Nachlassgericht

Erbschein beantragen: Wie Sie nachweisen, dass Sie Erbe sind

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Stirbt eine geliebte Person, muss sich um Vieles gekümmert werden. Beispielsweise um das Erbe. Der Erbschein regelt die Einzelheiten.

Niemand kommt in seinem Leben drumherum – wenn Partner, Familienangehörige oder Freunde versterben, sitzt der Schmerz meist tief. Neben den emotionalen Herausforderungen können auch finanzielle Probleme auftreten. Die Bestattungskosten stehen an, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angeben. Das ist nur ein Sorgenpunkt, der vielleicht etwas gelindert werden kann. Kommt es zu einem Todesfall, müssen auch einige bürokratische Dinge erledigt werden. In manchen Fällen muss beispielsweise ein Erbschein her.

Was genau ist ein Erbschein?

Ein notariell beglaubigtes Testament kann einen Erbschein unnötig machen.

Der Erbschein ist ein gerichtlich ausgestellter Nachweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Als Nachlassgericht zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Mit dem Erbschein können Sie Außenstehenden gegenüber als Erbe identifizieren. Das ist beispielsweise nötig, wenn Sie gegenüber Banken, Behörden, Mietern, Vermietern oder Geschäftspartnern auftreten wollen, informiert Finanztip.de. Besonders bei Banken braucht es in der Regel einen Erbschein. Falls eine Kontovollmacht über den Tod hinaus vorliegt, ist ein Erbschein nicht nötig. Sollten Sie sich vorab informieren wollen, wie Ihre Angelegenheiten nach Ihren Wünschen erledigt werden, kann eine Vorsorgevollmacht eine gute Option sein.

Erbschein: Beantragung, Dauer und Kosten

Als Erben können Sie den Erbschein persönlich und unter eidesstattlicher Versicherung beantragen. In einigen Fällen muss dazu ein Termin vereinbart werden. Auch ein Notar kann Ihnen zu einem Erbschein verhelfen, dies ist dann meist ein bisschen teurer, kann laut Finanztip aber sinnvoll sein, wenn Immobilien im Spiel sind. Der Antrag muss die Erben benennen, diese basieren auf die gesetzliche Erbfolge, einem Testament oder einem Erbvertrag. Ist kein Testament vorhanden, sind Dokumente vorzulegen, die die gesetzliche Erfolge bekräftigen. Beispielsweise eine Heiratsurkunde oder stirbt ein Elternteil und erben die Kinder, sind Geburtsurkunden vorzulegen. Was Sie einreichen müssen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Testament oder Erbvertrag
  • Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
  • Anschriften aller Erben

Das Verfahren dauert etwa vier Wochen. Die Kosten des Erbscheines sind abhängig von Wert des Nachlasses. Schulden werden vom Wert abgezogen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Aufgedröselt werden die Gebühren zu einem für die Beantragung des Erbscheins und für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, informiert Rose & Partner, eine Kanzlei mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Sind Immobilien oder Grundstücke in der Erbmasse, können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Daher sollten Sie sich beraten lassen, ob ein Erbschein wirklich die sinnvollste Möglichkeit ist. Haben Sie andere Möglichkeiten, wie eine Vollmacht oder Ähnliches, kann dies ausreichen. Sie sollten allerdings den Einzelfall klären lassen.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Wann braucht es keinen Erbschein?

Liegt ein notariell beglaubigtes Testament vor, ist ein Erbschein, beispielsweise für die Bearbeitung des Grundbuchs, oft nicht erforderlich. Das Grundbuchamt kennt die Erbenstellung durch das Testament an. Soll die Immobilie direkt verkauft werden, muss das Grundbuch nicht zwingend berichtigt werden, die neuen Eigentümer können direkt ins Grundbuch eingetragen werden. Das Portal Mandanteninformation berichtet, dass der Erbschein außerdem bei Konto- oder Vorsorgevollmachten häufig nicht nötig sei.

Rubriklistenbild: © Aafrica_images/Imago

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