Bis zu 70 Prozent des Gehalts

Weihnachtsgeld für Beamte? Diese Sonderzahlungen erwarten Staatsdiener 2024

  • VonMax Schäfer
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Ein klassisches Weihnachtsgeld bekommen Beamte nicht, dennoch gibt es eine Sonderzahlung am Jahresende – allerdings nicht überall. Auch die Höhe ist unterschiedlich.

München – Zum Jahresende erwartet viele Arbeitnehmer ein Bonus ihrer Arbeitgeber: das Weihnachtsgeld. Im Schnitt zahlen die Arbeitgeber nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2987 Euro. Aber was gilt für Beamte? In klassisches Weihnachtsgeld gibt es für die Staatsdiener nicht, allerdings eine jährliche Sonderzahlung. In einigen Ländern gibt es für Beamte mit Kindern einen Bonus – zusätzlich zum höheren Kindergeld.

Weihnachtsgeld für Beamte nicht mehr einheitlich: Bund und Länder haben unterschiedliche Regeln

Die konkrete Ausgestaltung der Jahressonderzahlung für Beamte ist seit gesetzlichen Änderungen in den Jahren 2003 und 2004 sehr unterschiedlich. Damals wurde die bis dorthin bestehende bundeseinheitliche Regelung für Beamte des Bundes, der Länder und der Gemeinden aufgegeben. Die Länder haben nun freie Hand – und auch der Bund ist vom umgangssprachlichen Weihnachtsgeld zum Jahresende abgewichen.

Bekommen auch Beamte ein Weihnachtsgeld?

Seitdem gibt es verschiedene Modelle. Sie reichen von der Abschaffung des Weihnachtsgelds in Sachsen bis zu 70 Prozent eines Monatsgehalts in Bayern. Zudem gibt es Länder, welche die Sonderzahlung monatlich ausschütten.

Bundesbeamte erhalten monatliche Zahlung statt Weihnachtsgeld – in einigen Ländern ist es ähnlich

Beamte des Bundes etwa erhalten seit 2009 kein Weihnachtsgeld mehr. Stattdessen wurde die Sonderzahlung schrittweise in das Grundgehalt integriert. Zum 1. Juli 2009 gab es 2,5 Prozent mehr, zum 1. Januar 2012 noch einmal 2,44 Prozent. Auch sechs Bundesländer sind von der Zahlung am Jahresende abgewichen und ergänzen damit das Grundgehalt ihrer Beamtenschaft:

  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen

Auch in Hessen gibt es eine monatliche Auszahlung von fünf Prozent des Monatsgehalts. Beamte mit Kind erhalten einen Sonderbetrag von monatlich 2,13 Euro pro Kind. In Brandenburg wurde der Sonderzahlungsbetrag von 21 Euro für Beamte und zehn Euro für Anwärter in das Grundgehalt integriert. Sachsen hat die Sonderzahlungen komplett gestrichen.

Sonderzahlung statt Weihnachtsgeld: Wie viel bekommen Beamte?

Die übrigen Bundesländer zahlen ihren Beamten weiterhin eine feste Summe aus, wie eine Übersicht des Deutschen Beamtenbundes (DBB) zeigt:

  • Bayern: Bis zur Besoldungsgruppe A11 erhalten Beamte, Anwärter und Dienstanfänger eine Sonderzahlung von 70 Prozent ihres Monatsgehalts. Alle anderen erhalten 65 Prozent ihres Monatsgehalts.
  • Berlin: Die Besoldungsgruppen A5 bis A9 erhalten einmalig 1550 Euro, alle übrigen 900 Euro.
  • Bremen: Beamte in den Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten 1500 Euro, in den Gruppen A7 und A8 1200 Euro, A9 900 Euro sowie A10 und A11 710 Euro. Für jedes Kind gibt es einen Sonderbetrag von 305,56 Euro.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis zur Besoldungsgruppe A9 erhalten die Beamten 38,001 Prozent der Dezemberbezüge. Die Gruppen A10 bis 12 33,3 Prozent sowie alle Übrigen 29,382 Prozent. Für Kinder gibt es einen Sonderbetrag von 25,56 Euro.
  • Niedersachsen: Beamte der Besoldungsgruppen A5 bis A8 erhalten 1200 Euro, die übrigen Gruppen 500 Euro. Für Anwärter gibt es 250 Euro. Zudem gibt es einen Sonderbetrag für das erste und zweite Kind von 250 Euro. Ab drei Kindern gibt es 500 Euro.
  • Sachsen-Anhalt: In den Besoldungsgruppen A4 bis A8 gibt es mindestens 600 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen gibt es mindestens 400 Euro. Ansonsten erhalten die Beamten drei Prozent des Grundgehalts.
  • Schleswig-Holstein: Bis zur Besoldungsgruppe A10 bekommen Beamte 660 Euro. Pro Kind gibt es einen Sonderbetrag von 400 Euro.

Auch Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten die Sonderzahlungen als „Weihnachtsgeld“. Voraussetzung für den Anspruch für die Jahressonderzahlung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember. Ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses, etwa wegen Elternzeit, hat laut DBB jedoch keinen Einfluss. Der Anspruch auf das umgangssprachliche Weihnachtsgeld besteht dennoch.

Die Höhe der Jahressonderzahlung für Beamte hängt vom Durchschnitt der in den Monaten Juli, August und September gezahlte Gehalt ab. Die Auszahlung für Angestellte im öffentlichen Dienst erfolgt mit dem Novembergehalt.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago