Verteidigungsminister Pistorius trifft nun die Haushaltssperre: Betroffen ist der Wehretat, das Sondervermögen der Bundeswehr bleibt verschont. (Archivbild)
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Verteidigungsminister Pistorius trifft nun die Haushaltssperre: Betroffen ist der Wehretat, das Sondervermögen der Bundeswehr bleibt verschont. (Archivbild)

Verteidigungsministerium betroffen

Sondervermögen der Bundeswehr bleibt: Ministerium von Pistorius weist „unzutreffende“ Berichte zurück

  • Felix Busjaeger
    VonFelix Busjaeger
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Die Haushaltssperre trifft Boris Pistorius. Berichte, dass das Sondervermögen Bundeswehr betroffen ist, weist das Verteidigungsministerium jedoch zurück.

Berlin – Seit Tagen liegen über der Arbeit der Ampel-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dunkle Wolken: Das Bundesfinanzministerium von Christian Lindner hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche Ministerien mit Haushaltssperren belegt. Anfangs waren die Ausmaße der angeordneten Zahlungsstopps noch unklar, doch inzwischen verdichten sich die Berichte über mögliche Auswirkungen.

Auch das Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD) ist mit einer Sperre belegt worden. Anfänglich berichteten mehrere Medien, dass auch das Sondervermögen der Bundeswehr betroffen ist. Am Donnerstag, dem 23. November, dementierte das Verteidigungsministerium allerdings entsprechende Berichte. In einer Erklärung heißt es: „Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen. Zum Verständnis: Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.“ 

Verteidigungsministerium dementiert Berichte über Haushaltssperre beim Sondervermögen Bundeswehr

Entsprechende Berichte über einen Zahlungsstopp beim Sondervermögen der Bundeswehr bezeichnet das Verteidigungsministerium von Pistorius als „unzutreffend“. Es gäbe allerdings „aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben“, die nicht ausschließlich über das Sondervermögen finanziert werden. „Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf Weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre. Das bietet dem BMVg die Möglichkeit, Anträge beim BMF zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern.“

Pistorius von Haushaltssperre betroffen: Auswirkungen auf Bundeswehr-Sondervermögen

In Bezug auf ein Schreiben des Ressorts von Verteidigungsminister Pistorius hatte die Augsburger Allgemeine zuvor den SPD-Politiker folgendermaßen zitiert: „Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt.“

Dass das Sondervermögen der Bundeswehr ebenfalls von den Haushaltssperren betroffen sein könnte, wäre neu gewesen. Bisher hieß es, dass das Budget nicht durch die finanzpolitischen Neuregelungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefährdet ist.

Strack-Zimmermann zu Sondervermögen der Bundeswehr: Im Grundgesetz verankert

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), hat aktuell davor gewarnt, Ausgaben für die Bundeswehr und die Hilfe im Ukraine-Krieg nach dem Karlsruher Haushaltsurteil zu kürzen. „Das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro bleibt weiter vorhanden, da es im Grundgesetz verankert ist. Hier gibt es keine Auswirkungen des Urteils“, sagte die FDP-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Die acht Milliarden Euro für die Ukraine dagegen sind, Stand jetzt, nicht sicher. Sie müssen gesondert begründet werden. Daran arbeiten wir ebenso wie an der weiteren Sicherstellung der Ausrüstung der Bundeswehr“, sagte sie. Wegen der sicherheitspolitischen Lage müsse die Finanzierung gesichert werden.

Sondervermögen der Bundeswehr: Pistorius soll Wehrhaftigkeit in Deutschland stärken

Pistorius, der zuvor in der Landespolitik von Niedersachsen tätig war, soll in seiner Funktion als Verteidigungsminister das Sondervermögen der Bundeswehr zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands nutzen. Das Bundeskabinett hatte am 16. März 2022 die Gesetzentwürfe zur Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) beschlossen. Ziel ist es, mehrjährige Ausrüstungsvorhaben finanzieren zu können.

Schnell war klar, dass das Sondervermögen der Bundeswehr für die Aufgaben von Pistorius zwar ein Boost ist, aber die Summe für die Modernisierung der Truppe zu klein ist. Experten sahen trotz des Sondervermögens bereits einen Flop für Pistorius.

Verteidigungsminister Pistorius: Vor Haushaltssperre brachte er Werftkauf ins Gespräch

Während die Debatte um die Haushaltssperren auch in den kommenden Tagen den Politikbetrieb in Deutschland dominieren, hatte der Verteidigungsminister vor wenigen Tagen einen möglichen Staatseinstieg beim Unternehmen Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) ins Spiel gebracht. Das hatte der SPD-Politiker bei einem Werftbesuch verkündet.

Erst Mitte November hatte Pistorius zudem während seines Besuchs in Kiew neue Militärhilfe versprochen. In dem Paket enthalten sein sollen neben den Flugabwehrsystemen auch Panzerabwehrminen und Artilleriegranaten des Nato-Kalibers 155 Millimeter. Bei Vorhaben könnten aber nun von den neuen Entwicklungen um die Haushaltssperren betroffen sein. (fbu/mit dpa)