Neue Tarifverträge
Inflationsprämie und satte Gehaltserhöhung: Was verdient man mit E6 und E7?
VonTeresa Tothschließen
Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst können sich Beschäftigte über eine Gehaltserhöhung freuen. So viel verdienen Arbeitnehmer in E6 und E7 zukünftig.
München – Nach einem monatelangen Tarifstreit für den öffentlichen Dienst haben sich die Vertragspartner im April auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Insgesamt 2,5 Millionen Beschäftigte dürfen sich über eine Gehaltserhöhung freuen – darunter auch Altenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, die in die Entgeltgruppen E6 und E7 fallen.
Ab Juli profitieren alle Beschäftigten von einer Gehaltserhöhung von 220 Euro
Teil der Einigung ist ein Inflationsausgleich, den die Beschäftigten im Juni erhalten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei um „steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro“. Demnach erhalten „Beschäftigte hierbei zunächst einmalig 1.240 Euro mit dem Juni-Entgelt ausgezahlt, dann ab Juli bis Februar 2024 monatlich 220 Euro (achtmal 220 Euro).“
Der Inflationsausgleich steht allen Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst zu. Die geplanten Gehaltserhöhungen unterscheiden sich dagegen je nach Entgeltgruppe. In welche Entgeltgruppe Beschäftigte fallen, hängt von mehreren Faktoren ab: Von dem Berufsbild, der absolvierten Ausbildung oder dem abgeschlossenen Studium, von bereits gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen. Über ein mehrstufiges System werden die Beschäftigten der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet – es gibt insgesamt 15 Gruppen mit jeweils unterschiedlichen Stufen.
Inflationsprämie und Gehaltserhöhung: Mehrere Faktoren entscheiden über Entgeltgruppe
Vor allem die Berufserfahrung ist entscheidend: Wer bereits mehrere Jahre in dem entsprechenden Job gearbeitet hat, wird in der Regel höher eingestuft. Die Entgeltgruppen 5 bis 8 gelten als Mittlerer Dienst. Voraussetzung ist eine mindestens zwei- oder dreijährige Ausbildung. Wie die Informationsseite oeffentlichen-dienst.de erklärt, fallen darunter etwa die Berufsgruppen Altenpfleger und -helfer, Kinderpfleger, Ergotherapeut, Logopäde, Heilerziehungspfleger und Physiotherapeut.
Innerhalb dieser Gruppen entscheiden die oben genannten Faktoten wie Berufserfahrung darüber, in welche der insgesamt sechs Stufen Arbeitnehmer fallen. Bislang verdienten Beschäftigte der Kommunen in E6 2683,45 Euro brutto in Stufe eins, in Stufe sechs bis zu 3314,71 Euro. Für E7 sind bislang Verdienste von 2733,87 Euro bis 3421,28 Euro möglich. Dank des neuen Tarifvertrags, auf den sich Gewerkschaften, Bund und Kommunen einigen konnten, steigen die monatlichen Gehälter ab dem 1. März 2024 wesentlich.
Gehaltserhöhung ergibt sich neben Inflationsprämie aus einem Sockelbetrag und einer Entgeltsteigerung
Das bisherige Gehalt der Entgelttabelle wird um einen Sockelbetrag von 200 Euro aufgestockt. „Auf diesen erhöhten Betrag erfolgt nochmals eine Entgeltsteigerung von 5,5 Prozent“, teilt die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft ver.di mit. Beschäftigte dürfen sich folglich neben der Inflationsprämie über eine Gehaltserhöhung von 340 Euro freuen. Diejenige, die in E6 fallen, bedeutet das Verdienstmöglichkeiten bis zu 3708,02 Euro.
Bruttogehalt der Entgeltgruppe 6 für den kommunalen Bereich ab März 2024:
| Stufe | Gehalt |
|---|---|
| 1 | 3042,04 Euro |
| 2 | 3236,55 Euro |
| 3 | 3372,94 Euro |
| 4 | 3507,92 Euro |
| 5 | 3640,49 Euro |
| 6 | 3708,02 Euro |
Quelle: oeffentlichen-dienst.de
Gehaltserhöhung und Inflationsprämie: Kommunale Arbeitgeber gegen frühere Steigerung
Arbeitnehmer, die in Entgeltgruppe 7 fallen, verdienen im kommunalen Bereich aktuell 2733,87 Euro in Stufe eins. Mit dem neuen Tarifvertrag, der ab März 2024 gilt, steigt das Gehalt auf 3095,23 Euro. Beschäftigte mit viel Berufserfahrung und entsprechenden Qualifikationen in Stufe sechs können sich über eine Steigerung von 3421,28 Euro auf 3820,45 Euro freuen.
Bruttogehalt der Entgeltgruppe 7 für den kommunalen Bereich ab März 2024:
| Stufe | Gehalt |
|---|---|
| 1 | 3095,23 Euro |
| 2 | 3331,58 Euro |
| 3 | 3472,38 Euro |
| 4 | 3614,47 Euro |
| 5 | 3748,49 Euro |
| 6 | 3820,45 Euro |
Quelle: oeffentlichen-dienst.de
Dass die Tabellenentgelte erst zum März 2024 erhöht werden und nicht früher, liege nach Angaben von ver.di daran, dass vor allem mit den kommunalen Arbeitgebern keine Einigung auf eine frühere Steigerung möglich war – diese wollten eine Erhöhung zunächst erst zum 1. Juni 2024 bewirken. Die neuen Verträge werden bis zum 31. Dezember 2024 gelten. (tt)
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