Extra-Geld
3000 Euro Inflationsprämie als Weihnachtsgeld bekommen? In welchen Fällen das erlaubt ist
VonAmy Walkerschließen
Noch bis Ende 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Eignet sich perfekt als günstiges Weihnachtsgeld - oder?
Berlin – Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr im Rahmen eines Entlastungspakets die Möglichkeit einer Sonderzahlung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen. Bis zu 3000 Euro kann der Arbeitgebende steuer- und abgabenfrei an seine Mitarbeitenden überweisen, noch bis zum 31. Dezember 2024 besteht diese Regelung. Doch längst nicht alle Firmen haben sich dazu entschieden, das Geld zu überweisen. Schließlich ist es ein freiwilliges Angebot der Regierung.
So verhält es sich auch mit dem Weihnachtsgeld, oft auch einfach das 13. Gehalt genannt. Wer einen Tarifvertrag hat, erhält häufig auch Weihnachtsgeld, das ergeben Studien immer wieder. Doch für die 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, die keinen Tarifvertrag haben, sieht es meistens düster aus. Wo kein Tarifvertrag gilt, fehlt häufig auch das Weihnachtsgeld – gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte nämlich nicht.
Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld: Warum das nicht erlaubt ist
Nun könnte sich der eine oder andere Arbeitgebende jetzt ausdenken: Dieses Jahr zahle ich Weihnachtsgeld, und nutze dafür das Angebot der Bundesregierung, diese Sonderzahlung steuer- und abgabenfrei zu überweisen. Das ist zulässig, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Unternehmen können die Inflationsprämie als Weihnachtsgeld auszahlen, wenn die Beschäftigten nicht regulär nach Vertragsvereinbarung eine solche Sonderzahlung erhalten würden. Einfach ausgedrückt: Wer sonst kein Weihnachtsgeld bekommt, kann jetzt eine in Form der Inflationsprämie erhalten. Beim wem aber im Vertrag steht, dass er oder sie Weihnachtsgeld erhält, da darf die Firma nicht stattdessen eine Inflationsprämie auszahlen. Die Inflationsprämie kann in dem Fall aber noch zusätzlich bezahlt werden.
Unternehmen müssen aber auf der Überweisung klar vermerken, dass es sich um eine Prämie handelt, die „im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht“, so die Bundesregierung. Erst dann gilt die Steuer- und Abgabenfreiheit.
Inflationsausgleich im Rahmen der Tarifverhandlungen
Wer also in einer Firma arbeitet, die regulär kein Weihnachtsgeld auszahlt, kann dieses und nächstes Jahr eine Inflationsprämie zur Weihnachtszeit aushandeln. Ein Recht darauf haben Beschäftigte aber nicht. Die Prämie kann auch in mehreren Teilen ausgezahlt werden. So könnte ein Unternehmen beispielsweise entscheiden, 1500 Euro im Dezember 2023 und nochmals 1500 Euro im Dezember 2024 auszuzahlen.
Wie viele Unternehmen am Ende von der freiwilligen Zahlung Gebrauch machen werden, ist noch nicht absehbar. Im vergangenen Jahr ergab eine Untersuchung des Ifo-Instituts, dass 44 Prozent der Betriebe noch unschlüssig waren, ob sie diese gewähren oder nicht. Immerhin 42 Prozent gaben schon damals an, dass sie die Prämie auszahlen würden, 14 Prozent wollten dies nicht tun.
In Branchen mit Tarifbindung war die Inflationsprämie immer wieder Gegenstand der aktuellen Tarifverhandlungen. So auch aktuell bei der Tarifrunde zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL), wo die GdL eine Inflationsprämie von 2850 Euro fordert.
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