Zweistellige Steigerungsrate

Private Krankenversicherung: Beiträge schießen in die Höhe – was Sie jetzt im Blick haben sollten

  • Ulrike Hagen
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Preissteigerung bei privaten Krankenversicherungen: Die Beiträge wachsen zum Jahreswechsel um durchschnittlich 18 Prozent. Was Betroffene beachten sollten.

München – Bereits in diesem Jahr haben 25 Krankenkassen die Beträge erhöht – doch schon zum Jahreswechsel kommt auf Verbraucher ein weiterer Kostenschock zu: Krankenkassen-Beiträge sollen einen historischen Anstieg verzeichnen. Vor allem der Zusatzbeitrag dürfte eine böse Überraschung für Versicherte werden. Doch nicht nur bei den gesetzlichen Krankenkassen droht die Kostenexplosion. Auch für viele privat Versicherte wird es zu Beginn 2025 deutlich teurer – im Schnitt deutlich zweistellig, berichtet der Verband der Privaten Krankenversicherer.

Kostenexplosion bei privaten Krankenversicherungen: Die Beiträge steigen zum Jahreswechsel um durchschnittlich 18 Prozent. Betroffene sollten jetzt handeln. (Archivbild)

Kostenexplosion bei Krankenversicherungen: Beiträge steigen um durchschnittlich 18 Prozent

Privat Versicherte müssen sich zum Jahreswechsel auf Rekord-Anstiege bei den Krankenkassenbeiträgen einstellen, kündigte der Verband der Privaten Krankenversicherer PKV an: In der regelmäßigen Überprüfung der Privaten Krankenversicherer habe sich gezeigt, dass dieses notwendig sei – und „für rund zwei Drittel der Privatversicherten die Beiträge zum 1. Januar 2025 steigen müssen“, heißt es, „die durchschnittliche Anpassung liegt für sie bei etwa 18 Prozent“. 

Grund für die drastische Beitragserhöhung für viele privat Versicherte seien starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben: „Größter Kostentreiber ist dabei der Krankenhausbereich“, erklärt der Verband. Die Kosten der Pflege seien zwischen 2021 und 2023 um ganze 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Durch bessere Löhne für die Pflege seien auch die Kosten in der ambulanten Versorgung gestiegen.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Private Krankenversicherer: Zweistellige Preiserhöhungen im nächsten Jahr

Privat Krankenversicherte stehe also kostspielige Zeiten bevor. Jedoch: „Langfristig haben sich die Beiträge in der GKV und der PKV ähnlich entwickelt“, habe das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) bestätigt. Die Beitragsentwicklung sei also in beiden Systemen vergleichbar, so der PKV. Silke Möhring, Expertin für Gesundheitsdienstleistungen der Verbraucherzentrale Hessen gibt gegenüber merkur.de zu bedenken: „Der Vergleich zur GKV hinkt insofern, als Menschen dort bei geringerem Einkommen insbesondere im Rentenalter meist deutlich reduzierte, einkommensabhängig berechnete, Beiträge zahlen.“

Dem PKV-Verband zufolge werde nach der Erhöhung der durchschnittliche Beitrag eines PKV-Versicherten bei rund 623 Euro monatlich liegen. Wie hoch der Beitrag jedoch im Einzelfall ausfällt, erfahren Versicherte über die Mitteilung ihrer Kasse.

Das bedeutet eine Beitrags-Erhöhung – so viel mehr Geld zahlen Sie 2025 für die Krankenkasse

Aktuelle Prämie18 Prozent Steigerung20 Prozent Steigerung30 Prozent Steigerung
350 Euro+63 = 413 Euro+70 = 420 Euro+105 = 455 Euro
450 Euro+81 = 531 Euro+90 = 540 Euro+135 = 585 Euro
500 Euro+90 = 590 Euro+100 = 600 Euro+150 = 650 Euro
600 Euro+108 = 708 Euro+120 = 720 Euro+180 = 780 Euro
750 Euro+135 = 885 Euro+150 = 900 Euro+225 = 975 Euro
900 Euro+162 = 1.062 Euro+180 = 1.080 Euro+270 = 1.170 Euro

Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen drastisch – das können Sie jetzt tun

Durch den Rekord-Anstieg der Krankenkassenbeiträge bleibt künftig deutlich weniger Netto vom Brutto. Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung kann Einsparungen bringen, allerdings sind dabei einige Hürden zu beachten, erklärt Silke Möhring: „Beim Wechsel zu einer neuen Versicherungsgesellschaft wird meist nur ein Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen“. Für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, ist dies sogar komplett ausgeschlossen.

„Außerdem ist bei einem Wechsel des Versicherers eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was den Wechsel oft teurer macht., wenn beispielsweise Risikozuschläge von 30 Prozent auf den Ausgangsbeitrag aufgerufen werden“, so Möhring.

Verbraucherschützer raten: Tarifwechsel oft möglich, Anbieterwechsel meist wenig sinnvoll

Der Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft hingegen ist in der Regel unkomplizierter und erfordert häufig keine neue Gesundheitsprüfung. Jedoch biete nicht jeder Versicherer unterschiedliche Tarife nebeneinander an. „Diejenigen, die über zehn Jahre im Vertrag sind und den Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, können ab Alter 55 bei deutlich abgespeckten Leistungen in den Standardtarif wechseln“, so Möhring. Bestehe der Vertrag seit 2009, habe man die Option, in den Basistarif, mit Leistungen analog zu denen der gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln.

Der Wechsel hingegen in das andere Versicherungssystem, die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, ist grundsätzlich nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, durch einen legalen Steuertrick zusätzliche Kosten zu sparen, nämlich die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen.

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