Alltagsregeln im Check

Verboten, geduldet oder Pflicht? Regeln im Alltag, die kaum jemand genau kennt

Verschiedene Mülltonnen.
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Mülltrennung ist keine Frage des guten Willens, sondern gesetzliche Pflicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 14 KrWG) verpflichtet Haushalte zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Glas- und Verpackungsabfällen. In der Praxis wird ein einzelner Verstoß selten direkt bestraft, Kommunen können aber „Fehlbefüllungsgebühren“ erheben, wenn die falsche Mülltonne zu oft falsch befüllt wird.
Eine Überwachungskamera an einem Gebäude.
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Eine Kamera am Hauseingang klingt nach sinnvoller Absicherung – ist aber rechtlich heikel. Privatleute dürfen ausschließlich ihr eigenes Grundstück filmen; erfasst die Kamera auch nur teilweise den Gehweg oder das Nachbargrundstück, greift die DSGVO. Vermieter dürfen den Hauseingang nur bei nachweisbarem Interesse überwachen, Treppenhäuser nur mit Zustimmung aller Mieter. Vor der Wohnungstür ist eine Kamera grundsätzlich tabu. Für alle gilt: Ein Hinweisschild ist Pflicht, und selbst Fake-Kameras können einen Unterlassungsanspruch auslösen.
Ein Mann mäht an einem sonnigen Tag seinen Rasen
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Sonntags den Rasen mähen ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind Rasenmäher sonn- und feiertags ganztägig verboten. An Werktagen gilt je nach Bundesland ein Zeitfenster, meist 7–13 Uhr und 15–19 Uhr. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, auch wenn die Nachbarn sich (noch) nicht beschwert haben.
Schneeschaufel im Schnee (Symbolbild).
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Wer denkt, Schneeräumen sei Sache der Gemeinde, irrt sich – und haftet im schlimmsten Fall persönlich. Grundstückseigentümer, und bei entsprechendem Mietvertrag auch Mieter, sind gesetzlich verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus zu räumen und zu streuen, meist bis 7 oder 8 Uhr morgens. Wer das versäumt und jemand stürzt, kann zivilrechtlich für Arztkosten und Schmerzensgeld in die Haftung genommen werden. Die genauen Uhrzeiten und Pflichten regeln kommunale Satzungen, die je nach Stadt unterschiedlich ausfallen.
Autos auf verschneiten Straßen
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Bei Schnee, Glatteis oder Reifglätte sind Winterreifen in Deutschland Pflicht – aber anders als viele denken, nicht pauschal von Oktober bis Ostern. Es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die „O bis O“-Regel ist hingegen eher eine Empfehlung, kein Gesetz.
Badesee vor den Karwendelbergen Barmsee, Karwendel, Oberbayern, Landschaftsbild, September Copyright: xZoonar.com/CGI/Zo
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Anders als viele denken, ist das Baden im See ist in Deutschland nicht auf ausgewiesene Badestellen beschränkt. Öffentliche Gewässer dürfen grundsätzlich von jedem zur Freizeitgestaltung genutzt werden, solange kein ausdrückliches Verbot besteht. Das nennt sich rechtlich Gemeingebrauch. Wer also an einem See ohne Verbotsschilder ins Wasser springt, handelt in der Regel legal, auch wenn kein Rettungsschwimmer in Sicht ist. Anders sieht es aus, wenn ein Badeverbot aktiv ausgesprochen und beschildert ist: Das ignorieren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Kommune ein Bußgeld nach sich ziehen. Besonders in Städten lohnt sich ein kurzer Check vorab: Denn gerade an städtischen Gewässern gelten häufiger Verbote, etwa wegen Wasserqualität, Schifffahrt oder Naturschutz.
Compact portable speaker with detailed geometric forms Lautsprecher im Park
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Die Bluetooth-Box im Park aufdrehen ist nicht automatisch verboten, aber die Grenze zur Ordnungswidrigkeit ist fließend. Es gibt kein bundesweites Gesetz, das Musik in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt. Doch wer andere durch übermäßigen Lärm belästigt, verstößt gegen Landes-Immissionsschutzgesetze und kommunale Lärmschutzregelungen. Beschwerden können zu einem Platzverweis oder einem Bußgeld führen – dessen Höhe stark von der jeweiligen Kommune abhängt. Nachts ist die Schwelle deutlich niedriger: Dann kann selbst moderate Lautstärke als Ruhestörung gelten.
Grillen ist in Dortmund nicht überall erlaubt. Am unverfänglichsten ist es an den ausgewiesenen Grillplätzen im Westpark, im Tremoniapark und im Fredenbaumpark.
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Wer keine eigene Terrasse oder keinen Garten hat, für den ist der Park im Sommer oft die einzige Option zum Grillen – rechtlich aber eine mit Tücken. Ob Grillen auf öffentlichen Flächen erlaubt ist, entscheiden Städte und Gemeinden per Grünanlagensatzung ganz individuell: Auf ausgewiesenen Grillplätzen ist es ausdrücklich erlaubt, überall sonst in den meisten Städten verboten, selbst wenn kein Schild darauf hinweist. Die Strafen bei Verstößen reichen je nach Kommune von einem kleinen Verwarngeld bis zu 5.000 Euro im Wiederholungsfall. Im Wald gilt grundsätzlich ein striktes Feuerverbot nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz.
Ein Mann brutzelt Fleisch und Gemüse auf einem Grill
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Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten – aber eben auch nicht immer erlaubt. Entscheidend ist zunächst der Mietvertrag: Steht dort ein ausdrückliches Grillverbot, gilt es für jeden Grilltyp, auch für den Elektrogrill. Fehlt eine solche Regelung, darf gegrillt werden, solange Nachbarn nicht erheblich durch Rauch oder Lärm beeinträchtigt werden (§ 1004 BGB). Wer trotz Verbots grillt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall soagr die fristlose Kündigung.
Mann raucht auf einem Balkon, Symbolbild
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Auf dem eigenen Balkon rauchen, das klingt nach einem unbestreitbaren Recht. Ein generelles gesetzliches Verbot gibt es tatsächlich nicht, aber Nachbarn können sich gegen erhebliche Beeinträchtigungen durch Rauch zivilrechtlich wehren (§ 1004 BGB). Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Vermieter das Rauchen auf dem Balkon per Mietvertrag wirksam einschränken oder verbieten können. Wer den entsprechenden Passus im Vertrag übersehen hat, kann im Streitfall eine Abmahnung riskieren.
  • Nadja Spielvogel
    VonNadja Spielvogel
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Ob Mietrecht, Verkehrsrecht oder Jugendschutz: Im deutschen Alltag gibt es zahlreiche Gesetze, die regelmäßig falsch eingeschätzt oder ausgelegt werden.

