Mindestlohn, Rente und mehr

Einiges wird teurer, aber woanders gibt es mehr Geld: Was sich 2025 für Verbraucher ändert

  • Simon Stock
    VonSimon Stock
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2025 wird vieles teurer, dafür gibt es an anderer Stelle mehr Geld. Hinzu kommen neue Regeln bei Kaminen, Müll und Doppelnamen. Das ändert sich für Verbraucher in Deutschland.

Hamm - Das Jahr 2025 bringt viele Änderungen, die wir in unserem Alltag oder in unserem Portemonnaie zu spüren bekommen werden. Das Leben wird in vielen Bereichen teurer, dafür gibt es an anderer Stelle Entlastung. Mindestlohn, Rente, Kindergeld, Versicherungsbeiträge, Benzin, Deutschlandticket, Kaminöfen und mehr – wa.de fasst die wichtigsten Änderungen 2025 zusammen.

Änderungen 2025: Höhere Preise, weniger Geld – was alles teurer wird

Fangen wir mit den schlechten Nachrichten an. 2025 ist das Jahr, das Millionen Menschen in Deutschland teurer zu stehen kommt als 2024. Der Überblick.

Der steigende CO2-Preis wird sich an der Tankstelle auswirken.

Benzin und Diesel: Direkt zum Start ins neue Jahr müssen Autofahrer mit höheren Preisen an der Tankstelle rechnen. Die Erhöhung der CO2-Abgabe zum 1. Januar wird sich auch auf die Kosten für Benzin und Diesel auswirken. Nach einer Rechnung des ADAC wird der Preis für einen Liter Benzin oder Diesel um rund 3 Cent steigen. Es ist nicht die einzige Änderung für Autofahrer im Jahr 2025. So kommen etwa auf die Besitzer bestimmter Wohnmobile durch eine neue Pflicht zusätzliche Kosten zu.

Krankenversicherungen: Gesetzlich Versicherte müssen sich auf deutlich höhere Kosten für die Krankenversicherung einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent und liegt damit um 0,8 Prozentpunkte höher als 2024. Mit der Knappschaft gab die erste Krankenkasse einen Vorgeschmack auf die Beiträge 2025. Auch die größte Krankenkasse Deutschlands dreht an der Beitragsschraube.

Aufschlag beim Deutschlandticket: Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bisher rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer – und es gibt einen Rückschlag.

Kürzungen beim Elterngeld: Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung bekommen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Die neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: Wer viel hat, soll mehr davon abgeben. Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Briefporto steigt: Hin und wieder reicht eine Whatsapp-Nachricht nicht und auch keine Mail. Manchmal muss es halt ein Brief sein. 2025 kostet das Versenden eines Standardbriefs in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bisher.

Pflegebeitrag steigt: Die Pflegeversicherung wird wegen steigender Milliardenkosten im neuen Jahr teurer. Der Beitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte. Die konkrete Beitragshöhe hängt von der Zahl der Kinder ab. Die Bandbreite: Für Versicherte ohne Kind steigt der Beitrag auf 4,2 Prozent, bei fünf und mehr Kindern auf 2,6.

Änderungen 2025: Für wen es im neuen Jahr mehr Geld gibt

Jetzt zu den guten Nachrichten. Vieles wird zwar teurer, doch dafür gibt es in vielen Bereichen auch mehr Geld. Die Übersicht.

Höhere Rente: Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Das tatsächliche Plus steht allerdings noch nicht fest. Sicher ist: Rentner profitieren schon zu Beginn des Jahres und bekommen einen höheren Netto-Betrag.

Im Juli steigen die Renten. Um wieviel, steht noch nicht fest.

Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Mehr Geld in der Altenpflege: Beschäftigte in der Altenpflege müssen sich etwas länger gedulden, dann bekommen auch sie mehr Geld. Ab dem 1. Juli 2025 steigt für Pflegefachkräfte der Mindestlohn pro Stunde auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro. Der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, steigt von 20 Euro auf 25 Euro im Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das neue Jahr von derzeit 9.540 Euro auf 9.600 Euro erhöht.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Höheres Wohngeld: Wer ein niedriges Einkommen hat, soll 2025 einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Änderungen 2025: Neue Regeln bei Müll, Kaminen und für Patienten

Verbot von Kaminöfen: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Regeln für Holzheizungen verschärft. Bestimmte Kaminöfen sind dann nicht mehr erlaubt. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen hohe Bußgelder. Verbraucher haben einige Möglichkeiten, den alten Ofen zu retten.

Strengere Regeln beim Müll: Ab 2025 gelten neue Regeln für die Restmülltonne. Einige Stoffe dürfen dort nicht mehr entsorgt werden, ansonsten drohen Strafen. Auch beim Biomüll wird härter durchgegriffen. Tonnen, die falsch befüllt sind, werden ungeleert zurückgelassen. Für die Entsorgung von Alttextilien wird 2025 ebenfalls eine neue Regelung in Kraft treten.

Ab 2025 gelten neue Regeln für Kaminöfen. Einige sind nicht mehr erlaubt.

Elektronische Patientenakte: 2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden.

Namensrecht: Ab 1. Mai 2025 dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen – mit oder ohne Bindestrich. Bislang durfte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch Kindern dürfen nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen, auch wenn die Eltern ihre eigenen Namen behalten. Allerdings muss jedes weitere Kind denselben Nachnamen haben.

Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/dpa

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