Experte klärt auf

Ausgeschaltete Schilderbrücke: Ist ein Tempolimit dadurch aufgehoben?

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Auf Autobahnen sieht man häufig elektronisch gesteuerte Schilderbrücken. Doch: Gilt ein Tempolimit noch, wenn die Anzeigetafeln ausgeschaltet sind?

Die meisten Autofahrer nutzen auch regelmäßig die Autobahn. Allerdings verhalten sich nicht immer alle vorschriftsmäßig. Nicht immer wird beispielsweise ordnungsgemäß eine Rettungsgasse gebildet, wenn der Verkehr sich staut. Oft gibt es auch Missverständnisse: So kann es bei einem Unfall durchaus Konsequenzen haben, wenn man sich als Autofahrer nicht an die Richtgeschwindigkeit hält. Für Verwirrung sorgen bei manchem auch elektronisch gesteuerte Schilderbrücken: Ist ein Tempolimit automatisch aufgehoben, wenn sie ausgeschaltet sind?

Auf Autobahnen wird auf sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen oft ein Tempolimit angeordnet. (Symbolbild)

Elektronische Anzeigen auf Schilderbrücken: Automatische oder manuelle Steuerung möglich

Verkehrsbeeinflussungsanlage (kurz VBA) lautet der offizielle Begriff für die veränderbaren Verkehrsschilder, die meist mit Leuchtdioden ausgestattet sind. Ein einzelnes dieser Schilder ist ein sogenanntes Wechselverkehrszeichen (WVZ). Diese Anlagen funktionieren oft automatisch: Per Sensorik (etwa Induktionsschleifen) können Verkehrslagen erkannt und es kann entsprechend darauf reagiert werden. Aber auch eine manuelle Steuerung ist möglich – so kann etwa vor einer Unfallstelle auf der Strecke gewarnt werden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Ausgeschaltete Schilderbrücke: Tempolimit laut Experte weiter gültig

Ein auf einer Schilderbrücke angezeigtes Tempolimit ist natürlich gültig. Wenn nun die darauffolgende Schilderbrücke außer Betrieb ist, gehen viele Autofahrer davon aus, dass auch die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt – ein Irrtum, der Folgen haben kann. Wie der ADAC-Jurist Bastian Metzger in einem YouTube-Video (weiter unten zu finden) erklärt, muss man beispielsweise nach einer Schilderbrücke, die 80 km/h Höchstgeschwindigkeit anordnet, auch so lange 80 km/h fahren, bis das Tempolimit wieder aufgehoben wird. Letzteres kann durch eine folgende Verkehrsbeeinflussungsanlage oder auch ein normales Verkehrsschild geschehen.

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Generell ist der Irrglaube, dass ein Tempolimit an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet, weit verbreitet. Anders sieht es dagegen beispielsweise an Gefahrenstellen wie Baustellen oder Schulen aus: Wie ein Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS erklärt, ende das Tempolimit in diesen Fällen ohne ein Aufhebungsschild, wenn die Gefahrenstelle offensichtlich passiert sei. Ein spezieller Fall sind zugeschneite Verkehrsschilder: Diese werden nicht automatisch ungültig – denn manche lassen beispielsweise allein aufgrund ihrer Form erkennen, wie beispielsweise ein Stoppschild.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago

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