Verkehrsrätsel

Zwei Autos an einer grünen Ampel mit Vorfahrtschildern: Wer darf zuerst fahren?

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Sie meinen, Sie wären sattelfest in Sachen Verkehrsregeln? Es könnte komplizierter sein als Sie denken. Probieren Sie es aus.

Wer Autofahren will, der muss erst einmal die Schulbank drücken. Manches, was man in der Fahrschule gelernt hat, vergisst man aber leider mit der Zeit. Und so kann es immer wieder zu Verkehrssituationen kommen, bei der die Autofahrer vor einem Rätsel stehen. Etwa, wenn drei Fahrzeuge an einer Kreuzung ohne Beschilderung stehen. Aber auch Verkehrsschilder können leicht für Verwirrung sorgen, wie ein anderes Beispiel zeigt.

Rätselraten um Vorfahrt: Wer fährt zu erst?

Stellen Sie sich folgende Situation vor. An einer Kreuzung mit Ampeln stehen zwei Autos – ein blaues und ein graues. Beide haben Grün. Das blaue Fahrzeug möchte nach links abbiegen und der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Das graue Auto möchte geradeaus fahren. An seiner Ampel ist zudem das weiß-rote Verkehrsschild angebracht. Dieses zeigt dem Fahrer an, dass er Vorfahrt gewähren muss. Wer hat Vorfahrt?

Wer hat hier Vorfahrt?

Mancher Autofahrer würde auf blaue Auto tippen, immerhin ist an seiner Ampel ein Vorfahrtsschild angebracht. Und die Rechts-vor-Links-Regel ist hier ohnehin nicht relevant. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn hier treffen gleich mehrere Verkehrsregeln aufeinander.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Trotz Vorfahrtsschild: Blaues Auto muss warten

Zwar verleiten die Vorfahrtschilder zu der Annahme, dass das blaue Auto Vorfahrt hat, doch das ist falsch. Tatsächlich darf das graue Fahrzeug zuerst fahren. Aber warum ist dem so? Ganz einfach: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es eine klare Hackordnung: Die Anweisungen der Polizei stehen ganz oben, dann folgt die Ampel und erst danach die Verkehrsschilder.

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Für das vorliegende Beispiel bedeutet das, dass die Ampel die Verkehrsschilder de facto außer Kraft setzt. Diese sind dann wichtig, wenn die Ampel ausfallen sollte. Der blaue Pkw muss warten, weil Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorfahrt gewären müssen, wie Bußgeldkatalog.org schreibt.

Rubriklistenbild: © PantherMedia (Montage)