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„Mogelpackung des Jahres 2023“ gesucht – Verbraucherzentrale über mögliche Kandidaten

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt wieder über die „Mogelpackung des Jahres“ abstimmen. Fünf Produkte stehen zur Wahl.

Die Inflation in Deutschland lässt nur allmählich nach. 2023 war für Verbraucher das zweitteuerste Jahr seit der Wiedervereinigung. Den Eindruck, dass vieles teurer wird, haben zahlreiche Verbraucher seit Monaten auch dann, wenn sie an der Supermarktkasse ihren Einkauf bezahlen. Verbraucherschützer sagen: Neben den herkömmlichen Preisanstiegen würden Hersteller auch oft einfach den Inhalt ihrer Produkte reduzieren und der Preis im Handel bleibe gleich oder steige zusätzlich etwas – das schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg laut Mitteilung (Stand: 4. Januar), die nach eigenen Angaben auch in diesem Jahr wieder die „Mogelpackung des Jahres“ sucht und für diesen Titel fünf Nominierungen für das Jahr 2023 auf ihre Liste gesetzt hat.

„Bei den fünf Kandidaten für die Wahl zur ‚Mogelpackung des Jahres 2023‘ handelt es sich um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im letzten Jahr deutlich teurer geworden sind“, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg in ihrer Mitteilung. „Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die uns in den zurückliegenden zwölf Monaten erreicht haben.“

Verbraucherzentrale: Mögliche Kandidaten für die „Mogelpackung des Jahres 2023“

Darüber, wer den Titel bekommt, können Verbraucher bis zum 22. Januar auf der Website der Verbraucherzentrale abstimmen. Am 23. Januar soll das Ergebnis bekannt gegeben werden. Die möglichen Kandidaten sind demnach:

  • Yoghurt-Gums von Katjes: „Gleiche Tüte, gleiches Design. Der Inhalt der Yoghurt-Gums ist trotzdem geschrumpft – von 200 auf 175 Gramm. Die gut getarnte ‚Schrumpfkur‘ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 14 Prozent und mehr Verpackungsmüll“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg.
  • Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez: „Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der vermeintlich hochwertigen Marke Tuc ‚neu‘ mit weniger Inhalt an. Mit der zusätzlichen Preiserhöhung im Handel wird die Packung unterm Strich 127 Prozent teurer“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
  • Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi: „Eine Tafel Marzipan-Schokolade, die größer aussieht, obwohl weniger drin ist. Dazu spart man am Marzipan, verkauft die Schokolade aber zum höheren Preis. Über 30 Prozent teurer ist diese Mogelpackung nur kurze Zeit nach der Umstellung“, heißt es in der genannten Mitteilung der Verbraucherzentrale.
  • Listerine Total Care von Johnson & Johnson: „Gleich hohe Flasche, aber weniger Inhalt. Johnson & Johnson macht die Flasche seiner Mundspülung einfach schmaler, doch das ist nicht zu erkennen. Dazu steigt der Preis. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fast 34 Prozent mehr für diese ‚doppelte Preiserhöhung‘ zahlen“, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
  • Oreo Stieleis von Froneri: „Froneri reduziert nicht nur die Anzahl der Oreo Stieleise in der Packung, sondern schrumpft zusätzlich jedes einzelne Eis. Aus 440 Milliliter Eis pro Karton werden 270. Bei gleichem Verkaufspreis entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent“, so die Verbraucherzentrale.
Den Eindruck, dass vieles teurer wird, haben laut Verbraucherzentrale viele Menschen seit Monaten, wenn sie an der Supermarktkasse ihren Einkauf bezahlen. (Symbolbild/Archivbild)

„Im Jahr 2023 haben wir so viele Mogelpackungen wie nie zuvor veröffentlicht“, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Bis zum Ende des Jahres seien 104 Produkte in die Liste aufgenommen worden. 2022 seien es mit 76 deutlich weniger gewesen und 2021 nur 47.

Preise vergleichen: Tipps, um im Supermarkt etwas Geld zu sparen

Grundsätzlich raten Verbraucherschützer, die Preise beim Einkaufen gut zu vergleichen. Empfohlen wird dabei vor allem, auf den Preis pro Kilo (oder bei Getränken pro Liter) zu achten, der auf dem Preisschild ausgezeichnet ist. Gemeint ist der sogenannte Grundpreis. Damit ist die Vergleichbarkeit am einfachsten. Weitere Tipps, worauf Kunden beim Preisvergleich im Supermarkt laut Verbraucherschützern achten sollten. Oftmals lohne sich das Strecken oder Bücken zu den oberen oder unteren Regalbereichen, erklären die Verbraucherzentralen zudem ganz allgemein, denn dort würden meist preisgünstigere Produkte platziert.

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Rubriklistenbild: © Daniel Karmann/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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