozent der Haushaltshilfen ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz arbeiten. Das habe verschiedene Gründe, beispielsweise könnten vertragliche Verpflichtungen gescheut werden, außerdem sei es für viele Haushaltshilfen unvorteilhaft Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, informiert iW.

Was ist eigentlich Schwarzarbeit?

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Der Begriff Schwarzarbeit bedeutet, dass eine Tätigkeit erbracht wird, aber keine Sozialabgaben abgeführt, die Löhne nicht versteuert und/oder die behördlichen Meldepflichten nicht erfüllt werden. Das bedeutet, dass dem Staat einerseits Geld durch die Lappen geht, andererseits genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Schutz – beispielsweise Unfallversicherung oder Beiträge zur Krankenversicherung. Auch in die Rente wird so nichts eingezahlt. Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass alles unter den Begriff Schwarzarbeit falle, was gegen geltendes Recht verstößt. Darunter unter anderem:

  • Missachtung des Steuerrechts
  • Missachtung des Sozialversicherungsrechts
  • Fehlende Mitteilung gegenüber Behörden udn Sozialträgern
  • Keine Anmeldung eines Gewerbes

Ist es eine Gefälligkeit unter Freunden und Nachbarn oder ist es schon Schwarzarbeit? Eine Expertin klärt auf.

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Trotz Bürgergeld Schwarzarbeit geleistet – es handelt sich um eine Straftat

Wer seinen Lebensunterhalt nicht alleine stemmen kann, hat Anspruch auf Sozialleistungen, darunter beispielsweise das Bürgergeld. So soll sein Existenzminimum sichergestellt werden. Wer Sozialleistungen erhält und nebenbei schwarz arbeitet, erschleicht sich unter Umständen Leistungen. Das Geld der Schwarzarbeit bekommt man bar auf die Hand, daher kann das Jobcenter kaum ermitteln, dass Sozialleistungsempfänger ein ‚Einkommen‘ haben. Ein Kavaliersdelikt ist das nicht – das Portal Arbeitslosenselbsthilfe informiert, dass es sich dabei nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine Straftat. Diese könne mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Strafen bei Schwarzarbeit: Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

Welche Strafe bei Schwarzarbeit ausgesprochen wird, hängt von individuellen Umständen ab – es kann einerseits eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, andererseits eine Straftat. Das Strafmaß unterscheidet sich dabei enorm.

Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit

Arbeitnehmer/in: Werden Sie erwischt, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Möglich sei aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, informiert die Arbeitslosenselbsthilfe.

Für den Arbeitgeber kann bei Schwarzarbeit eine Straftat vorliegen. Da handelt es sich in der Regel um Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug. Möglich ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Unter anderem sind es anonyme Anzeigen, die dem Finanzamt helfen, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen.

Extra-Einkommen: Nebenjobs in Branchen, wo Mitarbeiter gefragt sind

Lächelnde Geschäftsfrau.
Die Jobplattform Zenjob hat in einer früheren Untersuchung ausgewertet, wie viel Studenten oder Nebenjobbende bei welchen Nebenjobs verdienen können. Das Unternehmen hatte dazu insgesamt 797.000 Nebenjobs zwischen 2019 und 2021 in 36 Städten ausgewertet. Vergleichsweise gut bezahlt waren demnach die Bürokräfte. Die durchschnittlichen Stundenlöhne lagen laut dem im Februar 2022 veröffentlichten „Zenjob-Jobspiegel“ für Büroaushilfen damals bei 13,28 Euro. © JOSEF/Westend61/Imago
Jemand hält einen Geldbeutel mit Geldscheinen in der Hand
Danach folgten die Kuriere. Die durchschnittlichen Stundenlöhne für entsprechende Fahrerjobs lagen der Auswertung zufolge bei damals 13,20 Euro. © Bihlmayerfotografie/Imago
Jemand zapft Bier aus einem Hahn.
Noch immer werden Mitarbeiter in der Gastronomie zum Teil händeringend gesucht. Zum Zeitpunkt der Auswertung (30. Dezember 2021) lag der Stundenlohn für den Job als Kellnerin oder Kellner bei im Schnitt 12,90 Euro.  © Axel Heimken/dpa (Archivbild)
Symbolbild - Sparen
Auch auf Messen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mit einem Nebenjob etwas hinzuzuverdienen. Für Hosts oder Hostessen beziehungsweise einen entsprechenden Promoter-Job lag der durchschnittliche Stundenlohn der Auswertung zufolge bei damals 12,80 Euro. © Daniel Karmann/dpa
Mitarbeiter an der Supermarktkasse
Wer sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen will, findet Job-Angebote auch bei Supermärkten. Zum damaligen Zeitpunkt lag, wie die Auswertung gezeigt hatte, der Stundenlohn für einen Kassiererjob bei im Schnitt 12,70 Euro.  © Sven Hoppe/dpa
Auswertung mit einem Tachenrechner und Rotstift
Welche Nebenjobs finden sich noch? Bei Inventurjobs konnte man zum Zeitpunkt mit im Durchschnitt 12,50 Euro Stundenlohn rechnen... © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago
Eine Person hält einen Geldbeutel in der Hand.
... und bei Jobs als Kommissioniererin oder Kommissionierer mit einem Stundenlohn von damals durchschnittlich 12,10 Euro, wie die Auswertung zu den Nebenjobs ergeben hatte.  © Patrick Pleul/dpa
Eine Person hält eine Geldbörse.
Bei der Suche nach einem Zusatzjob kommt es nicht nur auf den Bruttoverdienst an. © Fotostand/K. Schmitt/Imago
Frauenhand mit Stempel mit der Aufschrift 520 Euro Minijob
Hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein – etwa bei einem Mini- oder Saisonjob – kann das schlussendlich netto mehr bringen als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit, heißt es in einem Bericht der dpa zum Thema. © blickwinkel/McPHOTO/K. Steinkamp/imago
Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Auswertung Umsatzstatistik Rotstift Copyright: xZoonar.com/stockfotos-mgx 19629224
Vorab sollte man also klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob am Ende übrig bleibt. © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

Schwarzarbeit als Nebeneinkommen: Es hat Auswirkungen auf Ihren Hauptjob

Ein bisschen Geld unter der Hand dazuverdienen, das ist nicht nur für arbeitslose oder selbstständige Menschen verlockend. Gerade in Zeiten, in denen das Geld nicht mehr so locker sitzt und alles teurer wird, ist es auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Hauptjob ein willkommenes Zubrot. Sollte die Schwarzarbeit nach Feierabend allerdings auffliegen, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann erfolgen, wenn man für einen Konkurrenten des Arbeitgebers schwarz arbeitet oder dem Unternehmen Kunden klaut, informiert das Portal Arbeitsrechte.

Rubriklistenbild: © Imagebroker/Imago

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