Förderung für erneuerbare Energien
Änderungen der Bundesregierung ab 2025: Mit der Solaranlage Geld verdienen wird schwieriger
- VonTheresa Breitschingschließen
Von der eigenen Solaranlage profitieren? Ab dem kommenden Jahr könnte dies komplizierter werden, denn zu Spitzenzeiten soll keine Einspeisevergütung mehr ausgezahlt werden. Welche Auswirkungen hat dies auf neue Anlagen?
Berlin – Bis vor kurzem hieß es noch: Deutsche Haushalte sollen mit ihrer Solarstromanlage Geld verdienen. Doch die Einspeisevergütung für Solarstrom wird jedes Halbjahr geringer, zuletzt im August. Der aktuelle Satz liegt bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Ein Bruchteil im Vergleich zum Start, als die Vergütung der Kilowattstunde noch bei 50 Cent lag. Ab 2025 sieht die Wachstumsstrategie der Bundesregierung überhaupt tiefgreifende Änderungen vor. Denn bei negativen Strompreisen am Markt wird gar keine Vergütung mehr gezahlt, stattdessen müssen sich auch kleinere Anlagen eigenständig auf dem Markt behaupten. Was bedeutet das für Solaranlagenbesitzer kleiner PV-Anlagen und ist der Solar-Boom etwa vorbei?
Bald keine Einspeisevergütung für Solarstrom mehr: Ampel plant Abschaffung
Über eine Million Solaranlagen wurden laut Bundesverband Solarwirtschaft e.V. letztes Jahr verkauft. 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen deckten im vergangenen Jahr bereits 12 Prozent des deutschen Stromverbrauchs ab und erzeugten satte 62 Milliarden Kilowattstunden – der Absatz von Photovoltaiksystemen und Solarstromspeichern hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Und auch für 2024 prognostiziert der BSW-Solar ein Wachstum im zweistelligen Prozentbereich.
Die Ampel-Koalition hat sogar den Weg für eine bundesweite Solarpflicht geebnet. Im Koalitionsvertrag steht geschrieben: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Abgeholt werden sollen auch kleinere Anlagenbetreiber. Diese profitierten bisher von einer garantierten Einspeisevergütung. Dabei speist der Kleinanlagenbetreiber seinen Strom ins Netz ein und erhält eine feste Vergütung dafür.
Damit ist dem Anlagenbetreiber ein fixer Einnahmesatz für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz garantiert, der 20 Jahre lang gleich bleibt. Der aktuelle Satz liegt laut Finanztip bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde (Stand: August 2024). Die Förderung wurde im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Solar- und Windkraft voranzutreiben. Zu Beginn bekam der Einspeiser sogar über 50 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund der aktuell geringeren Vergütung ist jedoch der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms oft wirtschaftlicher als die Einspeisung ins Netz. Geht es nach der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, soll es überhaupt schwerer werden, mit der Solaranlage Geld zu verdienen.
Unterschiedliche Einspeisevergütung je nach Anlage: Wert sinkt halbjährlich
Seit letztem Jahr gelten bei der Einspeisevergütung unterschiedliche Sätze, die je nach Art der Anlage und Nutzung variieren. Volleinspeisungsanlagen ohne Eigenverbrauch erhalten beispielsweise eine höhere Vergütung. 2023 lag die Einspeisevergütung sogar über den Vorjahreswerten, berichtet Agrarheute. Ab 2024 wird die Vergütung halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung seit dem 1. Februar 2024 8,11 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,87 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Ab dem 1. August 2024 erhalten neue Anlagen bis 10 kWp nur noch 8,03 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWp und 40 kWp, die zwischen Februar und Juli 2024 ans Netz gingen, lag die Einspeisevergütung für Strom mit Eigenverbrauch bei 7,03 Cent je kWh, während Anlagen mit Volleinspeisung 10,79 Cent je kWh erhielten. Ab August 2024 sanken die Vergütungssätze auf 6,95 Cent je kWh für Eigenverbrauchsanlagen und auf 10,68 Cent je kWh für Volleinspeisungsanlagen. Doch nun plant die Bundesregierung tiefgreifende Änderungen.
Keine Einspeisevergütung für Neuanlagen zu Stoßzeiten
Ab nächstem Jahr sollen neue Anlagen nicht mehr die Einspeisevergütung beziehen können, wenn der Strom zu Zeiten eingespeist wird, an denen er nicht gebraucht wird. Das soll das Stromnetz zu Stoßzeiten wie zu Mittag im Sommer entlasten. Einzige Ausnahme wären sehr kleine PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke. „Das bedeutet, dass die Vergütung nur dann erfolgt, wenn der Strompreis am Großhandelsmarkt positiv ist“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Das soll auch das Budget entlasten. Laut Agrarheute sollen die Kosten für die Förderung Ende Juni auf rund 19,4 Milliarden Euro angestiegen sein – auf das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr.
Manuel Frondel vom RWI-Leibnitz-Institut befürchtet allerdings, dass die Aussetzung der Förderung für Neuanlagen ab kommenden Jahr wenig bringen wird. Falls der Sommer weiterhin sonnig bleibt, werden die 19 Milliarden nicht ausreichen, sie seien höchstens „die Spitze des Eisbergs.“ Er fordert daher die komplette Abschaffung der Einspeisevergütung. Der schnelle Ausbau erneuerbarer Energie sei „unbezahlbar“ und gefährde zudem die Stromversorgungssicherheit. In diese Richtung dürfte auch die Bundesregierung gehen: „Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen“, zitiert die SZ aus dem Ampel-Programm.
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