Cannabis am Steuer

Bekifft Autofahren? Expertengruppe empfiehlt neuen THC-Grenzwert

  • Andreas Schmid
    VonAndreas Schmid
    schließen

Wenige Tage bevor das Cannabis-Gesetz in Kraft tritt, teilt das Verkehrsministerium einen neuen Grenzwert mit. Bis der angewendet wird, dauert es aber noch.

Update vom 6. Juni: Am Donnerstagabend werden weitere Regelungen im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung beschlossen. So sollen ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen kommen – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Darüber hinaus sind auch weitere Cannabis-Änderungen geplant.

Neuer THC-Grenzwert beim Autofahren: 3,5 Nanogramm statt 1,0

Erstmeldung vom 28. März: Am Ostermontag tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft und die Droge wird entkriminalisiert. Neben den Regeln zu Anbau und Besitzmengen war bisher unklar, wie sich das Gesetz auf den Straßenverkehr auswirken wird: Im Gesetzentwurf heißt es, bis 31. März werde ein neuer Grenzwert vorgeschlagen. Das ist nun der Fall.

Laut Verkehrsministerium gilt bald ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Hanfwirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum. Bisher galten 1,0 Nanogramm. Die Anpassung erfolgt durch eine unabhängige Expertengruppe auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, hieß es vom FDP-geführten Verkehrsministerium: „Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.“

Diesen Wert hatte ein Mitglied der damals zuständigen Grenzwertkommission übrigens schon im Mai 2023 vorgeschlagen. Damals sagte Volker Auwärter, Laborleiter der Forensischen Toxikologie in Freiburg, er könne sich eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorstellen. „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrssicherheit heraus für mich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine ‚Nulltoleranz‘ gelten soll, während bei Alkohol ein Risikogrenzwert herangezogen wird“, sagte Auwärter unserer Redaktion.

Kiffen und Autofahren? Verkehrsminister Wissing plant eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr. (Archivbild)

Verbände fordern „absolutes Cannabis-Verbot“ für Fahranfänger

Kritik kam schon im Vorfeld von Polizei und Autoverbänden. So hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, der Deutsche Verkehrswacht sowie dem TÜV-Verband, dass sich das Unfallrisiko im Straßenverkehr durch das Cannabis-Gesetz erhöhe. Die Verbände forderten zudem ein „absoluter Cannabis-Verbot“ mit Null-Toleranz-Grenze für Fahranfänger – „analog zum Umgang mit Alkohol am Steuer“.

Bedenken gab es im Vorfeld auch beim „Mischkonsum“ von Cannabis und Alkohol. Dadurch erhöhe sich die Unfallgefahr, sagte die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler, im Gespräch mit unserer Redaktion. Dem kommt das Verkehrsministerium nun entgegen. So heißt es: „Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung vorzusehen.“

Lauterbach: THC-Wert entspricht 0,2 Promille bei Alkohol

Im Bundestag waren im Laufe des Legalisiserungsprozesses immer wieder teils auch höhere Werte gefordert worden. Die Grenze von 3,5 gilt als vernünftiger Kompromiss, heißt es. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte, der Wert sei „konservativ und entspricht der Wirklung von etwa 0,2 Promille bei Alkohol“.

Kritik kommt von der Union. So sagt der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller: „Dieser Beschluss gefährdet die Schwächsten im Straßenverkehr: Unsere Kinder und die Senioren.“ Die Verdreifachung des bisherigen Grenzwerts sei „endgültig der Beleg, dass der Bundesregierung die Cannabislegalisierung wichtiger ist als die Verkehrssicherheit“, so Müller.

FDP-Expertin zu neuem THC-Grenzwert: „sinnvoller Wert“

„Dass der Grenzwert im Rahmen der Cannabis-Legalisierung angepasst werden musste, war klar“, sagt die drogenpolitische Sprecherin der FDP, Kristine Lütke, im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. „Nun hat die Expertenkommission einen sinnvollen Wert vorgeschlagen, mit dem wir nun zügig in das parlamentarische Verfahren starten gehen können.“

Zur Einführung des von der Expertengruppe vorgeschlagenen Grenzwertes muss das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Bislang ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Beim Weg zu dieser Gesetzesänderung werden auch die Verkehrspolitiker im Bundestag miteinbezogen. Es ist davon auszugehen, dass sie den Vorschlag der Expertengruppe übernehmen. Wann das Gesetz mit neuem THC-Grenzwert in Kraft tritt, ist aber noch nicht klar. (as)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Christoph Hardt