Ob beim Grillen im Park oder auf dem eigenen Balkon, beim Schneeräumen vor der Haustür oder beim Weitergeben einer Zigarette an einen Jugendlichen: im Alltag gibt es immer wieder Situationen, in denen die Rechtslage unklar scheint – oder eben klar scheint, obwohl man falsch liegt. Manche Regeln sind tatsächlich verboten, andere werden stillschweigend geduldet, und wieder andere sind gesetzliche Pflichten, die kaum jemand kennt. Dabei können Unwissenheit und falsche Annahmen nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Winterreifen, Schneeräumen, Rasenmähen: Pflichten, die viele unterschätzen

Ein besonders häufiges Missverständnis betrifft beispielsweise die Winterreifenpflicht. Viele glauben, die sogenannte „O bis O“-Regel sei gesetzlich festgelegt. Tatsächlich handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung. Was wirklich gilt, ist die situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte müssen Winterreifen aufgezogen sein, sonst drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ähnlich verhält es sich mit der Schneeräumpflicht. Dass Gehwege vor dem eigenen Grundstück geräumt werden müssen, ist vielen bewusst. Dass diese Pflicht per Mietvertrag aber auch auf Mieter übertragen werden kann und bei Versäumnis eine Haftung für gestürzte Passanten droht, wissen vermutlich nur die wenigsten.

Jugendschutz: Was bei Alkohol und Rauchen wirklich gilt

Auch im Bereich Jugendschutz kursieren hartnäckige Irrtümer. Rauchen war in Deutschland bis 2007 ab 16 Jahren erlaubt – diese Grenze wurde längst auf 18 angehoben und gilt ausnahmslos auch für E-Zigaretten und Vapes. Beim Alkohol sieht das Gesetz eine abgestufte Regelung vor: Bier, Wein und Sekt ab 16, Spirituosen erst ab 18 Jahren. Wer als Erwachsener Alkohol für Minderjährige kauft oder weiterreicht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – unabhängig vom eigenen Alter. Das durch Erziehungsberechtigte „begleitete Trinken“ ab 14 Jahren soll nach Initiative mehrerer Länder bald abgeschafft werden.

