Fragen und Antworten
Bürgergeld bezogen? So wirkt sich das auf die Rente aus
VonBona Hyunschließen
Die Umstellung zum neuen Bürgergeld brachte für Empfänger viele Änderungen mit sich – auch beim Thema Altersvorsorge und Rente. Ein Überblick.
München – Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich, welchen Einfluss der Bezug von Sozialleistungen auf ihre spätere Rente haben wird. Tatsächlich zählt die Zeit im Bürgergeld-Bezug als Anrechnungszeit, bringt jedoch keine Rentenpunkte. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge in die Rentenkassen gezahlt wurden, die aber der Deutschen Rentenversicherung zufolge beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Doch es gibt auch Fälle, bei denen das Bürgergeld nicht als Anrechnungszeit zählt. Ein Überblick.
Wird das Bürgergeld auf die Rente angerechnet? Es gibt auch Ausnahmen
Erst die schlechte Nachricht: Bei einer 45-jährigen Versicherungszeit für die abschlagsfreie Altersrente werden Bürgergeld-Zeiten nicht mitgerechnet. Das gilt auch im Falle des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente sowie der vorzeitigen Altersrente für Schwerbehinderte.
Anders ist das aber beim Renteneintritt nach 35 Versicherungsjahren, der mit Abzügen verbunden ist. Denn Pflichtbeiträge, die durch Arbeit, aber auch Kindererziehung geleistet wurden, fließen als sogenannte Anrechnungszeit in die Gesamtbewertung mit ein. In Bezug auf das Bürgergeld bedeutet das, dass diese Zeit berücksichtigt wird, führt der Sozialverband SOVD aus.
Wann das Bürgergeld nicht auf die Rente angerechnet wird
Zudem wird das Bürgergeld laut jobcenter.de nicht auf die Rente angerechnet, wenn ausschließlich darlehensweise Bürgergeld bezogen wurde. Durch das Jobcenter werden der Rentenversicherung die Zeiten gemeldet, in denen Arbeitslosengeld II (Alg) tatsächlich bezogen wird. Die Beurteilung der Alg II-Bezugszeiten obliegt jedoch der Rentenversicherung. Zum Ende des Leistungsbezugs und/oder zum Jahreswechsel erhalten Bürgerinnen und Bürger vom Jobcenter über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten ein automatisiert erstelltes Informationsschreiben.
Beeinflusst Bürgergeld die Höhe der Rente, die später ausgezahlt wird?
Mit dem Thema Anrechnungszeit dürfte auch die Frage kommen, inwiefern sich der Bezug der Sozialhilfeleistung auf die Höhe des Rentenbeitrages auswirkt. Die Antwort lautet: gar nicht. Da während des Erhalts der Sozialleistung nicht in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wird, steigt durch diese Zeit der Rentenbetrag auch nicht an. Und für die Höhe der Rente werden lediglich die Jahre berücksichtigt, in denen auch Rentenbeiträge in die Versicherung einbezahlt wurde.
Das FDP-Wahlprogramm: Haushalt sanieren, Soli abbauen




Bis zu welchem Alter wird Bürgergeld gezahlt?
In den meisten Fällen erhalten Bürgergeld-Bezieher ihre Leistungen bis zum regulären Rentenalter. Es gibt jedoch Ausnahmen für eben diejenigen, die Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder eine abschlagfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.
Das Gesetz legt fest, dass Bürgergeld-Bezieher von 2023 bis 2026 „nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Sie müssen aber eine Rente in Anspruch nehmen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ungeminderte Inanspruchnahme vorliegen. Unter dem Hartz-IV-System waren die Regelungen für Beziehende da noch strenger.
Kann man Rente und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
Personen, die Altersrente beziehen, haben gesetzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wer das Rentenalter erreicht hat, kann diese Form der Sozialhilfe nicht mehr beanspruchen. Dies ist im § 7 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) festgelegt. Sollte die Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, besteht die Möglichkeit der Grundsicherung im Alter. Bürgergeld kann zudem noch zu folgenden Renten bezogen werden:
Bürgergeld auch als Rentner beantragen: Welche Rentenarten noch dazugehören
- Hinterbliebenenrente / Witwenrente
- Waisenrente
- Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz
Die meisten dieser Renten werden als Einkommen angesehen. Das bedeutet, dass sie auf das Bürgergeld angerechnet werden. Nur die Grundrente nach dem BVG wird nicht als Einkommen gewertet. Die Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz wird laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht beim Bürgergeld berücksichtigt.
Rubriklistenbild: © Carsten /dpa
