Einkommensüberprüfung
Magere Rente? Mehr als die Hälfte bekommt wichtigen Zuschlag nicht
VonLisa Mayerhoferschließen
Die Grundrente sollte eigentlich Menschen unterstützen, die trotz langen Arbeitsjahren nur eine magere Rente beziehen. Doch neue Zahlen zeigen: Die Einkommensüberprüfung steht dem oft im Weg.
Berlin – Eigentlich sollten die Leistungen des Sozialstaats verständlicher und einfacher zugänglich gemacht werden. Doch das funktioniert in Deutschland dann doch nicht immer so, wie es sollte. Neuestes Beispiel ist die Grundrente, die vor drei Jahren eingeführt wurde und eine Unterstützung für ärmere Rentnerinnen und Rentner in Form eines Zuschlages sein soll.
Magere Rente? Nur Hälfte erhält Grundrenten-Zuschlag
Es klingt an sich ganz einfach: Wer einen Anspruch auf Grundrente hat, soll den Zuschlag automatisch ohne Antrag bekommen. Dazu gibt es eine jährliche Einkommensüberprüfung durch die Rentenversicherung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.
Doch neue Zahlen zeigen: Zwar hatten insgesamt Ende 2023 Daten der deutschen Rentenversicherung zufolge rund 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf die Grundrente. Überwiesen wurde sie aber nur an 1,18 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wie die Bild-Zeitung auf Basis dieser Daten berichtet. Das liegt eben an dieser Anrechnung des eigenen Einkommens oder das des Partners.
Wer kein oder nur geringes eigenes Einkommen hatte, kam aber immerhin mithilfe des Zuschlags auf eine Nettorente von 936 Euro, so der Bericht. Im Durchschnitt lag der Zuschlag bei 104 Euro. Bei den Männern betrug der monatliche Zuschlag demnach 78,60 Euro (Gesamtrente: 928 Euro netto) und bei den Frauen 113 Euro (Gesamtrente: 984 Euro).
Grundrente: Für wen sie gedacht ist und wer Anspruch hat
Die Grundrente ist für die Menschen gedacht, die lange gearbeitet und in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber trotzdem im Alter nur eine magere Rente erhalten. Konkret hat man einen Anspruch auf den Zuschlag, wenn man mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten aufweisen kann. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es aber erst ab 35 Jahren.
Zu diesen Grundrentenzeiten zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Durchschnittlich muss das Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Den Daten der DRV in dem Bericht zufolge stand ein ungekürzter Rentenzuschlag alleinstehenden Ruheständlern im Jahr 2023 bis zu einem Monatseinkommen von 1317 Euro zu, Paaren bis zu 2055 Euro. Höhere Einkünfte wurden dann angerechnet.
Grundrente: Was die Ampel-Koalition zum Thema sagt
Das Thema Einkommensüberprüfung in der Grundrente ist auch in der Ampel-Koalition umstritten und wurde Anfang des Jahres sogar von SPD und FDP infrage gestellt. Die SPD habe sich immer dafür eingesetzt, dass die Grundrente bei Bedarf ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung ausgezahlt werde, sagte Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, noch im Winter 2023 der Funke Mediengruppe.
Man habe den Kompromiss akzeptieren müssen, um in der vergangenen schwarz-roten Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können. „Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.“
Auch von der FDP gibt es Kritik an der Einkommensprüfung. „Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten“, sagte Anja Schulz, rentenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion der Funke Mediengruppe. Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet werde, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde. Laut Funke Mediengruppe hatten sich Anfang des Jahres bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt worden waren.
Mit Material von AFP und dpa