Verteilungskämpfe

Rente oder Rüstung: Was die Deutschen wirklich wichtiger finden

  • Markus Hofstetter
    VonMarkus Hofstetter
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Die Bundesregierung gibt deutlich mehr Geld für die Rente aus als für die Bundeswehr. Eine Annäherung der Ausgaben ist nicht in Sicht, zu groß sind die politischen Widerstände.

Berlin - Auf diese zugespitzte Formel lässt sich eine aktuelle politische Debatte bringen: Rüstung oder Rente? Denn die Ampelregierung muss sparen, aber wo? Finanzminister Christian Lindner (FDP) plädierte für Sozialreformen, um Geld für Zukunftsaufgaben wie Verteidigung freizumachen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnt dagegen davor, bei den Sozialausgaben zu kürzen, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen. Und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lehnt Sozialkürzungen generell ab.

Rente gegen Verteidigung: 26,7 Prozent gegen 10,9 Prozent

Betrachtet man die absoluten Ausgaben im direkten Vergleich, gibt es einen klaren Gewinner. Das geht aus dem „Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024“ des Bundesfinanzministeriums hervor. Darin sind für „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 127,3 Milliarden Euro veranschlagt, nach 121,0 Milliarden Euro im Vorjahr. Das entspricht derzeit einem Anteil von 26,7 Prozent am Bundeshaushalt in Höhe von 476,8 Milliarden Euro.

Nach Schätzung der Bundesregierung belaufen sich die Rentenausgaben in Deutschland insgesamt auf 372 Milliarden Euro. (Symbolbild)

Für die Verteidigung stehen knapp 52 Milliarden Euro zur Verfügung, was 10,9 Prozent des Bundeshaushalts entspricht. Größter Posten ist dabei der Bereich „Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherung, Fürsorge und Versorgung der Soldatinnen und Soldaten“, für den knapp 18,9 Milliarden Euro vorgesehen sind.

Rente gegen Verteidigung: Deutschland gibt geschätzte 372 Milliarden Euro für die Rente aus

In beiden Fällen ist das aber noch nicht alles. Insgesamt gibt das Bundesfinanzministerium für den Bereich „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“ 218,3 Milliarden Euro aus, das sind 45,8 Prozent des Bundeshaushalts. Allein auf die Arbeitsmarktpolitik entfallen 47,3 Milliarden Euro.

Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen müssen. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung machen inzwischen rund 40 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schätzt die Bundesregierung die gesamten Rentenausgaben in diesem Jahr auf rund 372 Milliarden Euro.

Für die Verteidigung wurde nach Beginn des Ukraine-Krieges 2022 ein Sonderfonds eingerichtet. Für Heer, Luftwaffe und Marine stehen bis 2027 insgesamt 100 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, also rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Finanziert wird das Sondervermögen über Kredite, die unter Umgehung der Schuldenbremse aufgenommen werden können.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Rente gegen Verteidigung: Wird der Bund ab 2027 die NATO-Quote einhalten?

Die aktuelle Finanzplanung des Bundes reicht drei Jahre in die Zukunft. Für 2027 sind darin derzeit noch 51,9 Milliarden Euro für die Verteidigung und 134,6 Milliarden Euro für die Rentenversicherung vorgesehen. Für die Bundeswehr fehlen damit knapp 30 Milliarden Euro, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu erreichen. Der Bundeszuschuss zur Rente wird allerdings in naher Zukunft schon nicht mehr ausreichen, auch die Beiträge zur Rentenversicherung werden steigen müssen.

Im Fall der Fälle wird der Bund seinen Zuschuss zur Rentenversicherung wahrscheinlich erhöhen. Ob er auch bereit sein wird, mehr Geld für die Verteidigung auszugeben, steht in den Sternen. Finanzminister Lindner hat am Dienstag (2. April) mitgeteilt, dass es ab 2028 einen Spielraum von bis zu neun Milliarden Euro für eine Erhöhung des Verteidigungsetats gebe. Voraussetzung sei allerdings eine disziplinierte Haushaltsführung, um die Schuldenquote unter den in der EU vorgeschriebenen 60 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung zu halten.

Rubriklistenbild: © K. Schmitt/imago

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