Wertvolle Zeit kann Leben retten

Rettungsgasse im Stau bilden: Wichtige Hand-Regel für Autofahrer funktioniert kinderleicht

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Bildung einer Rettungsgasse rettet Leben und ist Pflicht. Wie verhält man sich bei zwei, drei oder vier Spuren richtig? Eine Hilfestellung, wenn es im Zweifel schnell gehen muss.

Auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen außerorts muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese wichtige Regel ist hinlänglich bekannt. Der ADAC und der Auto Club Europa (ACE) erinnern jedoch regelmäßig daran, dass man die Rettungsgasse auch bereits bei stockendem Verkehr sowie bei Schrittgeschwindigkeit bilden muss. Nicht jeder halte sich daran, obwohl das Bilden einer Rettungsgasse in Deutschland Pflicht sei, warnen die Experten. „Dies behindert nicht nur die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit, sondern kostet auch wertvolle Sekunden und Minuten, die Leben retten können“, mahnt der ACE auf seiner Homepage.

Rettungsgasse auf der Autobahn bilden: Was gilt bei zwei, drei oder vier Spuren?

Dabei ist das Prinzip ganz einfach: Alle machen nach rechts Platz. Nur die Fahrzeuge auf der Spur ganz links weichen nach links aus. Diese Regel gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen, wie der ADAC auf seiner Website erklärt: „Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts.“ Bei Annäherung an einen Stau dürfe das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.

Die Rettungsgasse bildet man zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen.

Rettungsgasse richtig bilden: „Rechte-Hand-Regel“ für Autofahrer

Zur Orientierung können sich Autofahrer, die in stockenden Verkehr oder in einen Stau geraten sollten, dabei eine einfache Hilfestellung merken – die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“, wie der ACE erklärt: „Sie legen die ausgestreckte Hand über die Fahrspuren. Der Daumen liegt auf der linken Spur und alle weiteren Finger symbolisieren die übrigen Spuren. Der freie Platz zwischen Daumen und Zeigefinger ist der Platz, um die Rettungsgasse zu bilden.“

Rettungsgasse bilden: Standstreifen muss frei bleiben

Grundsätzlich müsse der Standstreifen frei bleiben, so zudem der Hinweis auf ADAC.de. „Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen.“ Für Motorradfahrer gebe es keine Ausnahmeregelung. Auch sie ie dürfen weder durch die Rettungsgasse noch auf dem Standstreifen fahren.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
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PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Rettungsgasse nicht gebildet? Es drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen laut ADAC 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. „Geschieht dies zusätzlich mit einer Behinderung, sind es 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot“, schreibt der Automobilclub. „Kommt es zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.“

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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