Diese 15 Gadgets waren jahrelang unverzichtbar – heute sind sie fast vergessen

Super-8 Kamera vor weißem Hintergrund
Die Super-8-Kamera war das Familienfilmgerät schlechthin – kompakt, handlich und mit einem charakteristischen Surren beim Aufnehmen. Ab 1965 begann der Erfolgszug der leichten Kamera, der bis in die Achtziger andauerte. Das belichtete Material musste allerdings erst zur Entwicklung eingeschickt werden, bevor man die Aufnahmen beim Filmabend endlich zu sehen bekam.  © IMAGO
Leere 35-mm-Filmbehälter aus entwickeltem Film mit alten 35-mm-Filmstreifen Filmrollen Negative
Ohne Filmrolle waren Fotokameras nutzlos. Es gab sie mit 12, 24 oder 36 Aufnahmen – wer sparsam fotografierte, kam mit einem Film gut durch den Urlaub. Jeder Klick wollte überlegt sein, denn was einmal belichtet war, ließ sich nicht rückgängig machen. Das Ergebnis sah man erst Tage später, wenn man die fertigen Abzüge beim Fotoladen abholte. © IMAGO/Zoonar.com/Roberto Sorin
Vintage videocassette recorder or VCR isolated on white background. 3D illustration Vintage videocassette recorder Videorecorder
Der Videorekorder stand in fast jedem Wohnzimmer und war Unterhaltungszentrale und Familienstreitthema zugleich. Wer die Kassette nach dem Ausleihen nicht zurückspulte, riskierte eine Extragebühr in der Videothek. Die Aufnahme einer Lieblingssendung war ein kleines Ritual, das Vorausplanen und Beschriften einschloss – eine versehentlich überspielte Aufnahme war ein kleines Drama. © IMAGO/Zoonar.com/Cigdem Simsek
Blauer Palm Pilot
Der Palm Pilot war ein kleiner Organizer, der Termine, Kontakte und Notizen verwaltete – ganz ohne Internetzugang. Mit einem Stift tippte man Buchstaben in eine eigene Steno-Schrift namens Graffiti, was einer gewissen Einarbeitung bedurfte. Für viele war er ein erster Vorgeschmack auf das, was Smartphones später leisten sollten. © IMAGO
Pager, Wireless pager with a blank green screen isolated on white background with clipping path
Der Pager war in Deutschland unter Namen wie Cityruf, Skyper, Scall oder Quix bekannt – je nach Anbieter und Funktionsumfang. Während beim einfachen Cityruf noch jemand eine Sprachnachricht hinterlassen musste, die den Empfänger zum Rückruf aufforderte, konnten neuere Dienste bereits kurze Textnachrichten direkt aufs Gerät schicken.  © IMAGO/Dreamstime
image of electronic game wooden desk xkwx 1990s, 90s, Tamagotchi auf einem Tisch
Das Tamagotchi war ein kleines Ei aus Plastik mit großen Ansprüchen: Auf dem winzigen Display lebte ein pixeliges Tier, das gefüttert, bespielt und bei Laune gehalten werden wollte. Wer in der Schule unaufmerksam wirkte, hatte oft einen guten Grund – irgendwo in der Tasche piepste es. Starb das Tier, war das zwar ein kleiner Schock, aber kein Grund zur Panik: Ein Knopfdruck genügte, um von vorne anzufangen. © IMAGO
First Nintendo Game Boy classic Edition auf einem Tisch
Der Nintendo Game Boy eroberte ab 1990 die deutschen Kinderzimmer und Schulhöfe – eine graue Kiste mit grünem Display, die mit vier AA-Batterien erstaunlich lange durchhielt. Ohne Hintergrundbeleuchtung war gutes Licht essenziell, weshalb auf Busfahrten die Fensterplätze heiß begehrt waren. Tetris, Pokémon, Zelda – die Spielebibliothek machte ihn zur Legende einer ganzen Generation. © IMAGO/Lightspruch
Old Mobile Phone on white background, Old Mobile Phone on white background. Handys
Die ersten Mobiltelefone veränderten den Alltag grundlegend – plötzlich war man erreichbar, egal wo man gerade steckte. Geräte wie das Nokia 3210 oder 3310 wurden zu Ikonen dieser Zeit: robust gebaut, erschwinglich und für viele der Einstieg ins mobile Zeitalter. Nachrichten tippte man per T9, der Akku hielt mehrere Tage durch, und das vorinstallierte Snake sorgte für Ablenkung in langweiligen Momenten. © IMAGO
