Schwammige StVO-Vorschrift

Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Was bedeutet die 20-Sekunden-Regel?

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
    schließen

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Doch wann muss man bei mehrspurigen Autobahnen auf rechte Spur wechseln? Ein Anhaltspunkt ist die 20-Sekunden-Regel.

Zu den größten Stress-Auslösern bei Autofahrern gehören dicht auffahrende „Drängler“. Doch auch das quasi umkehrte Phänomen – der sogenannte „Schleicher“ auf der linken oder mittleren Spur der Autobahn kann das Nervenkostüm strapazieren. Dabei könnten langsame Fahrzeuge auf der Autobahn zumeist ohne Probleme die rechte Spur nutzen. Und das müssen sie eigentlich auch: In Deutschland gibt es das Rechtsfahrgebot, welches in § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt ist. Doch was bedeutet das nun genau?

Rechtsfahrgebot: Auch auf einspurigen Straßen muss man sich möglichst weit rechts halten

Nicht jedem ist bekannt, dass das Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht nur für mehrspurige, sondern auch für einspurige Straßen gilt – auch dort muss man sich möglichst weit rechts halten. Auch innerhalb von Ortschaften ist das Rechtsfahrgebot grundsätzlich gültig, allerdings mit einer Ausnahme: Gemäß § 7 Absatz 3 StVO dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrspur frei wählen. Daher sind Pkw innerorts normalerweise von dieser Regelung ausgenommen. In diesem Fall ist auch das „Überholen“ auf der rechten Seite erlaubt. Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.

In Deutschland gibt es ein Rechtsfahrgebot – doch oft wird es von Autofahrern unterschiedlich ausgelegt. (Symbolbild)

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Rechts Überholen auf der Autobahn: In zwei Ausnahmen ist es erlaubt

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist das Überholen auf der rechten Seite verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regel:

  • Wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) ist dies nur erlaubt, wenn der Verkehr auf allen Fahrstreifen so dicht ist, dass nebeneinander gefahren wird.
  • Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsamer als 60 km/h fahren, dürfen laut dem Automobilclub ebenfalls rechts überholt werden. Dies ist jedoch nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und unter größter Vorsicht erlaubt. Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Fahrstreifen mit höchstens 20 km/h überholt werden. Wenn der Verkehr auf der linken Spur langsam in Bewegung ist, darf rechts maximal mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden – das bedeutet, dass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Autobahn A7: Mit einer Länge von 962,2 Kilometern ist die A7 die mit Abstand längste Autobahn der Bundesrepublik und nach der Autovía 7 in Spanien auch die zweitlängste Fernstraße Europas. Die A7 führt von Flensburg-Handewitt bis ins südliche Bayern. Seit 2012 läuft der Ausbau der Schnellstraße auf acht Spuren.  © Lobeca/Imago
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Autobahn A3: Mit 769 Kilometern Länge muss sich die Fernstraße der A7 knapp geschlagen geben. Dafür ist die A3 die meist befahrene Autobahn in Deutschland. Laut der Straßenverkehrszählung 2021 sind alleine zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Dreieck Köln-Heumar täglich mehr als 166.000 Autos unterwegs. © NurPhoto/Imago
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Autobahn A1: Mit 749 Kilometern Länge ist die A1 nur etwas kürzer als die A3. Dafür dürfte es sich wohl um eine der längsten Baustellen Deutschlands handeln. Im Vergleich zur A1 wirken die 14 Jahre Bauzeit des BER wie ein Augenzwinkern. Denn der erste Spatenstich für die Autobahn wurde 1934 getätigt. Fast 80 Jahre später klafft in der Eifel immer noch eine 25 Kilometer lange Lücke. Wann diese geschlossen wird ist unklar. © Panthermedia/Imago
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
Autobahn A4: 583 Kilometer Länge reichen für Platz vier im Ranking der längsten Autobahnen. Doch die A4 zeichnet sich auch durch ein besonders hohes Nebelrisiko auf dem viel befahrenen Streckenabschnitt zwischen Aachen und Köln aus. Am 20. Dezember 1987 musste die Strecke nach dem Aufkommen einer Nebelbank mit Sichtweiten von weit unter 30 m erstmals voll gesperrt werden. Inzwischen wurde dort eine Nebelwarnanlage installiert. © Mangold/Imago
Vor der Ausfahrt Köln-Rodenkirchen hat sich auf der Autobahn A555 in Fahrtrichtung Köln ein erheblicher Stau gebildet.
Autobahn A555: Mit grade einmal 18 Kilometern Länge zählt die Fernstraße zwischen Köln und Bonn zu den kürzeren Strecken. Doch historisch ist die A555 von größter Bedeutung, denn es ist die erste und älteste Autobahn der Bundesrepublik. 1932 wurde die Schnellstraße vom damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eingeweiht. Sie trägt bis heute zudem den Spitznamen Diplomatenrennbahn. © Future Iamge/Imago
Seitenstreifen eines A8-Teilstücks freigegeben.
Autobahn A831: Die mit Abstand kürzeste Fernstraße befindet sich in Baden-Württemberg und trägt die Bezeichnung A831. Sie ist grade einmal 2,3 Kilometer lang und besitzt fünf Ausfahrten. Die Autobahn startet und endet in Stuttgart.  © Marijan Murat/dpa
Frankfurter Kreuz der Autobahn A5.
Autobahn A5: Mit 440 Kilometern ist die A5 verhältnismäßig kurz. Dennoch ist eine der meist befahrenen Straßen Hessens. Künftig könnte sie auch eine von Deutschlands breitesten Autobahnen sein, denn in der Nähe von Frankfurt ist ein Ausbau auf zehn Spuren geplant. Das Projekt ist jedoch sehr umstritten. © Schöning/Imago
Baustelle A 49.
Autobahn A49: Ähnlich wie die A1 ist auch die A49 in Hessen noch im Bau. Zudem stellt sie den am seltensten befahrenen Autobahnabschnitt. Bei Ansbrach wurden im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2021 grade einmal 819 Auto pro Tag gezählt.  © Uwe Zucchi/dpa
Stau auf der A114.
Autobahn A114: Auf dieser Fernstraße brauchten die Autofahrer bis zum Oktober 2022 starke Nerven. Satte 95 Prozent (15 von 16 Kilometern) der A114 Kilometer waren Baustelle. Inzwischen ist die Autobahn im Nordosten Berlins wieder komplett befahrbar. Überraschenderweise fielen die Baukosten sogar niedriger aus als zunächst geplant. © Soeren Stache/dpa
Kochertalbrücke der Autobahn A6 über das Kochertal.
Autobahn A6: Die A6 ist wohl eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen und das über die deutschen Grenzen hinaus. In dieses Ranking hat sie es aber nicht wegen ihrer Länge von 484 Kilometer geschafft, sondern wegen der Kochertalbrücke. Dabei handelt es sich nämlich um Deutschlands höchste Autobahnbrücke. In 185 Metern Höhe verläuft die A6 über 1,1 Kilometer durch das Kochertal. Damit ist sie 27 Meter höher als die Moseltalbrücke auf Platz zwei. © Arnulf Hettrich/Imago

Mehrspurige Autobahn: 20-Sekunden-Regel als grober Anhaltspunkt für Rechtsfahrgebot

Auf Autobahnen mit drei Spuren gibt es eine Besonderheit. Gemäß § 7 Absatz 3c der StVO dürfen Fahrzeuge auf dreispurigen Autobahnen „abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren“, den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, sofern – auch nur „hin und wieder“ – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dies gilt auch auf Autobahnen mit mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Das bedeutet, dass man nach dem Überholen auf einer Autobahn mit mehreren Spuren nicht sofort wieder ganz nach rechts wechseln und in jede Lücke „hüpfen“ muss. Der ADAC erklärt, dass dadurch gefährliche Spurwechsel und „Schlangenlinienfahren“ vermieden werden sollen. Die Frage ist jedoch: Was bedeutet das in der StVO genannte „hin und wieder“? Gesetzlich ist das nicht exakt festgelegt. Der Automobilclub verweist jedoch auf die sogenannte „20-Sekunden-Regel“. Diese basiert auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989: Demnach ist auf die rechte Spur zu wechseln, wenn diese vor dem nächsten Überholvorgang „deutlich länger“ als 20 Sekunden befahren werden könnte. Dies ist zwar auch wieder etwas vage, kann aber als grober Anhaltspunkt gelten.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago