Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag für Geringverdiener – wie Familien das Geld bekommen
VonAnne Hund
schließen
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können viele Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.
Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen – bis zu 250 Euro pro Kind sind monatlich möglich. Längst nicht alle Familien, die einen Anspruch haben, nutzen früheren Schätzungen des Familienministeriums zufolge diese Chance. Das Geld zu beantragen, ist jedoch nicht allzu kompliziert.
Der Kinderzuschlag muss beantragt werden
Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Der Antrag auf den Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Die betroffenen Familien bekommen den Kinderzuschlag in der Regel für sechs Monate und müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, den Kinderzuschlag neu beantragen.
Bis zu 250 Euro Kinderzuschlag – wer hat einen Anspruch?
Wer hat einen Anspruch? Unter anderem folgende Voraussetzungen müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge erfüllt sein:
Die Eltern beziehen Kindergeld.
Das Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro monatlich für Elternpaare, bei Alleinerziehenden bei mindestens 600 Euro.
Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben. Es darf auch nicht verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft) sein.
Die Betroffenen hätten genügend Geld für den Unterhalt ihrer Familie, wenn sie zusätzlich zu ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Der Kinderzuschlag wird der Bundesagentur für Arbeit zufolge für jedes Kind einzeln berechnet. „Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält“, heißt es weiter auf deren Website.
Auszahlungstermine 2023 für Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Website ebenfalls über die genauen Auszahlungstermine.