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Bürgergeld beziehen „klüger“ als Arbeiten? Studie ergibt anderes
VonNils Thomas Hinsberger
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Muss sich Arbeit wieder lohnen? Oppositionspolitiker meinen, ein höheres Bürgergeld würde Arbeitsanreize schmälern. Nun kam eine neue Studie dazu heraus.
München – Das Bürgergeld der Ampel-Koalition steht massiv in der Kritik. Von allen Seiten wird die Befürchtung geäußert, dass zu hohe Sozialleistungen die Arbeitsanreize schmälern würden. Allen voran CDU-Chef Friedrich Merz, der erst kürzlich vor „künftig mehr Arbeitslosigkeit“ warnte, sollte die Bundesregierung die Sozialleistungen erneut erhöhen, wie die Rheinische Post berichtet.
Aber auch innerhalb der Koalition scheint nicht jeder mit der Reform des Arbeitslosengelds zufrieden zu sein. Bei seiner Rede bei den Bauernprotesten sprach Finanzminister Christian Lindner (FDP) davon, dass „Menschen Geld bekommen fürs Nichtstun“. Das brachte ihm aber weder den Zuspruch der Bauern, noch Sympathien von Sozialverbänden ein.
Eine vierköpfige Familie könnte monatlich mit einem Bürgergeld von insgesamt 3200 Euro rechnen, so Merz. Laut dem CDU-Chef würde sich bei diesem Betrag die Frage stellen, ob es sich noch lohnt, einer Beschäftigung nachzugehen. Aber stimmt diese Aussage überhaupt? Eine neue Studie des ifo Institutsjedoch ergab, dass „trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht“.
Mikrosimulationsmodell berechnet „Lohnabstandsgebot“ nach Bürgergelderhöhung
In der Einleitung der Studie heißt es, dass nach der Ankündigung der Bürgergeld-Erhöhung sofort Forderungen nach dem Einhalten des „Lohnabstandsgebots“ laut wurden. Das Gebot besagt, dass zwischen dem Einkommen von Erwerbstätige und Nichterwerbstätigen ein Unterschied im „verfügbaren Einkommen“ bestehen müsse. Als verfügbares Einkommen wird das Geld bezeichnet, das ein Haushalt frei zum Konsum, zum Sparen oder für Investitionen nutzen kann, wie die Bundeszentrale für politische Bildung mitteilt.
Um die Unterschiede zwischen den Einkommens-Arten aufzuzeigen, berechnet eine Simulation, wie viel Geld den unterschiedlichen Haushalten „nach Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Miete und Heizkosten“, übrig bleibt. Die verschiedenen Erhöhungen in den Sozialleistungen, wie die Anhebung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags, wurden bei der Berechnung ebenfalls beachtet.
Um einen Überblick über verschiedene Haushaltskonstruktionen zu erhalten, wurde die Simulation für vier verschiedene Haushalte durchgeführt. Denn wie die Studie zeigt, verändert sich der Lohnabstand je nach Haushalts- und Einkommenssituation.
Als Beispiel nennt das Dokument den Haushalt einer alleinstehenden Person mit einem Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bei mittleren Mietpreisen. Das Ergebnis: Wer für einen Mindestlohn arbeiten geht, hat laut Studie 457 Euro mehr im Monat an verfügbarem Einkommen. Die Differenz würde sich bei hohen Mietpreisen auf 348 Euro verringern. Das liege an „der Verschiebung der Günstigerprüfung zwischen Bürgergeld und Wohngeld“.
Dieses Bild zeige sich „für alle gezeigten Konstellationen“ recht konstant. „Der Lohnabstand beträgt dabei für alle betrachteten Haushalte mehrere hundert Euro“, heißt es in der Studie. Damit widerspricht die Untersuchung den Behauptungen von Politikern wie CSU-Generalsekretär Martin Huber, der beim „Arbeitsfrühstück“ auf der Webseite der CDU forderte, dass das Lohnabstandsgebot wieder gelten müsse.
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„Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht“, so fasst die Studie die gefundenen Ergebnisse zusammen. Damit sei die Problematik der Arbeitsanreize aber nicht aus der Welt geschafft. Die Autorinnen und Autoren deuten an, dass zwar eine Systemreform notwendig sei, dafür aber keine Sozialleistungen gestrichen werden müssten. So könnten die „geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit“ erhöht werden, ohne einer Erhöhung des Bürgergelds zu widersprechen. (nhi)