Finanzen

Steuererklärung und Co.: Was ändert sich im August für Verbraucher?

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

Der letztmögliche Abgabetermin für die Steuererklärung 2021 rückt für viele Steuerzahler näher. Zudem stehen einige Neuerungen bevor, die zahlreiche Familien und Azubis betreffen.

Was ändert sich im August? Diese Frage stellt sich für viele Verbraucher nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Hier einige der Neuerungen mit Blick auf den neuen Monat.

1. Frist für Steuererklärung 2021 läuft aus

Wer seine Steuererklärung für 2021 noch nicht erledigt hat, sollte nun aufs Tempo drücken, um keinen Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts zu riskieren. Normalerweise gilt, dass wer sich bei einem Lohnsteuerverein oder bei einem Steuerberater Hilfe holt, die Erklärung bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres abgeben muss. Wegen der Corona-Pandemie gab es einen Aufschub – doch die Frist für das Steuerjahr 2021 läuft zum 31. August 2023 aus. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat auch darüber informiert, welche normalen Fristen für die Steuererklärung 2022, 2023 und 2024 gelten.

Der letztmögliche Abgabetermin für die Steuererklärung 2021 rückt für viele Steuerzahler näher.

2. Einzelheiten über Kindergrundsicherung sollen bald vorliegen

Ende August 2023 sollen Einzelheiten der geplanten Kindergrundsicherung vorliegen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zudem berichtete. Dann wolle das Familienministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Seit Monaten wird in der Koalition über das Projekt der Kindergrundsicherung gerungen. Sie soll mehrere staatliche Leistungen für Kinder zusammenführen, damit Beantragung und Auszahlung unbürokratischer werden und mehr Berechtigte ihnen zustehendes Geld auch abrufen können. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können viele Eltern aktuell zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

3. Bäcker-Azubis bekommen ab August 2023 mehr Geld

Dem Bäckerhandwerk in Deutschland fehlen zunehmend die Nachwuchskräfte, wie dpa außerdem schildert – ab August 2023 bekommen die Auszubildenden demzufolge aber zumindest mehr Geld. So hatte sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen geeinigt, wie die Nachrichtenagentur am 13. Juli berichtet hatte. Wie beide Seiten mitgeteilt hätten, bekommen die Azubis je nach Ausbildungsjahr ab August 180 bis 200 Euro mehr pro Monat. Hinzu kommen pro Monat 50 Euro Inflationsausgleichsprämie, die steuer- und abgabenfrei gezahlt wird.

Wer im August eine Ausbildung im Bäckerhandwerk beginne, bekomme damit 860 Euro brutto plus 50 Euro Inflationsausgleichsprämie, so dpa. Im dritten Ausbildungsjahr liege das Gehalt bei 1.085 Euro brutto. „In einer zweiten Stufe bekommen die Auszubildenden ab Januar 2025 noch mal 70 Euro brutto mehr pro Monat“, wie dpa zudem berichtete – „dafür fällt dann aber die Inflationsausgleichsprämie weg.“ Der Tarifvertrag gelte bis Ende Februar 2025.

Rubriklistenbild: © Tobias Hase/dpa (Archivbild)

Mehr zum Thema