Hitzige Debatte
Mietpreisbremse bis 2029: Das bedeutet die Verlängerung für Mieter und Mieterinnen
VonFabian Hartmannschließen
Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat seinen Widerstand gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse aufgegeben. Ein Verband kritisiert das Vorhaben scharf.
Berlin – Nach ausgiebigen Debatten haben sich die Parteien der Regierungskoalition darauf verständigt, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Abzielen soll sie dabei auf Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Den ursprünglichen Plänen zufolge wäre die bereits seit 2015 geltende Mietpreisbremse schon Ende nächsten Jahres ausgelaufen.
Mietpreisbremse dämpft die Mieten in schwierigen Wohnungsmärkten
Die Regel bewirkt, dass eine Miete bei Abschluss des Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob sie in Städten und Kommunen angewandt wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Mit der Maßnahme reagiere die Ampel-Koalition auf die anhaltend schwierige Situation vieler Wohnungsmärkte, erklärte der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb am Mittwoch (10. April).
Obwohl die Verlängerung der Mietpreisbremse bereits im Koalitionsvertrag geregelt war, hatte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) ihr gegenüber lange gesperrt – und Zugeständnisse von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorratsdatenspeicherung erwartet. Nach der Einigung der Ampel-Koalition, Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung im „Quick-Freeze“-Verfahren zu speichern, gab Buschmann seinen Widerstand zur Verlängerung der Mietpreisbremse auf. Und kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf an.
Ampel-Koalition betont, Verlängerung ist „extrem wichtiges Zeichen“
SPD und Grüne begrüßten die Verlängerung. Für Mieterinnen und Mieter sei es „eine sehr gute Nachricht, dass die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge dem Deutschlandfunk.
Die Einigung sei sowohl „ein extrem wichtiges Zeichen“ an Mieterinnen und Mieter, als auch eine „Kampfansage an überteuerte Mieten“, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz am Mittwoch. Und auch vom FDP-Baupolitiker Daniel Föst infolge der Einigung zur Mietpreisbremse zu hören: „Wir schaffen mit der gefundenen Einigung nun Rechtssicherheit.“
Mieterverbände fordern „Ausnahmen und Schlupflöcher“ infolge der Verlängerung zu schließen
Seitens der Verbände wurden bislang durchaus verschiedene Reaktionen auf die Verlängerung der Mietpreisbremse laut. Der Deutsche Mieterbund (DMB) etwa begrüßte die „überfällige“ Einigung ihrer Verlängerung – betonte aber auch, dass die Mietpreisbremse immer noch „zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher“ kenne, die „im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Beispielsweise gilt die Mietpreisbremse nicht für Häuser, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden. Mit dieser Ausnahme wollte die damalige Regierung den Häuserbau für die Wohnungswirtschaft weiter attraktiv halten. Außerdem kann die Mietpreisbremse auch infolge umfänglicher Modernisierungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
Der Sichtweise des DMB schloss sich unterdessen auch der Münchner Mieterverein an. Seine Vorsitzende, Beatrix Zurek, betonte, dass sich die zahlreichen Ausnahmen und Schlupflöcher der bisherigen Regelung zur Mietpreisbremse in München besonders bei Kurzzeitmietverträgen zeigen – oder, „wenn die Miete schon vorher über der zulässigen Grenze gelegen hat“, wie sie der Münchner Abendzeitung mitteilte. Mit möbliert vermieteten Wohnungen komme ein weiteres Problem dazu. Zwar gelte die Mietpreisbremse auch hier, jedoch sei es nicht möglich, die Möbel als Mieter aus der Miete auszunehmen. Um die Mietpreisbremse „wirklich zuverlässig anwenden“ zu können, müsse „der Möblierungszuschlag separat ausgewiesen werden“, erklärt Zurek im Münchner Mieter Magazin des Vereins.
Verband Haus & Grund will Verlängerung der Mietpreisbremse von Bundesverfassungsgericht prüfen lassen
Beim Eigentümerverband Haus & Grund stößt die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse jedoch auf herbe Gegenwehr. So kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke am Donnerstag in der Bild-Zeitung an, sie gar vor das Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Das Gericht habe schon die erste Mietpreisbremse „nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war“, sagte er. „Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch“, fügte Warnecke hinzu.
Auch kritisierte Warnecke, die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. „Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterinnen und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen“, sagte er.
2019 hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Mietpreisbremse sei für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dabei verstoße die vier Jahre zuvor eingeführte Regelung weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals außerdem.
Bauministerin Geywitz: Wohnungsbau stockt wegen angestiegener Bauzinsen
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zweifelt derweil nicht daran, dass die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse rechtlich legitim ist. Im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) äußerte sie sich zuversichtlich, dass sie einer juristischen Überprüfung standhält. Das Justizministerium habe für die Verlängerung der Regelung mehr als zwei Jahre gebraucht. Von daher gehe sie gehe davon aus, dass das Ministerium eine Verlängerung der Mietpreisbremse „hinreichend gründlich geprüft hat“, erklärte Geywitz.
Auch habe sich die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 entschieden, da die erhoffte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht flächendeckend eingetreten sei. „Es ist ja so, dass – glaube ich – jedem klar ist, dass wir in den großen deutschen Städten einen sehr angespannten Mietmarkt haben“, betonte die Bundesbauministerin.
Das Argument des Eigentümerverbands Haus & Grund, infolge der Mietpreisbremse habe sich die Wohnungsnot massiv verschärft, wies sie unterdessen zurück. Dafür gebe es keine empirischen Belege. Dass sich die allermeisten Bauprojekte derzeit schwierig gestalten, gehe Geywitz zufolge auf den sprunghaften Anstieg der Bauzinsen zurück. „Und mitnichten die Mietpreisbremse“, fügte sie an. (fh)
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