Bei Verspätung drohen Zuschläge

Steuererklärung rechtzeitig einreichen: Diese Fristen müssen Sie 2024 beachten

  • Robin Dittrich
    VonRobin Dittrich
    schließen

Wer für das Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben möchte, muss Fristen beachten. Wird sie verspätet eingereicht, drohen einige Zuschläge.

Frankfurt – Steuererklärungen können verpflichtend sein, aber auch freiwillig erstellt werden. Viele Arbeitende sind in der Hoffnung, durch die Steuererklärung Geld vom Finanzamt zu erhalten. Dafür müssen diese jedoch rechtzeitig abgegeben werden.

Steuererklärung 2023: Wer muss sie abgeben – für wen lohnt sie sich?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ihre Lohnsteuer in der Regel über den Arbeitslohn. Die Steuer wird schlichtweg vom Bruttolohn abgezogen, mit dem Finanzamt muss sich deshalb nicht auseinandergesetzt werden. Verpflichtend ist eine Steuererklärung für die meisten Arbeitenden nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten und eine Person nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde, schreibt die Verbraucherzentrale.

Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben möchte, muss Fristen beachten – sonst drohen Zuschläge.

Auch wenn das Finanzamt Ihnen einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat oder durch Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro erhalten wurden, ist eine Steuererklärung Pflicht. Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für viele andere kann sich eine freiwillige Steuererklärung allerdings lohnen, um eine Erstattung von bereits gezahlter Lohnsteuer zu erhalten.

Steuererklärung für 2023: Diese Fristen müssen beachtet werden

Seit 2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Monate länger für ihre Steuererklärung Zeit. Die Frist für das Einreichen einer eigenhändig ausgefüllten Steuererklärung für das Jahr 2023 endet deshalb am 2. September 2024. Wer die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat dafür deutlich länger Zeit. Normalerweise ist diese dann bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres fällig.

Aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte sich aber auch diese Frist. Die Steuererklärung 2022 kann mit Steuerberater bis zum 31. Juli 2024 abgegeben werden. Für das Steuerjahr 2023 gilt eine Frist bis zum 2. Juni 2025. Der Grundfreibetrag erhöhte sich am 1. Januar 2023. Wer im Jahr 2023 unter 10.908 Euro verdiente, muss darauf keine Einkommenssteuer zahlen. Wird die Steuererklärung zu spät abgegeben, drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder sogar Zwangsgelder und Zinsen. (rd)

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/imago