„Neue Grundsicherung“

Arbeitgeber stimmen CDU-Plänen zu – „Brauchen Grundsanierung des Bürgergelds“

  • Lars-Eric Nievelstein
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Die CDU legt neue Pläne für das Bürgergeld vor. Unter anderem enthalten diese eine komplette Streichung für Arbeitsverweigerer. Aus der Ampel gibt es Kritik.

Berlin – Am Bürgergeld gibt es immer wieder heftige Kritik. Zuletzt hatte Bernd Siggelkow, Gründer der Hilfsorganisation „Arche“ es gar als „Verbrechen an unseren Kindern“ bezeichnet. Die Ampel-Koalition sucht nach Ansätzen für eine Reform, nun kam ein konkreter Vorschlag aus der Opposition. Dieser zog massig Kritik nach sich.

CDU plant Bürgergeld-Reform – „Neue Grundsicherung“

Die Geschichte begann bereits vor einigen Tagen, als die CDU ihr neues Sozialstaat-Konzept vorstellte. Ein Satz reichte aus, um ein mediales Lauffeuer zu entzünden: „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (‘Totalverweigerer‘), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist.“ Das heißt im Klartext, dass die CDU Arbeitsunwilligen permanent das Bürgergeld streichen will.

Ein Straßenschild mit Aufschrift Bundesagentur für Arbeit. Die CDU legt neue Pläne für das Bürgergeld vor. Unter anderem enthalten diese eine komplette Streichung für Arbeitsverweigerer. Aus der Ampel gibt es Kritik.

Mathias Middelberg, Unionsfraktionsvize im Bundestag, hatte bereits angeregt, den Arbeitslosen kommunale Arbeitsangebote zu machen. „Wenn es gelänge, eine Million mehr Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit zu vermitteln, würde das allein den Bundeshaushalt um bis zu 30 Milliarden Euro entlasten“, sagte Middelberg dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Dieses Konzept fand breite Zustimmung in der Partei, der Bundesvorstand hatte es einstimmig beschlossen. Geht es nach der CDU, heißt das Bürgergeld künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern „Neue Grundsicherung“. Die Begründung: Es gebe in Deutschland aktuell eine „abnehmende Akzeptanz des Bürgergeldes“. So jedenfalls drückte es Karl-Josef Laumann aus, der Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA). Beim Bürgergeld bekomme man „die Integration in den Arbeitsmarkt nicht gut genug hin“. Vonseiten der Sozialverbände und auch der Grünen kam postwendend jede Menge Kritik. Die CDU habe „völlig das Maß verloren“.

Die CSU steht dagegen voll hinter der CDU.

Arbeitgeberpräsident steht hinter CDU-Plänen zum Bürgergeld

Jetzt hat sich der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in die Debatte eingemischt – und sich hinter die Pläne der CDU gestellt. „Wir brauchen eine Grundsanierung des Bürgergeld-Systems“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur Dulger in Berlin. Dulger zufolge sei ein treffsicherer Sozialstaat notwendig, der „wehrhaft“ gegen Missbrauch sei. „Wir müssen den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen“, sagte Dulger dazu. Aus diesem Grund begrüße er die Pläne der CDU.

Die Sozialverbände stellten sich klar auf die Gegenseite. „Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“, teilte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), gegenüber der Funke-Mediengruppe mit. Die CDU spiele die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus, anstatt für bessere Löhne und eine lohnende Arbeit zu kämpfen. „So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub.“

Vonseiten der SPD, der Grünen, der Linkspartei und der Arbeiterwohlfahrt hatte es ebenfalls ablehnende Worte gegeben. Teils warfen sie der CDU gar einen Angriff auf den Sozialstaat vor.

30 Prozent Reduzierung – aktuelle Maximalstrafe

Aktuell sieht das Höchstmaß an Strafen vonseiten der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Regelbedarfs vor. Wie die Agentur auf Ippen.Media-Anfrage mitteilte, sieht die Staffelung wie folgt aus:

  • Bei einer Pflichtverletzung kürzt die Agentur den Regelbedarf des Bürgergeld-Beziehers um zehn Prozent für einen Monat.
  • Bei der zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent, die Dauer erhöht sich auf 2 Monate.
  • In der letzten Stufe kürzt die Agentur den Regelbedarf um 30 Prozent für drei Monate.

Diese 30 Prozent sind das Maximum – höher dürfen Kürzungen derzeit nicht ausfallen, und die Kosten für Miete und Heizung darf sie gar nicht kürzen. „Für die Ablehnung eines zumutbaren Jobangebotes braucht es einen wichtigen Grund, worüber die zuständigen Mitarbeiter der Jobcenter informiert werden müssen“, teilte ein Sprecher der Agentur mit. Diesen Grund müsste die Agentur dann auch anerkennen.

„Lehnt ein Leistungsberechtigter ein zumutbares Jobangebot ohne wichtigen Grund ab, begeht er eine Pflichtverletzung.“ Das sei immer im Einzelfall zu prüfen. „Natürlich setzen die Jobcenter die bestehenden Gesetze, Weisungen und Regelungen um.“

Mit Material von DPA

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