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Hier kommt das Finanzamt Steuerhinterziehern auf die Schliche

  • Dieter Tannert
    VonDieter Tannert
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Die Finanzverwaltung rüstet auf, um die Steuern für den Staat einzutreiben. Ein Überblick über die jüngsten Maßnahmen und Ergebnisse.

In Zeiten der Inflation freuen sich viele, wenn sie nebenbei Einnahmen erzielen können. Ein paar alte Sachen noch zu Geld machen, anstatt sie wegzuwerfen. Gelegentlich einmal ein Zimmer untervermieten. Oder auch einmal für kleines Geld mit seiner beruflichen Profession aushelfen. Aber Vorsicht ist immer geboten, wenn Geld fließt. Dem Finanzamt stehen zunehmend mehr Methoden zur Verfügung, um zu prüfen, ob nicht von den Einnahmen ein Anteil an Steuern an den Staat zu entrichten ist.

Wo das Finanzamt jetzt genauer hinschaut

Am 1.1.2023 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, welches die Anbieter von solchen Internetplattformen verpflichtet, Daten über dort durchgeführte Geschäfte an das Finanzamt zu melden. Wer auf einer solchen Plattform jährlich insgesamt mindestens 30 Geschäfte tätigt oder mehr als 2.000 Euro an Einnahmen generiert hat, wird automatisch von der Plattform gemeldet. Das Finanzamt kann dann später überprüfen, ob man die Einnahmen in seiner Steuererklärung angegeben hat. Wer dieses also nicht tut, wird mit unangenehmen Nachfragen rechnen müssen.

Aber auch bei Geschäften vor dem 1.1.2023 ist man keineswegs auf der sicheren Seite. Gegen die Internetplattform Airbnb hatte die Hamburger Finanzverwaltung ein Urteil erstritten, nachdem diese die Daten über Einnahmen auch rückwirkend übermitteln muss. Damit ist in Einzelfällen sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, wurden die Daten den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt. Aber auch bei eBay werden rückwirkend immer wieder Fälle aufgegriffen, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2022 zeigt. Geprüft wird dabei, ob bei einer Vielzahl von Verkäufen nicht eine unternehmerische Betätigung vorliegt. Dabei werden aber nur solche Fälle als unternehmerische Betätigung eingestuft, bei denen die Anzahl der Verkäufe und Umsätze erheblich sind. Im Urteil des Bundesfinanzhofs wurden Umsätze von über 17.500 Euro jährlich erzielt und durchschnittlich über 600 Verkäufe im Jahr getätigt.

Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. (Symbolbild)

Auch den Großen geht es an den Kragen

Wer über ein hohes Vermögen verfügt, kann sich natürlich auch international darüber Gedanken machen, wie man die einzelnen steuerlichen Begünstigungen in anderen Ländern nutzen kann. Manchmal werden solche Gestaltungen aber auch genutzt, um die tatsächlichen Empfänger von steuerlich relevanten Einnahmen zu verschleiern. Dabei wird sehr gerne mit sogenannten Briefkastenfirmen gearbeitet, die ihren Sitz in Steueroasen innehaben und deren tatsächliche Eigentümer nicht zu erkennen sind. Hier hatte aber ein Leak, also eine Veröffentlichung von eigentlich geheimen Daten, dazu geführt, dass erkannt werden konnte, wer hinter einzelnen Briefkastenfirmen steckte und Einkommen möglicherweise nicht ordentlich versteuert hat. In Deutschland wurde das Finanzamt Kassel federführend für ganz Deutschland mit der Auswertung des Leaks der sogenannten „Paradise-Papers“ beauftragt. Dabei konnten die Finanzbehörden alleine über drei Millionen Euro an Steuern nacherheben. Betrachtet man die Nacherhebungen aus allen größeren Leaks zusammen, sollen mehr als 75 Millionen Euro an Steuern eingenommen worden sein.

Auch anonyme Anzeigen an das Finanzamt sind möglich

Kein Mensch ist davor geschützt, dass dem Finanzamt Informationen zugespielt werden, in denen Hinweise auf eine mögliche Steuerhinterziehung gegeben werden. Seit Jahren ist es in allen Bundesländern möglich, anonyme Hinweise auf möglichen Steuerbetrug telefonisch, per Mail oder Brief zu geben. Je konkreter und genauer die Beschreibung ist, desto eher wird die Steuerfahndung einem solchen Verdacht nachgehen. Einen neuen Weg hat die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg beschritten. Hier besteht sogar die Möglichkeit, einen anonymen Hinweis über das Internet abzugeben. Nach einem Bericht des Handelsblatts zum Jahr 2022 sollen über dieses Portal 3.068 anonyme Hinweise eingegangen sein sowie weitere 579 Hinweise anderweitig anonym übermittelt worden sein. Aus diesen Hinweisen seien 850.000 Euro Steuern nacherhoben und 89 Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet worden. Schätzungen zufolge würden in Deutschland jährlich insgesamt aber bis zu 50 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen.

Rubriklistenbild: © Bernd Wüstneck/dpa

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