Bundestagswahl 2025
„Nicht vermittelbar“: Wahlsieger aus Hessen nicht in den Bundestag
VonFlorian Dörrschließen
Fünf hessische CDU-Kandidaten sind trotz Wahlkreissiegen nicht im Bundestag. Eine Wahlrechtsreform ist der Grund. Der hessische Ministerpräsident kritisiert das scharf.
Frankfurt – Von den 23 Wahlkreissiegern in Deutschland, die aufgrund des neuen Wahlrechts nicht in den Bundestag einziehen können, haben fünf in Hessen kandidiert. Der CDU-Landesvorsitzende Boris Rhein bezeichnete ihr politisches Schicksal als unverständlich und bedauerlich.
Nach Bundestagswahl 2025: fünf gewählte Direktkandidaten nicht im Bundestag
„Dieses Wahlrecht der Ampel ist den Wählerinnen und Wählern nicht vermittelbar. Dass direkt gewählte Bundestagskandidaten nicht in den Deutschen Bundestag einziehen dürfen, ist ein Unding“, kritisierte der hessische Ministerpräsident. „Wer vor Ort gewinnt und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler bekommen hat, muss auch in den Deutschen Bundestag einziehen.“
Die hessischen CDU-Kandidaten Marcus Kretschmann (Groß-Gerau), Anna-Maria Bischof (Schwalm-Eder), Leopold Born (Frankfurt II), Astrid Mannes (Darmstadt) und Yannick Schwander (Frankfurt I) schaffen es laut ihrer Partei aufgrund der Wahlrechtsreform nicht ins deutsche Parlament in Berlin.
Neues Wahlrecht bei Bundestagswahl: Hessen mit gleich fünf Kandidaten betroffen
Diese Regelung wird erstmals angewendet. Demnach ziehen nicht mehr alle erfolgreichen Wahlkreiskandidaten automatisch in den Bundestag ein: Ein Mandat erhalten sie nur, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen erzielt. Die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Zukünftig wird der Bundestag somit nur noch 630 Abgeordnete haben, statt der bisherigen 733.
Derweil ist es offiziell: Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025 ist in Hessen im Vergleich zur vorherigen Wahl 2021 deutlich nach oben gegangen. Konkret bedeutet das: 83,1 Prozent der Wahlberechtigten im Bundesland machten ihr Kreuzchen.
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