Rentenanpassung

Erhöhung der Witwenrente ab Sommer – Millionen Menschen profitieren von Reformen

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
    schließen

Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit Empfänger einer Rente für Hinterbliebene. Für diese sind ab Juli 2025 einige Optimierungen geplant.

Berlin – Für Millionen Witwen und Witwer gibt es ab dem 1. Juli 2025 mehr Geld. Das hat zwei Gründe: Zum einen betrifft auch sie die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent, die für alle Renten gilt. Darüber hinaus macht es die Bundesregierung attraktiver, neben der Witwenrente noch einen Zuverdienst zu haben und passt den Freibetrag deutlich an. Der Freibetrag für Witwen- und Witwerrenten wird von derzeit 992,64 Euro auf 1051,36 Euro angehoben, was für viele Betroffene eine finanzielle Entlastung bedeutet.

Mehr Witwenrente ab Juli 2025: Freibetrag steigt an

Die Erhöhung des Freibetrags um 58,72 Euro monatlich mag auf den ersten Blick gering erscheinen, hat jedoch spürbare Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen von Witwen und Witwern. Hinterbliebene können künftig mehr von ihrem eigenen Einkommen behalten, ohne dass es auf die Witwenrente angerechnet wird. Die Anpassung des Freibetrags erfolgt aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass die Witwenrente mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält und Betroffene nicht durch steigende Lebenshaltungskosten benachteiligt werden.

40 Prozent des Bruttoeinkommens, das über dem Freibetrag liegt, werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Diese Regelung bleibt auch nach der Freibetragserhöhung bestehen, jedoch verschiebt sich die Grenze, ab der die Anrechnung beginnt. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1500 Euro haben Betroffene ab Juli 23,48 Euro im Monat mehr als zuvor.

Die Entlastung fällt zwar moderat aus, kann aber über das Jahr hinweg eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation bewirken.

Merz will Rente für Hinterbliebene reformieren: Mehr Geld für Witwen und Witwer

Neben der bereits beschlossenen Freibetragserhöhung gibt es Diskussionen über weitergehende Reformen der Witwenrente. Der Koalitionsvertrag einer möglichen zukünftigen Regierung unter Führung von Friedrich Merz verspricht „eine erhebliche Erleichterung für Bezieher einer Witwenrente“. Konkret wird eine weitere Anhebung der Hinzuverdienstgrenze in Aussicht gestellt. Diese Änderung würde es Witwen und Witwern ermöglichen, mehr eigenes Einkommen zu erzielen, ohne Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente befürchten zu müssen. Allerdings handelt es sich hierbei bislang nur um Pläne, deren Umsetzung von zukünftigen politischen Entwicklungen abhängt.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Eine weitere diskutierte Reform betrifft die Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Einkommensanrechnung. Aktuell werden diese voll angerechnet, was insbesondere für Witwen und Witwer mit Ersparnissen oder Kapitalanlagen nachteilig sein kann. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, die finanzielle Situation von Hinterbliebenen zu verbessern und ihnen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Einkommens zu ermöglichen.

Witwen und Witwer bekommen mehr Rente – sie wird an die Grundsicherung angerechnet

Für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten bedeuten diese Entwicklungen, dass sie ihre finanzielle Planung möglicherweise anpassen müssen. Die bereits beschlossene Freibetragserhöhung ab Juli 2025 bringt eine Entlastung. Mögliche zukünftige Reformen könnten darüber hinaus weitere Verbesserungen bringen, deren genaue Ausgestaltung jedoch noch offen ist.

Übrigens: Die Witwenrente wird an die Grundsicherung angerechnet. Wer also neben dieser Leistung noch eine Grundsicherung bezieht, muss ab Juli 2025 auch diese neu berechnen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Pond5 Images

Mehr zum Thema