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Dieser News-Ticker zur Debatte über die Cannabis-Legalisierung im Bundestag wird laufend aktualisiert.
Update vom 23. Februar, 16.26 Uhr: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich nach dem Beschluss des Bundestags optimistisch geäußert, dass die Cannabis-Legalisierung auch die letzte Hürde im Bundesrat nimmt. Er sei zuversichtlich, dass der Bundesrat sehe, „dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind“, sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin.
„Somit glaube ich, dass wir das Gesetz auch im Bundesrat unverändert durchbringen werden.“ Die Länderkammer soll sich am 22. März abschließend damit befassen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen. Es ist nicht der einzige Punkt, der noch zu klären ist. Insgesamt hält das Cannabis-Gesetz weniger als er einst versprochen hat. Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Überfällig, aber schlecht gemacht: Dieses Cannabis-Gesetz lässt Dealer jubeln.
Bundestag beschließt kontrollierte Freigabe von Cannabis
Update vom 23. Februar, 15.55 Uhr: Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal werden, wie ein am Freitag mehrheitlich angenommenes Gesetz der Ampel-Koalition vorsieht. Dafür stimmten 407 Abgeordnete, mit Nein 226 Abgeordnete, es gab 4 Enthaltungen. Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.
Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Union schießt gegen Cannabis-Entwurf: „Völlig unnötiges, verworrenes Gesetz“
Update vom 23. Februar, 14.53 Uhr: Politiker der Union haben den Bundestag noch einmal eindringlich aufgefordert, gegen die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland zu stimmen. Die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt sprach am Freitag im Parlament von einem „völlig unnötigen, verworrenen Gesetz“. Ärzte, Polizisten und Psychotherapeuten hätten vor den Plänen gewarnt – alle Innenminister der Bundesländer hätten sich dagegen ausgesprochen. „Und Sie, liebe Ampel, machen trotzdem, was Sie wollen“, sagte sie. „Der Kinder- und Jugendschutz ist in Ihrem Gesetz nicht mehr als ein reines Lippenbekenntnis.“
Borchardt sagte, der dann erlaubte Anbau von Cannabis zu Hause sei nicht zu kontrollieren. Das gelte genauso für den Plan, dass das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und auch in Sichtweite davon untersagt werde. „Ich erwarte von allen Abgeordneten, heute und hier Farbe zu bekennen. Sie müssen heute in Ihre Wahlkreise zurück, und dann muss jeder sich für seine Entscheidung verantworten“, mahnte Borchardt. „Die Menschen wollen Regeln, Sicherheit und Ordnung. Wir sind hier dafür verantwortlich.“
Update vom 23. Februar, 14.35 Uhr: Zum Auftakt der Bundestagsdebatte zur teilweisen Legalisierung von Cannabis hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein umstrittenes Gesetzesvorhaben erneut verteidigt. „Die Lage, in der wir jetzt sind, ist in keiner Weise akzeptabel“, sagte Lauterbach in seiner Rede am Freitag vor dem Plenum. Die Zahl der Konsumenten zwischen 18 und 25 Jahren habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Mit dem Gesetz werde eine legale Alternative zum „bedenklichen kriminellen Schwarzmarkt“ geschaffen.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Update vom 23. Februar, 14.10 Uhr: Die Bürger sind laut einer Umfrage beim Thema Cannabis-Legalisierung gespalten. 42 Prozent gaben in einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov an, eine Legalisierung eher oder voll und ganz zu befürworten. 47 Prozent erklärten, diese eher oder voll und ganz abzulehnen. 11 Prozent äußerten sich dazu nicht, wie aus der Umfrage hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag.
