Es droht ein Punkt

Auf dem Standstreifen unterwegs: Wann ist das erlaubt?

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Der Standstreifen ist nur in wenigen Fällen für die Fahrt freigegeben. Doch welche Ausnahmen gelten und welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?

Staus auf der Autobahn sind stets ärgerlich, besonders wenn die Ausfahrt bereits in Sichtweite ist. In solchen Momenten könnten einige Autofahrer in Versuchung geraten, den leeren Seitenstreifen als Abkürzung zu nutzen. Doch ist das überhaupt gestattet?

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt eine eindeutige Antwort: Nein. „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte (Rechtsfahrgebot). Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“, so steht es in § 2 Abs. 1.

Freigabe des Standstreifens: Entlastung bei Stau möglich

Und das aus gutem Grund: Der Seitenstreifen ist für das Abstellen von Fahrzeugen bei einem Notfall oder bei Unfällen vorgesehen. Ein Stau stellt keinen Notfall dar, der die Nutzung des Seitenstreifens rechtfertigen würde. Zudem erwarten andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht, dass ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen fährt. Sollte ein anderer Fahrer wegen einer Panne ausscheren oder selbst abkürzen wollen, ist ein Unfall nahezu unvermeidlich.

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Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Der Seitenstreifen kann für den Verkehr freigegeben werden, beispielsweise bei Baustellen oder wenn eine Verkehrsbeeinflussungsanlage aktiviert ist. In solchen Fällen dient der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wer Standstreifen nutzt, riskiert hohes Bußgeld

Die Freigabe des Seitenstreifens wird durch das Verkehrszeichen 223.1 angezeigt. Dieses zeigt in der Regel drei weiße Pfeile auf blauem Hintergrund, getrennt durch eine durchgezogene Linie. Die Pfeile symbolisieren die Fahrspuren und den Seitenstreifen. Das Ende der Freigabe wird durch das Schild 223.2 signalisiert, bei dem der rechte Pfeil rot durchgestrichen ist. In bestimmten Gefahrensituationen kann die Polizei ebenfalls die Nutzung des Seitenstreifens erlauben. Zudem kann der Seitenstreifen als Rettungsgasse genutzt werden, damit Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer schnell zur Unfallstelle gelangen, wenn auf der Fahrbahn kein Platz mehr ist.

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Wer den Seitenstreifen ohne eine der genannten Ausnahmen befährt, handelt verkehrswidrig. Ein solcher Verstoß zieht ein Bußgeld von 75 Euro nach sich und führt zu einem Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem Unfall kommen, erhöht sich das Bußgeld auf 110 Euro.

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