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Kein AfD-Verbot mit der SPD? Fraktionsspitze: Argumente, „diesen Antrag nicht zu unterstützen“
VonPeter Sieben
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Soll der Bundestag in Karlsruhe ein Verbot der AfD beantragen? Der Vorstand der SPD-Fraktion zeigt sich auch gegenüber IPPEN.MEDIA zurückhaltend.
Update vom 14. Oktober, 19.20 Uhr: Johannes Fechner, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, sagte jetzt gegenüber IPPEN.MEDIA auf die Frage, ob die SPD eine Leitlinie beim Thema AfD-Verbot anstrebe: „Der Wanderwitz-Antrag ist kein Gruppenantrag, die Entscheidung darüber ist also keine Gewissensfrage.“ Sprich: Letztlich wird es also einen impliziten Fraktionszwang geben. „Wie wir mit dem Antrag umgehen, werden wir morgen in der Fraktion beraten. Ich gehe davon aus, dass die Kraft der Argumente den Ausschlag dafür geben wird, diesen Antrag nicht zu unterstützen“, so Fechner weiter.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte im Vorfeld bereits vor einem „verfrühten Verbotsverfahren“ gewarnt. Fechner betonte nun: „Der richtige Zeitpunkt, einen Antrag auf Verbot einer Partei zu stellen, ist dann, wenn der Antrag erfolgversprechend ist. Das bedeutet konkret, wenn unter anderem der Verfassungsschutz von Bund und Ländern genügend Belege hat, dass die AfD kämpferisch-aggressiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen will. Wenn das Bundesverwaltungsgericht bald abschließend über die Nichtzulassungsbeschwerde der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfälle entschieden hat, kann der Verfassungsschutz noch intensiver beobachten.“
Zweifel an AfD-Verbotsverfahren: SPD-Boss appelliert an eigene Leute – „Ich warne davor“
Erstmeldung vom 14. Oktober: Berlin – In der anhaltenden Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD warnt SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich vor übereilten Schritten. „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“, erklärte Mützenich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Er betonte die hohen rechtlichen Hürden, die im Grundgesetz und beim Bundesverfassungsgericht verankert sind.
Mützenich äußerte Verständnis für die Initiative, da die AfD eine „große Bedrohung für die Demokratie“ darstelle. Dennoch seien die Voraussetzungen für ein solches Verfahren noch nicht vollständig gegeben. Ein Verbotsverfahren könnte der AfD zudem ermöglichen, sich als Opfer zu inszenieren und den sogenannten „Opfer-Mythos“ weiter zu pflegen.
Buschmann (FDP) warnt vor Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte Bedenken bezüglich eines möglichen Verbotsverfahrens. Im ARD-„Morgenmagazin“ hatte der FDP-Politiker kürzlich vor den Gefahren eines gescheiterten Verfahrens gewarnt. „Stellen Sie sich vor, dieses Verbotsverfahren würde scheitern“, sagte Buschmann. „Dann würden die Populisten quasi wie mit einem Persilschein durch die Gegend marschieren.“
Buschmann betonte, dass Parteiverbotsverfahren sehr streng geregelt sind und die Gefahr eines Scheiterns besteht. Daher solle ein solches Verfahren nur eingeleitet werden, wenn absolute Gewissheit über den Erfolg bestehe.
Debatte um AfD-Verbotsverfahren: Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Der Antrag für ein mögliches AfD-Verbot wird von Abgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt. Um ein Parteienverbot zu erwirken, muss nachgewiesen werden, dass die Partei aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände, darunter die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, sind als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren zeigt die Komplexität der rechtlichen und politischen Herausforderungen. Die hohen Hürden und potenziellen Konsequenzen eines solchen Schrittes werden von den politischen Akteuren intensiv diskutiert. Ein überstürztes Vorgehen könnte nicht nur rechtliche Risiken bergen, sondern auch politisch kontraproduktiv sein. (dpa/frs)