Hilfe für Hinterbliebene
Sterbevierteljahr beantragen: Wie bekommen Witwen und Witwer die Rente der verstorbenen Person?
VonStella Henrichschließen
Die finanzielle Zukunft kann mit dem Verlust eines Ehepartners unsicher sein. Das Sterbevierteljahr könnte Abhilfe schaffen. Doch was steckt genau dahinter?
Bremen - In der Phase der Trauer um den verstorbenen Ehepartner oder die Ehepartnerin sind viele Hinterbliebenen meist überfordert. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sie sich während dieser Zeit mit ihrer eigenen Zukunft auseinandersetzen möchten. Jedoch ist es ratsam, sich darauf vorzubereiten, um zumindest in den ersten Monaten nach dem Verlust mögliche finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Denn nicht alle hinterbliebenen Ehepartner erhalten eine Witwen- oder Witwerrente. Der Verlust einer Rente bedeutet stets auch einen finanziellen Einschnitt, den nicht alle Hinterbliebenen bewältigen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder mit dem Begriff des Sterbevierteljahres vertraut ist.
Das Sterbevierteljahr ist ein Vorschuss: Er muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden
- Das Sterbevierteljahr bezeichnet laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) eine Dreimonatsrente.
- Sie wird im Rentenrecht geregelt.
- Das Sterbevierteljahr wird als Vorschuss ausgezahlt, sofern die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners oder der Rentnerin beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird.
- Der Vorteil: Laut DRV wird das eigene Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.
Das Sterbevierteljahr kann wie eine Vorauszahlung für die zukünftige Hinterbliebenenrente angesehen werden. Demnach haben auch nur die Personen Anspruch auf die monetäre Leistung, die ein Anrecht auf Witwen- und Witwerrente erworben haben – also verheiratete Personen.
Dreimonatsrente kommt ohne Abzüge auf das Konto des Verstorbenen
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte bzw. die versicherte Ehegattin gestorben ist. Für diese Zeit wird laut der Deutschen Rentenversicherung sowohl die große als auch die kleine Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Das bedeutet, dass für diese Zeit eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente der verstorbenen Person an den hinterbliebenen Ehepartner bzw. die hinterbliebene Ehepartnerin gezahlt wird.
Sterbevierteljahr beantragen: Steuerliche Abgabe entfällt
Die Dreimonatsrente bietet einen wesentlichen Vorteil, da sie den Hinterbliebenen unabhängig von deren eigenem Einkommen ohne Abzüge gewährt wird. Dies umfasst verschiedene Einkommensquellen wie:
- Arbeitsentgelt
- Eigene Rente
- Zinseinnahmen aus Anlageprodukten (beispielsweise das Sparkonto)
Ebenfalls entfällt eine steuerliche Abgabe seitens der Deutschen Rentenversicherung. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung in Höhe des dreifachen Betrags der zuletzt bezogenen Rentenleistung der verstorbenen Person. Diese Summe, die den Wert von drei Monatsrenten repräsentiert, wird auf das Konto des Verstorbenen überwiesen.
Antrag für das Sterbevierteljahr – Das sollte beachtet werden
Es ist jedoch erforderlich, den Antrag auf den Vorschuss rechtzeitig beim Postrentenservice einzureichen. Hierfür müssen die Hinterbliebenen gemäß den Angaben auf rentenbescheid24.de die offizielle Sterbeurkunde vorlegen. Wer diesen Antrag nicht fristgerecht stellt, muss gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) VI die Witwen- oder Witwerrente beim Rentenversicherungsträger beantragen.
Viele Menschen möchten selbst für den Todesfall vorsorgen. Stellt sich die Frage: Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung? Wir erklären, wo der Unterschied liegt. (sthe)
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