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„Ernste Gefahr für das Kind“: Universal-Isofix-Adapter versagen im Crashtest
VonSebastian Oppenheimer
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Das Isofix-System ermöglicht in der Regel eine unkomplizierte Installation von Kindersitzen im Auto. Doch auf Universal-Adapter sollte man besser verzichten – sie versagten im Crashtest.
Die Sicherheit von Fahrzeugen hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht: Zu den wichtigsten Errungenschaften gehören sicherlich die Einführung der Knautschzone, des Sicherheitsgurts und des Airbags. Inzwischen sind auch zahlreiche Assistenzsysteme in Autos Pflicht. Kinder im Auto benötigen jedoch einen besonderen Schutz. Aus diesem Grund gilt in Deutschland ab der Geburt die Kindersitzpflicht. Es gibt für jedes Alter geeignete Sitze und die meisten Neuwagen sind inzwischen mit dem sogenannten Isofix-System ausgestattet, um die Installation zu erleichtern. Allerdings ist dieses System eben nicht in allen Fahrzeugen vorhanden. Doch Vorsicht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt nun vor Universal-Isofix-Adaptern aus dem Internet als Nachrüst-Option.
Crashtest zeigt: Kindersitze mit Universal-Isofix-Adaptern lösen sich
Untersuchungen von Universal-Isofix-Adaptern unterschiedlicher Bauart hätten gezeigt, dass damit eine sichere Befestigung von Babyschalen oder Kindersitzen nicht gewährleistet werden könne. Im Falle eines Unfalls bestehe eine „deutlich erhöhte“ Gefahr von Verletzungen. Das Ergebnis von Crashtests der Fachgruppe Fahrzeugtechnik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin war desaströs: Kindersitze, die mit Universal-Isofix-Adaptern befestigt waren, lösten sich beim Aufprall vollständig und flogen durch den Wagen.
KBA: Kindersitze dürfen nur mit genehmigten Isofix-Aufnahmepunkten verbunden werden
Das KBA betont in seiner Mitteilung, dass Kindersitze ein Genehmigungszeichen tragen müssen und nur mit den fahrzeugeigenen geprüften und genehmigten Isofix-Aufnahmepunkten verbunden werden dürfen. Dies sei bei den nachgerüsteten Universal-Lösungen nicht der Fall, was eine „ernste Gefahr für das Kind“ darstelle. Das KBA hat sich laut eigenen Angaben in diesem Fall an die Öffentlichkeit gewandt, da viele der Internetanbieter der betreffenden Produkte ihren Firmensitz außerhalb der Europäischen Union haben und die Behörde daher die Käufer in Deutschland nicht ermitteln könne. Es gibt übrigens nur einen Ausnahmefall, in dem ein Kind im Auto ohne Kindersitz mitgenommen werden darf.
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Laut KBA gibt es bei einigen Fahrzeugmodellen eine legale Möglichkeit, fahrzeugspezifische Isofix-Befestigungspunkte sicher nachzurüsten. Ein Blick in die Bedienungsanleitung des Autos kann hierbei hilfreich sein. Bei Unsicherheiten sollten Autobesitzer den Fahrzeughersteller oder die Vertragswerkstatt kontaktieren.