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Werbeplakat: Deutschlands Nachbarland Schweiz hat Anfang März 2024 eine Volksabstimmung durchgeführt.

Altersvorsorge am Kapitalmarkt

Deutsche Rentenpläne: Kritik an „Casino-Rente“ - Wagenknecht und Experten warnen

  • Patrick Freiwah
    VonPatrick Freiwah
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Sind die neuen Rentenpläne der Bundesregierung ein Risiko? Sahra Wagenknecht und mehrere Ökonomen reden Klartext. Die Schweiz könnte als Vorbild dienen.


Berlin/Frankfurt - Die Rentenpläne der Ampelkoalition für das System der Altersvorsorge werden von Sozialverbänden in die Mangel genommen, auch Wirtschaftswissenschaftler und Oppositionsparteien sind skeptisch und beschwören teilweise Untergangsszenarien.

Geht es nach Sahra Wagenknecht, führt die Bundesregierung das deutsche Volk mit dem geplanten Generationenkapital aufs Glatteis: „Die Aktienrente ist eine Casino-Rente. Vor lauter Planlosigkeit in der Rentenpolitik zockt die Ampel mit der Alterssicherung der Bürger“, erklärte die Parteigründerin und -vorsitzende gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa)

Rentenpläne: Wagenknecht kritisiert Gang auf das Börsenparkett

Wagenknecht führt aus, “die Rente gehört nicht aufs Börsenparkett, sondern auf ein tragfähiges Fundament.“ Kritik gibt es von der 54-Jährigen auch deswegen, weil der SPD-Minister Hubertus Heil mit der Aktienrente das “Lieblingsprojekt der FDP” umsetze: Dies sei ein „sozialpolitischer Tiefpunkt” der Partei.

Derweil macht sich Wagenknecht für mehr direkte Demokratie stark und fordert eine Volksabstimmung nach Schweizer Vorbild, die Anfang März 2024 für Aufsehen sorgt. Auch Österreich mache im Hinblick auf die Altersvorsorge vieles besser: „Die Bürger sollten entscheiden: Casino oder Österreich? An der Börse spekulieren oder eine Rentenkasse wie in Österreich, wo alle Bürger einzahlen und die Renten für langjährig Versicherte im Schnitt 800 Euro im Monat höher sind als bei uns.“

Ampel plant Generationenkapital: Experte kritisiert „ökonomischen Wahnsinn“

Wie bewerten Ökonomen die Rentenpläne der Ampel? Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen lässt kein gutes Haar an dem von der Bundesregierung vorgestellten Konzept. „Heil plant die Quadratur des Kreises: Das Rentenniveau bei 48 Prozent zu belassen und das Renteneintrittsalter nicht zu erhöhen ist ökonomischer Wahnsinn und wäre in Mathe eine sechs“, wird der Professor für Finanzwissenschaft in einem Gespräch mit ThePioneer zitiert. 

Zudem bezweifelt Raffelhüschen, dass die Strategie mit dem Generationenkapital genügend Rendite abwirft, die das deutsche Rentensystem besser dastehen lässt. “Vielleicht ein Prozent und das ist bei weitem nicht genug, um das Rentensystem zu stützen”, so der Ökonom.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Was das Rentenpaket der Ampelkoalition noch bereithält: Ab 2028 haben Arbeitnehmer deutlich weniger netto vom brutto.

Rentensystem gerettet? Investition am Kapitalmarkt könnte zu wenig sein

Der Wirtschaftsweise Martin Werding hält die aktuellen Rentenpläne zumindest für unzureichend. Er hoffe, dass im Laufe der Legislaturperiode noch etwas in Richtung private Altersvorsorge passiere, schilderte der Experte Werding im ZDF

Das Mitglied im Sachverständigenrat zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung gibt zu bedenken, dass die Bundesregierung nur mit bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr rechne, die aus den Erträgen am Aktienmarkt in die Rentenkasse fließen soll. Das sei bei dem bestehenden Rentensystem mit Ausgaben von 400 Milliarden Euro ein „sehr kleiner Beitrag“ und decke die Renten für gerade mal eine Woche ab.   

Sahra Wagenknecht sieht den neuen Rentenkurs der Bundesregierung kritisch.

Die derzeit geltende Garantie für das Rentenniveau läuft 2025 aus. Die FDP dringt schon lange darauf, die Rentenversicherung durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen. Finanzminister Christian Lindner vermied dafür aber den umstrittenen Begriff Aktienrente. (PF mit Material der dpa)