Leistung wird oft nicht abgerufen

Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag für Geringverdiener – wie Familien das Geld bekommen

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können viele Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.

Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen – bis zu 250 Euro pro Kind sind monatlich möglich. Längst nicht alle Familien, die einen Anspruch haben, nutzen früheren Schätzungen des Familienministeriums zufolge diese Chance. Das Geld zu beantragen, ist jedoch nicht allzu kompliziert.

Der Kinderzuschlag muss beantragt werden

Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Der Antrag auf den Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Die betroffenen Familien bekommen den Kinderzuschlag in der Regel für sechs Monate und müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, den Kinderzuschlag neu beantragen.

Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag pro Kind sind möglich – das Geld gibt es nur auf Antrag, es wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. (Symbolbild)

Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag – wer hat einen Anspruch?

Wer hat einen Anspruch? Unter anderem folgende Voraussetzungen müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge erfüllt sein:

  • Die Eltern beziehen Kinder­geld.
  • Das Brutto­einkommen liegt bei mindestens 900 Euro monatlich für Elternpaare, bei Allein­erziehenden bei mindestens 600 Euro.
  • Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben. Es darf auch nicht verheiratet oder verpart­nert (einge­tragene Lebens­part­nerschaft) sein.
  • Die Betroffenen hätten genügend Geld für den Unterhalt ihrer Familie, wenn sie zusätzlich zu ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln

Eine gute Hilfe: Mit dem „KiZ-Lotsen“ (KiZ steht für Kinderzuschlag) kann man über die Website der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob die Voraussetzungen im individuellen Fall erfüllt sind.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird der Bundesagentur für Arbeit zufolge für jedes Kind einzeln berechnet. „Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält“, heißt es weiter auf deren Website.

Auszahlungstermine 2023 für Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Website ebenfalls über die genauen Auszahlungstermine.

„Kindergeld Ü18“ ebenfalls nur auf Antrag 

Das Kindergeld liegt seit diesem Jahr bei 250 Euro je Kind und Monat. Mit der Volljährigkeit enden die Zahlungen vorerst – auf Antrag gibt es das Kindergeld in vielen Fällen allerdings weiterhin.

Rubriklistenbild: © Roland Mühlanger/Imago

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