Entwurf liegt IPPEN.MEDIA vor

Bundesregierung will Cannabis-Gesetz verändern: Das ist geplant

  • Andreas Schmid
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Das Cannabis-Gesetz ist nicht einmal zwei Monate in Kraft, soll aber schon geändert werden. Damit reagiert die Ampel auf Kritik der Länder. Das ist geplant:

Update vom 6. Juni: Am Donnerstagabend werden weitere Regelungen im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung beschlossen. So sollen ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen kommen – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. So will die Bundesregierung das Cannabis-Gesetz verändern:

Ampel will Cannabis-Gesetz verschärfen: Das ist geplant

Das seit 1. April gültige Cannabis-Gesetz soll noch einmal angepasst werden. Hintergrund ist ein Versprechen der Bundesregierung um Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Länder. Am Rande der entscheidenden Bundesrats-Abstimmung über das Gesetz gab die Bundesregierung eine Protokollerklärung ab. Darin sicherte sie mehrere Änderungen zu, etwa beim Jugendschutz oder hinsichtlich der Anbauvereinungen, der Cannabis-Clubs.

Nun gibt es einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“. Das zwölfseitige Dokument liegt IPPEN.MEDIA vor und soll am 16. Mai im Bundestag behandelt werden, damit es – wie in der Protokollerklärung angekündigt – zum 1. Juli in Kraft treten kann. Die meisten Anpassungen sind marginal, etwa ein Ersetzen von einem „und“ durch ein „Komma“. Vor allem die Clubs sind betroffen, für Freizeitkiffer ändert sich eher wenig. Ein Überblick über die geplanten Anpassungen:

Bundesregierung will Cannabis-Gesetz verändern: Das ist geplant

  • Evaluation der generellen Besitzmengen sowie der Weitergabemengen in Clubs bis 1. Oktober 2025. Bisher gelten Besitzmengen von 25 Gramm beziehungsweise 50 Gramm zu Hause und Weitergabemengen in Clubs von 30 (bis 21 Jahre) beziehungsweise 50 Gramm im Monat. Hier könnte es also noch einmal Änderungen geben. Unmittelbar sind aber keine Änderungen geplant.
  • Strengere Regeln für Clubs. Verbot, Ressourcen gebündelt auszutragen. Heißt: Eine Person darf nicht für mehrere Bereiche im Cannabis-Club zuständig sein.
  • Leichtere Möglichkeiten, die Erlaubnis für Anbauclubs zu entziehen. Etwa, wenn man sich „in unmittelbarer Nähe“ zu anderen Clubs befindet.
  • Clubkontrollen durch Behörden nicht mehr „jährlich“, sondern „regelmäßig“.
  • Es soll ein „Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte zu Cannabis“ geben. Dafür verantwortlich sein soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Cannabis-Lobby kritisiert Anpassungen – und prognostiziert „Klagewelle“

Der Branchenverband Cannabis-Wirtschaft (BvCW) kritisiert die Anpassungen. Der im Lobbyregister geführte Verein gab dazu ein Rechtsgutachten bei einer Münchner Kanzlei in Auftrag – „mit der Bitte um neutrale Bewertung“. Demnach sind die Anpassungen in Teilen sogar verfassungswidrig, da sie in die „Privatautonomie der Vereine“ eingreife, wie es heißt.

Sollten die Pläne umgesetzt werden, könne „mit den zusätzlichen Einschränkungen legaler Geschäftsmöglichkeiten der Einfluss der organisierten Kriminalität stark wachsen“, bilanziert der Verband. Heißt: Der Schwarzmarkt übernimmt wieder. „Es ist zudem mit einer Klagewelle seitens der Cannabis-Anbauvereine und deren Dienstleister zu rechnen, die zu einer Belastung der Verwaltungsgerichte und einer fehlenden Rechtssicherheit für alle Akteure führen dürfte.“

THC-Grenzwert im Straßenverkehr soll angepasst werden

Neben diesen Anpassungen geht es auch um die Änderung des THC-Grenzwerts beim Autofahren. Dieser Aspekt fehlt bislang im Gesetz, was Kritiker als Verbot durch die Hintertür werten. Die Koalition plant daher einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Der Entwurf liegt bislang noch nicht vor. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Koalition einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Hanfwirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum festlegt. Diesen Wert hatte eine Expertenkommission jüngst empfohlen.

„Der Wert ist konservativ und entspricht der Wirkung von etwa 0,2 Promille bei Alkohol“, meinte Lauterbach. Die CSU sieht es gänzlich anders – und will eine Null-Toleranz-Grenze. „Wir fordern ein generelles Fahrverbot für Bekiffte“, erklärt die Verkehrspolitikerin Martina Englhardt-Kopf Merkur.de. (as)

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