Steuererklärung im Ruhestand

Steuersorgen bei Rentnern: So müssen sie trotz Rentenerhöhung keine Steuern zahlen

  • VonRobert Wallenhauer
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Ab Juli gibt es mehr Geld für Rentner. Einige müssen jetzt Steuerklärungen abgeben. Das muss jedoch nicht heißen, dass sie Steuern nachzahlen müssen.

München – Für die mehr als 21 Millionen Rentner in Deutschland gibt es ab 1. Juli mehr Geld. Die Bezüge steigen um 4,57 Prozent. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro. Doch die Rentenerhöhung bringen für einige mehr Bürokratie mit sich.

Denn möglicherweise müssen einige Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben. Das muss jedoch nicht bedeuten, dass sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. „Die Sorge ist in sehr vielen Fällen unbegründet“, sagt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Grund dafür sind unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. „Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, so Rauhöft.

Senioren: Wegen der Rentenerhöhung im Juli müssen mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zum Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen beispielsweise auf 12.000 Euro kommt, liegt zwar über dem Grundfreibetrag, muss aber dennoch keine Steuern zahlen.

Das liegt daran, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente vom Renteneintrittsjahrgang abhängig ist - und seit Jahren steigt. Rückwirkend ab 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte - zuvor wurde er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben. Wer 2023 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent der Rente. Der Rentenfreibetrag liegt im Umkehrschluss bei 17,5 Prozent - dieser Anteil bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 82,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen.

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In diesem Fall müssen Rentner eine Steuerklärung abgeben

Was das genau bedeutet, zeigt ein Beispiel des LVH: Ein 2023 in Ruhestand gegangener Rentner erhält eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Das sind 12.000 Euro im Jahr und somit mehr als der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Der steuerpflichtige Anteil beträgt jedoch lediglich 9.900 Euro (82,5 Prozent von 12.000 Euro) und liegt somit unterhalb des Grundfreibetrags. Das bedeutet für den Betroffenen: Der Rentner muss keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen.

Wenn zu dem Beispiel von 1.000 Euro monatlicher Rente weitere Einkünfte hinzukommen, ist der Ruheständler schnell verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Erhält der Rentner etwa zusätzlich monatlich 300 Euro Mieteinnahmen, sind das im Jahr 3600 Euro mehr. Damit würde der steuerpflichtige Gesamtbetrag aller Einkünfte 13.500 Euro ergeben (9.900 Euro zuzüglich 3.600 Euro). Der Grundfreibetrag ist überschritten, und der Rentner muss eine Steuererklärung abgeben.

Das können sich Rentner bei der Steuer anrechnen lassen

Ist der Grundfreibetrag überschritten, heißt das jedoch nicht, dass der Rentner am Ende tatsächlich Steuern zahlen muss. Denn Rentner können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Das wären beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen zusätzliche Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Diese können sich steuermindernd auswirken.

Beim Beispiel von einem Rentner, mit Gesamteinkünften von 13.500 Euro, bedeutet das: Er muss eine Steuererklärung abgeben, macht darin aber außergewöhnliche Belastungen und weitere Kosten geltend. Angenommen, das Finanzamt erkennt nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro an, läge das steuerpflichtige Einkommen nur noch bei 11.500 Euro. Das wäre unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Demzufolge muss der Rentner keine Steuern nachzahlen.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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