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Ausgeschaltete Schilderbrücke: Ist ein Tempolimit dadurch aufgehoben?
VonSebastian Oppenheimer
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Auf Autobahnen sieht man häufig elektronisch gesteuerte Schilderbrücken. Doch: Gilt ein Tempolimit noch, wenn die Anzeigetafeln ausgeschaltet sind?
Die meisten Autofahrer nutzen auch regelmäßig die Autobahn. Allerdings verhalten sich nicht immer alle vorschriftsmäßig. Nicht immer wird beispielsweise ordnungsgemäß eine Rettungsgasse gebildet, wenn der Verkehr sich staut. Oft gibt es auch Missverständnisse: So kann es bei einem Unfall durchaus Konsequenzen haben, wenn man sich als Autofahrer nicht an die Richtgeschwindigkeit hält. Für Verwirrung sorgen bei manchem auch elektronisch gesteuerte Schilderbrücken: Ist ein Tempolimit automatisch aufgehoben, wenn sie ausgeschaltet sind?
Elektronische Anzeigen auf Schilderbrücken: Automatische oder manuelle Steuerung möglich
Verkehrsbeeinflussungsanlage (kurz VBA) lautet der offizielle Begriff für die veränderbaren Verkehrsschilder, die meist mit Leuchtdioden ausgestattet sind. Ein einzelnes dieser Schilder ist ein sogenanntes Wechselverkehrszeichen (WVZ). Diese Anlagen funktionieren oft automatisch: Per Sensorik (etwa Induktionsschleifen) können Verkehrslagen erkannt und es kann entsprechend darauf reagiert werden. Aber auch eine manuelle Steuerung ist möglich – so kann etwa vor einer Unfallstelle auf der Strecke gewarnt werden.
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Ausgeschaltete Schilderbrücke: Tempolimit laut Experte weiter gültig
Ein auf einer Schilderbrücke angezeigtes Tempolimit ist natürlich gültig. Wenn nun die darauffolgende Schilderbrücke außer Betrieb ist, gehen viele Autofahrer davon aus, dass auch die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt – ein Irrtum, der Folgen haben kann. Wie der ADAC-Jurist Bastian Metzger in einem YouTube-Video (weiter unten zu finden) erklärt, muss man beispielsweise nach einer Schilderbrücke, die 80 km/h Höchstgeschwindigkeit anordnet, auch so lange 80 km/h fahren, bis das Tempolimit wieder aufgehoben wird. Letzteres kann durch eine folgende Verkehrsbeeinflussungsanlage oder auch ein normales Verkehrsschild geschehen.
Generell ist der Irrglaube, dass ein Tempolimit an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet, weit verbreitet. Anders sieht es dagegen beispielsweise an Gefahrenstellen wie Baustellen oder Schulen aus: Wie ein Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS erklärt, ende das Tempolimit in diesen Fällen ohne ein Aufhebungsschild, wenn die Gefahrenstelle offensichtlich passiert sei. Ein spezieller Fall sind zugeschneite Verkehrsschilder: Diese werden nicht automatisch ungültig – denn manche lassen beispielsweise allein aufgrund ihrer Form erkennen, wie beispielsweise ein Stoppschild.