Haushalts-Chaos

Förderungen für Energieberatung gestoppt – Eigentümer müssen bis zu 1700 Euro aus der eignen Tasche stemmen

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
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Das Haushaltschaos der Ampel hat zu einem Stopp zahlreicher Förderprogramme geführt. Dazu gehört auch die Förderung von Energieberatungen. Die ist ab 2024 Pflicht, um eine Gasheizung einzubauen.

Berlin – Die Ampel-Koalition hat sich noch immer nicht auf einen Kurs für das kommende Jahr einigen können. Der Haushalt wird bis Januar nicht mehr fertig. Das hat zunehmend Folgen auch für die Wirtschaft, die Unsicherheit darüber, ob und wie viel Geld für zugesagte Programme kommen wird, bringt gesamte Branchen zum Erliegen. Besonders hart getroffen sind in diesen Tagen die Energieberater: Die Förderung, die Hausbesitzer für eine Energieberatung erhalten, wurde komplett gestoppt. Nach Angaben des Branchenverbands GIH drohen dadurch vielen Beratern Umsatzeinbrüche von deutlich über 50 Prozent.

Heizungsgesetz ab 2024: Gasheizung nur noch mit Energieberatung

Denn viele Hausbesitzer werden keine Energieberatung durchführen ohne die Förderung. Das Förderprogramm umfasste 80 Prozent der Kosten für die Beratung, maximal 1300 bei Einfamilienhäusern, bei mehr als drei Gebäuden wurden bis zu 1700 Euro übernommen. Das Brisante daran: Ab 2024 müssen – so steht es im neuen Heizungsgesetz – Eigentümer, die eine Gasheizung einbauen wollen, erst eine Energieberatung erhalten.

Durch die verpflichtende Energieberatung soll Hausbesitzern, die eine fossile Heizung einbauen möchten, die Risiken dafür verdeutlicht werden. So würden Energieberater über die künftigen Preissteigerungen durch den CO₂-Preis aufklären und gegebenenfalls besprechen, welche anderen Maßnahmen im Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz ergriffen werden könnten.

Dampf strömt aus den Abgasrohren der Heizungen in einem Einfamilienhausgebiet. (Symbolbild)

Durch den Wegfall der Förderung für ebendiese Energieberatung müssten Hausbesitzer ab 2024 die Kosten dafür alleine tragen. Das werden viele Menschen nicht machen – und die Sanierung sowie den Heizungstausch damit ganz lassen. Da der Einbau einer Gasheizung aber im neuen Jahr nur nach erfolgter Energieberatung möglich ist, ist damit überhaupt nicht klar, was im neuen Jahr eigentlich passiert, wenn bis dahin das Haushaltschaos nicht geklärt ist. Kommt das vielen Betroffenen so einem faktischen Verbot der Gasheizung gleich?

Gasheizungs-Verbot ab 2024? Förderungen auch rückwirkend möglich

Fakt ist: Wir wissen es aktuell noch nicht. Die Regeln im Heizungsgesetz sind aber klar:

„Neue Gasheizungen dürfen in der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Moment, in dem die Wärmeplanung greift – in Großstädten spätestens Mitte 2026, in kleineren Kommunen spätestens Mitte 2028 – noch eingebaut werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen aber eine verbindliche Beratung beim Einbau von mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betriebenen Heizungen vor, um auf wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Preise für fossile Brennstoffe hinzuweisen. Zudem müssen Alternativen in den Blick genommen werden, etwa auf der Grundlage der Wärmeplanung. Zweitens müssen solche Gasheizungen dann, wenn das Gebäude nach abgeschlossener Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen (15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035 und 60 Prozent in 2040).“

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Es ist also durchaus möglich, dass der Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 durch den Wegfall der Energieberatungsförderung deutlich eingeschränkt wird. Hausbesitzer müssten die Kosten für die Beratung alleine zahlen, wenn der Bund seinen Haushalt bis dahin nicht geklärt hat.

Ein Lichtblick gibt es aber noch: Auch wenn die Förderung der Energieberatung erst im Laufe des Jahres 2024 wieder anläuft, kann es gut sein, dass Energieberatungen, die Anfang des Jahres in Auftrag gegeben wurden, rückwirkend gefördert werden. Es ist nicht unüblich, dass bis zu sechs Monate zurückliegende Aufträge eingereicht werden können. Das ist beispielsweise bei der ab 2024 gültigen Wohn-Riester für Wärmepumpen der Fall. Trotzdem müssten Hausbesitzer erstmal in Vorleistung gehen.

Transparenzhinweis

Der Deutsche Presserat hat am 12. März 2024 aufgrund der ursprünglichen Fassung dieses Artikels eine Rüge gegen Merkur.de ausgesprochen. Entsprechend haben wir die Überschrift des Artikels angepasst. Die Begründung des Presserats lautet wie folgt: Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung unter der Überschrift ,,Förderungen für Energieberatung gestoppt - für viele quasi ein Gasheizungs-Verbot ab 2024“ einen schweren Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene Sorgfaltspflicht. Die Ausschussmitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Überschrift, wonach ein Ende der Förderung der Energieberatungen für viele quasi ein Gasheizungs-Verbot ab 2024 darstelle, nicht hinreichend vom zugrundeliegenden Sachverhalt gedeckt und für die Leserschaft grob irreführend ist. Wie dem Artikeltext zu entnehmen ist, beläuft sich die fragliche Fördersumme auf maximal 1700 Euro. Die Aussage, eine solche Kostensteigerung sei bei einer Investition in ein neues Heizungssystem gleichbedeutend mit einem Verbot, mache also quasi die Anschaffung einer neuen Gasheizung unmöglich, ist geeignet, die Leserschaft bei einem sehr sensiblen Thema falsch zu informieren.

► Die Ziffer 2 des Pressekodex – Sorgfalt: Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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