Update vom 23. Februar, 10.00 Uhr: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht im möglichen Kontrollaufwand kein Argument gegen die geplante teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland. „Wir haben dort einen gewissen Kontrollaufwand, aber der hält sich im Rahmen, und ich glaube, das wird sich auch schnell eingelebt haben“, sagte Lauterbach am Morgen dem Sender Phoenix. „Mit dem gleichen Argument ist damals gegen die Gurtpflicht argumentiert worden.“ Auch damals sei erklärt worden, dass der Kontrollaufwand für die Gurtpflicht in Fahrzeugen viel zu hoch sei. „Wir haben immer, wenn ein wichtiges, großes Gesetz kommt, gerade am Anfang eine Kontrollaufgabe.“
Bundestag entscheidet über Freigabe von Cannabis: Ampel will kontrollierte Legalisierung
Erstmeldung: Berlin – Der Bundestag entscheidet am heutigen Freitag (23. Februar, 13.35 Uhr) über eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wird bis zuletzt kontrovers diskutiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz beschlossen wird. Es käme dann am 22. März abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es aber nicht.
Über die Cannabis-Freigabe sollen die Abgeordneten namentlich abstimmen. Aus den Reihen der mitregierenden SPD hatten einige Parlamentarier vorab Einwände deutlich gemacht. Als wahrscheinlich gilt aber auch Unterstützung aus Reihen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht. Bei einer Abstimmung im federführenden Gesundheitsausschusses hatten neben SPD, Grünen und FDP auch die beiden Gruppen dafür votiert. Gegen das Vorhaben positioniert haben sich Union und AfD, die in Anträgen auch einen Stopp fordern.
Cannabis-Freigabe: Das soll mit dem Gesetz erlaubt werden
Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Erlaubt werden sollen auch „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Ampel-Politiker verteidigen Pläne zur Cannabis-Freigabe: „Mehr Schutz und Hilfen“
Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sprach von einer neuen Drogen- und Suchtpolitik, „weg von Stigmatisierung und Kriminalisierung, hin zu mehr Schutz und Hilfen“. Wesentliche Punkte seien ein besserer Gesundheitsschutz für Menschen, die ab 18 Jahren Cannabis konsumieren wollten, ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes und eine bessere Prävention, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). „Ich bin überzeugt: Wer selbst Hanf anbauen darf, kauft keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt.“ Auch Lauterbach warb zuletzt für die Pläne, die eine wichtige Verbesserung der Drogenpolitik seien.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der Mediengruppe Bayern, der aktuelle Zustand sei nicht hinnehmbar. „Wir wissen alle, dass es Probleme mit gefährlichen toxischen Mischungen auf dem Schwarzmarkt gibt. Hier braucht es mehr Kontrolle.“ Gleichzeitig brauche es mehr Kapazitäten zum Kampf gegen organisierte Drogenkriminalität.
Union kritisiert Lauterbach und fordert Cannabis-Regeln für Straßenverkehr
Die Union bleibt bei ihrer Linie, dass die Teil-Legalisierung ein Fehler sei. „Studien belegen den starken Anstieg von Cannabis-Konsum und vermehrter Abhängigkeit nach der Legalisierung“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Funke Mediengruppe. Die Ampel gefährde damit nicht nur die Gesundheit von Millionen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Justiz und Behörden warnten vor einem immensen Verwaltungsaufwand. „Ein Gesundheitsminister, der Drogen legalisiert, ist in seinem Job völlig falsch.“
Bayern prüft derweil weiter die Möglichkeit einer Klage gegen das Gesetz, wie Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte. „Bayern ist entschlossen, sich gegen den gefährlichen Konsum von Cannabis zu stemmen, sollte das Gesetz in Kraft treten“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller forderte in der Rheinischen Post, bei den weiteren Regelungen müssten die Sicherheit im Straßenverkehr und der Kinder- und Jugendschutz im Fokus stehen. „Kiffen hat am Steuer nichts zu suchen.“ Dafür müsse Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sorgen.“ Wissings Haus lässt zurzeit von einer Expertengruppe ermitteln, wie ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC gefasst werden könnte. Ergebnisse dazu sollen im Frühjahr vorliegen.
Die Länderinnenminister hatten noch am Wochenende parteiübergreifend vor einer Legalisierung gewarnt und die Möglichkeiten der Kontrolle infrage gestellt. Es seien „gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz“ zu befürchten. Damit nahmen sie Bedenken auf, die auch Ärzteverbände, Juristen, Kriminalbeamte und die Polizeigewerkschaft teilen. (skr/dpa)