Contemplative senior man standing in front of window model released, Symbolfoto property released, UUF29938
+
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung sorgt dafür, dass auch der weniger erwerbstätige Partner im Alter finanziell versorgt ist. (Symbolbild)

Rentensystem

Scheidung und Rente: Was passiert mit den Rentenpunkten?

  • Lisa Mayerhofer
    VonLisa Mayerhofer
    schließen

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung sorgt dafür, dass auch der weniger erwerbstätige Partner im Alter finanziell versorgt ist. Doch wie gestaltet sich dieser Ausgleich im Einzelfall?

München – Im Falle einer Scheidung erhält der ehemalige Ehepartner oder die ehemalige Ehepartnerin durch den Versorgungsausgleich Rentenansprüche aus der Ehezeit. Diese Regelung betrifft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland: Die Scheidungsquote liegt nach der Corona-Pandemie bei fast 40 Prozent - 2005 war sie jedoch noch höher: Damals wurde mehr als jede zweite Ehe aufgelöst, so focus.de.

Bei einer Scheidung geht es dann nicht nur um das aktuelle Vermögen, sondern auch um die Rentenansprüche. Denn die Ansprüche an eine Rente, die der jeweilige Partner oder Partnerin während der Ehe erworben hat, werden laut Deutscher Rentenversicherung als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und gehören somit beiden zu gleichen Teilen. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit 1. Januar 2005 geschlossen wurden.

Rentenansprüche werden bei Scheidung geteilt

Der Grund für diese Regelung ist, dass auch der Partner oder die Partnerin, der oder die beispielsweise aufgrund von Kindern nicht oder kaum berufstätig war und daher weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat, im Alter finanziell versorgt ist. Wie der Versorgungsausgleich im Einzelfall aussieht, entscheidet das Familiengericht.

Der Versorgungsausgleich muss daher nicht gesondert beantragt werden. Ausnahmen gelten bei Scheidungen im Ausland. Nach Ablauf einer Beschwerdefrist wird die Entscheidung des Familiengerichts bindend und von der Deutschen Rentenversicherung bzw. weiteren Versicherern umgesetzt.

Versorgungsausgleich: Was mit den Rentenpunkten passiert

In der Regel erfolgt der Versorgungsausgleich bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als interne Teilung. Das bedeutet, dass jeder Partner oder jede Partnerin die Hälfte der erworbenen Ansprüche in Form von Rentenpunkten an den jeweils anderen abgeben muss, die dann verrechnet werden.

Beispiel: Bei einem Paar hat der Mann während der Ehe 20 Rentenpunkte gesammelt, die Frau nur zehn. Er muss also zehn Rentenpunkte abgeben und sie fünf. Folglich erhält die Frau fünf Rentenpunkte, dem Mann werden hingegen fünf abgezogen. Beide haben dann 15 Rentenpunkte, die zum Renteneintritt zu den Rentenpunkten hinzugerechnet werden, die sie außerhalb der Ehe erworben haben bzw. noch erhalten werden.

Externe Teilung: Was mit der betrieblichen Altersversorgung und Co. passiert

Eine externe Teilung ist dagegen weniger häufig. Diese kann unter Umständen eintreten, wenn das Paar bei unterschiedlichen Versorgungsträgern rentenversichert ist, beispielsweise durch eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Beamtenpension. Dann werden die Rentenrechte vom Versorgungsträger des jeweiligen Partners übertragen.

Neben den Rentenpunkten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch eine Teilung der Ansprüche aus:

  • Betrieblicher Altersversorgung,
  • Riester-Renten und Rürup-Renten,
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • Berufsständischer Versorgung (wie beispielsweise von Ärzten oder Anwälten)
  • sowie Renten aus einer privaten Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wann es keinen Versorgungsausgleich gibt

Ein Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet nur in Ausnahmefällen nicht statt. Das kann unter anderem sein, wenn dies im Ehevertrag ausgeschlossen wurde oder es bei den Ansprüchen nur geringe Wertunterschiede gibt oder aber die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat.

Mehr zum Thema