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Nach AfD-Gutachten: Merz-Vertrauter Linnemann gegen Verbotsverfahren
VonBabett Gumbrecht
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Linnemann und Dobrindt waren bisher gegen ein AfD-Verbotsverfahren. In CDU und CSU gehen die Meinungen nach der AfD-Einstufung als rechtsextrem auseinander.
Berlin – Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz könnten die Haltungen zu einem Verbotsverfahren bei den Parteien nicht unterschiedlicher sein. Während die Grünen und die Linken die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für gegeben ansehen, bleiben führende Unionspolitiker bei ihrer ablehnenden Haltung zu einem Verbotsverfahren.
Nach AfD-Einstufung als rechtsextrem: Merz-Vertrauter Linnemann gegen Verbotsverfahren
Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Bild-Zeitung am Montag (5. Mai): „Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.“ Ähnlich sieht es der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU: „Ich bin da sehr skeptisch“, sagte er in der ZDF-Sendung Berlin direkt. Ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD und ihre Geschichtserzählung, dass man sich nicht mehr politisch mit ihr auseinandersetzen will, sondern nur noch juristisch“, erklärte Dobrindt. „Und das würde ich der AfD ungern gönnen.“
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
„Ich glaube nicht, dass man eine AfD einfach wegverbieten kann, sondern man muss sie wegregieren“, so Dobrindt. Die Unionsfraktion will sich nach den Worten ihres designierten Vorsitzenden Jens Spahn (CDU) mit der SPD über einen gemeinsamen Kurs verständigen. „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben“, schrieb er auf der Plattform X.
Spahn, der am Montag von der Fraktion gewählt werden soll, hatte sich noch vor seiner Nominierung dafür ausgesprochen, mit der AfD im Parlamentsbetrieb so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien auch. Dies löste eine Kontroverse aus. Er schrieb nun, Union und SPD würden sich im Umgang mit der AfD „eng abstimmen und in allen Fragen gemeinsam vorgehen“.
Nach Einstufung als gesichert rechtsextrem: Auch Faeser vorsichtig bei AfD-Verbot
Hintergrund: Der Verfassungsschutz hatte am Freitag in einem Gutachten bekanntgemacht, dass er die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Die AfD bereitet juristische Schritte gegen die Einstufung vor. Der Schritt der Verfassungsschützer hatte die seit Jahren geführte Verbotsdiskussion neu angefacht. Dabei gehen die Konfliktlinien quer durch die Parteien.
Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.
In der Union etwa hatte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dafür ausgesprochen, dass Bundestag oder Bundesregierung ein Verbotsverfahren einleiten sollten. Allerdings könnte er selbst das auch über den Bundesrat initiieren. Dobrindt soll mit dem neuen Kabinett am Dienstag vereidigt werden. Seine Vorgängerin, die scheidende Ministerin Nancy Faeser (SPD), hatte zu einer sehr vorsichtigen Prüfung eines Verbotsverfahrens geraten. „Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus“, sagte sie nach der Verfassungsschutz-Einstufung.
Der designierte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach sich dafür aus, AfD-Mitglieder in Staatsdiensten auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. „An dieser Stelle darf es keine Zweifel geben“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Daher halte er es „für richtig, sich unter dieser Maxime jeden Einzelfall genau anzuschauen“.
Zusätzlich zum AfD-Verbotsverfahrens: Grüne und Linke wollen Weidel-Partei staatliche Gelder streichen
Die Grüne und Linkspartei fordern dagegen ein Ende der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. „Die Demokratie darf nicht zulassen, dass sie mit Mitteln aus der Staatskasse ihre eigene Abschaffung auch noch finanziert“, sagte die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger dem Tagesspiegel in der Montagsausgabe. Die Linken-Abgeordnete hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für gegeben. „Der Bundestag muss jetzt auch den Mut haben, ein entsprechendes Verfahren in Gang zu bringen“, sagte Bünger.
Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Marcel Emmerich. „Die Streichung staatlicher Gelder wäre eine Option der Sanktionierung, allerdings ist auch das sehr voraussetzungsvoll“, sagte der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen dem Tagesspiegel.
Zurückhaltender äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm: „Es bedarf in jeglicher Hinsicht eines kritischen Umgangs mit der AfD“, sagte er der Zeitung. Staatliche Mittel müssten der Partei jedoch nicht gestrichen werden.„Solange die AfD an Wahlen teilnimmt, stehen ihr auch die entsprechenden Rechte auf staatliche Zuschüsse zu. Mehr aber auch nicht“, sagte Throm. Auch ein Verbotsverfahren bewertet der CDU-Innenpolitiker skeptisch. Die AfD müsse „politisch bekämpft werden“, betonte er (bg/dpa).