In den 1980er Jahren war diese Art von Kassettenrekorder sehr beliebt, und je größer, desto besser.
Der Kassettenspieler gehörte jahrzehntelang zur Standard-Ausstattung vieler Haushalte, doch nirgendwo war er so wichtig wie im Jugendzimmer. Ein Mixtape aufzunehmen war eine Geduldsprobe: Songs vom Radio mitschneiden, auf den richtigen Moment warten, die perfekte Reihenfolge finden. Und wer ein verhakeltes Band mit einem Bleistift retten konnte, ohne es endgültig zu ruinieren, bewies echte Kompetenz. © IMAGO/imageBROKER/Sjoberg
Eine Hand schiebt eine CD in einen CD-Brenner
Der CD-Brenner machte aus dem heimischen PC eine kleine Produktionsstätte – plötzlich konnte man eigene Musik-CDs zusammenstellen und vervielfältigen. Eine selbstgebrannte Mix-CD mit handgeschriebenem Cover zu verschenken, hatte etwas von einer persönlichen Botschaft. Je nach Brenngeschwindigkeit hieß es warten, am besten ohne den Rechner währenddessen zu belasten, sonst drohte ein Fehlbrand. © IMAGO
Placing Cd Inside Portable Cd Player Discman
Der Discman brachte die CD in die Jackentasche – was nach einem guten Plan klang, bis man zu laufen begann. Bei jedem Schritt drohte das Laufwerk zu springen, weswegen man sich angewöhnte, möglichst ruhig zu sitzen. Trotzdem war er für viele der erste Schritt in die Welt des digitalen Klangs für unterwegs. © IMAGO
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Der Sony Walkman kam 1979 auf den Markt und veränderte, wie Menschen Musik hören. Wer ihn in der Tasche hatte, trug seine ganze Lieblingskassette mit sich – Kopfhörer aufsetzen und die Welt ausblenden. Das leise Rattern des Bandlaufwerks ist für viele bis heute ein akustisches Déjà-vu.  © IMAGO/Photology2000
Apple Computers verschiedene Ipods
Der iPod der ersten Generation brachte 2001 einen schlichten weißen Klotz auf den Markt, der alles änderte. „1.000 Songs in your pocket“ klang damals fast unglaublich – und war es irgendwie auch. Das Clickwheel wurde zum Markenzeichen einer ganzen Ära.  © IMAGO
MiniDisc-Player von Sony
Der MiniDisc-Player war in Japan ein Riesenerfolg und hierzulande ein Geheimtipp für Technikbegeisterte. Schön kompakt, mit beschreibbaren Datenträgern und einem Design, das sich sehen lassen konnte. Dass er sich nie ganz gegen CD und MP3 durchsetzte, machte ihn nicht weniger beliebt bei denen, die ihn hatten. © IMAGO
Disketten verstreut auf einer türkisfarbenen Oberfläche
Die Diskette mit 1,44 Megabyte Speicher war das USB-Stick-Äquivalent einer ganzen Generation. Referate, Hausaufgaben, Spiele – alles wanderte von Rechner zu Rechner auf diesem handlichen Plastikquadrat mit Metallschieber. Dass das Diskettensymbol bis heute in vielen Programmen den Speichern-Button markiert, zeigt, wie tief sich diese Technologie ins kollektive Gedächtnis eingegraben hat. © IMAGO/Zoonar.com/Fernando Genzor

Grillen, Baden, Lärm: Wo Erlaubtes und Verbotenes nah beieinanderliegen

Nicht alles, was unbekannt ist, ist auch verboten – manchmal ist es umgekehrt. Baden in einem See ohne ausgewiesene Badestelle ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange kein Verbotsschild aufgestellt ist: Das Prinzip des Gemeingebrauchs öffentlicher Gewässer gilt als Grundregel. Grillen im Park hingegen ist in vielen Städten ohne ausgewiesene Grillzone verboten – auch wenn kein Schild darauf hinweist. Es lohnt sich also, die geltenden Regeln vorab zu kennen, statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen. Übrigens können auch bestimmte Gartenarbeiten Bußgelder nach sich ziehen.

Rubriklistenbild: © Elke Münzel/Imago