Doppelbesteuerung bei der Rente

Entlastung für Rentner geplant: Ein Jahrgang profitiert von Ampel-Plänen besonders

Neue Maßnahmen gegen die Doppelbesteuerung von Rentnern und Beitragszahlern bringen Entlastungen. Diese Jahrgänge profitieren am meisten.

München - Im Kontext der Rente bedeutet Doppelbesteuerung, dass eine Person zweifach Steuern entrichtet – erstens auf die Rentenversicherungsbeiträge während des Arbeitslebens und später erneut auf die ausgezahlte Rente. Das wäre jedoch unzulässig, befanden zwei Urteile des Bundesfinanzhof (BFH) in München. Nach Ansicht des BFH tritt jedoch keine Doppelbesteuerung auf, wenn der steuerfreie Anteil der Rente höher ist als die im Berufsleben geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung.

Seit den BFH-Urteilen 2021 hat die Ampel-Regierung der Doppelbesteuerung den Kampf angesagt. Die erste Maßnahme: Ab 2023 wurde die frühere Beschränkung für den Abzug von Ausgaben für die Altersvorsorge aufgehoben. Das bedeutet: Eigentlich hätten Beitragszahler dieses Jahr höchstens 96 Prozent dieser Ausgaben von der Steuer absetzen dürfen. Erst 2025 hätte man dann die vollen 100 Prozent absetzen können. Diese Regelung wurde auf 2023 vorgezogen, was für eine niedrigere Steuerlast für Beitragszahler sorgte.

Rentner im Park: Durch Ampel-Gesetze winken Steuerentlastungen.

Das Wachstumschancengesetz soll Rentner entlasten

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Eine weitere Maßnahme der Bundesregierung: Der Anteil der Rentenzahlungen, der versteuert werden muss, liegt 2023 bei 83 Prozent. In den kommenden Jahren sollte er pro Jahr jeweils um einen Prozentpunkt ansteigen. So wäre 2040 eine Vollversteuerung von 100 Prozent erreicht wurden. Das Wachstumschancengesetz, was von derzeit noch im Bundestag diskutiert wird, sieht vor, dass Neu-Rentner 2023 nur 82,5 Prozent ihrer Rente versteuern müssen. Und der Wert in den kommenden Jahren jeweils nur um 0,5 Prozentpunkte steigt. Somit werden erst im Jahr 2058 die vollen 100 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig.

Diese Neuerungen können sich auf Rentner je nach Start ihres Ruhestands unterschiedlich auswirken.

Tabelle zeigt: Diese Jahrgänge profitieren am meisten von neuen Renten-Steuer-Regeln

Wer von den neuen Regelungen am meisten profitieren würde, hat Rentenexperte Werner Siepe für Ihre Vorsorge berechnet. Exemplarisch hat er sieben Musterfälle ausgewählt und den Steuervorteil berechnet.

Die Basis seiner Berechnung: Ein Rentenbezug von 20 Jahren, ein Renteneintritt nach dem vollendeten 65. Lebensjahr und die grundlegenden Zahlen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung. Das bedeutet: Er nimmt eine Rentensteigerung in Höhe von 2,3 Prozent jährlich an - ab 2036 eine jährliche Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze von 2,5 Prozent und eine Rentensteigerung von jährlich 2 Prozent.

Das Ergebnis:

  • Am meisten profitiert der Jahrgang 1975 von den Änderungen. Der Vorteil - auf 20 Jahre gerechnet - beträgt hier 12.482 Euro.
  • Am wenigsten sparen würde der Jahrgang 1960. Laut der Berechnung liegt die Ersparnis bei nur 1538 Euro innerhalb von 20 Jahren.
  • Ruheständler mit einer sehr hohen Rente profitieren noch mehr. Höchstverdiener mit 40 Pflichtbeitragsjahren und einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würden dadurch ganze 23.522 Euro sparen.

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Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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