120 Mal Fahrerflucht pro Tag

In Hessen brausen immer mehr Unfallverursacher einfach davon

Frankfurt – Nichts wie weg, denken viele. Also Fahrerflucht. Die Zahl hat auch in Hessen zugenommen. Fast 44.000-mal sind Unfallverursacher laut Polizeistatistik 2017 davongebraust, also rund 120 Mal jeden Tag. In den Jahren 2013 und 2014 lag die Zahl noch bei unter 40 .000.

Bei fast jedem dritten Verkehrsunfall sucht der Verursacher das Weite. „Die Unfallfluchten steigen leider permanent an“, sagt Jörg Lang, der sich als Leiter der Zentralen Ermittlung Unfallflucht bei der Polizei in Frankfurt mit dem Thema in einer Großstadt befasst. „Es passiert alle 15 Minuten.“

Fahrerflucht gibt es vor allem in den Städten, in denen die meisten Unfälle passieren. „Der Parkrempler ist der Klassiker“, sagt Lang. Die meisten führen einfach davon, weil sie den Schaden für klein halten. „Da denkt man, das ist eine Bagatelle“, sagte der 51-Jährige. „Oder sie haben Angst, in der Versicherung hochgestuft zu werden. Oder Termindruck. Oder etwas konsumiert, was sie nicht hätten konsumieren dürfen.“

Auch wer meint, es sei nur eine Kleinigkeit gewesen – die Strafe kann erheblich sein. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Zudem kann der Führerschein vorläufig weg sein.

Auch Irrglauben und Unwissenheit dürften eine Rolle spielen. Denn: „Ein angebrachter Notizzettel reicht nicht aus“, sagt Lang. Auch die Vorsitzende des Landesverbands Hessen im Deutschen Anwaltverein, Edda Steinmetz, warnt davor. „Am besten Polizei anrufen oder auf den Geschädigten warten“, sagt die 47-Jährige. „Das Schlimmste ist, einfach wegzufahren.“

Archivbilder:

Das droht Verkehrssündern bei einer Unfallflucht

Blaulicht
Wenn sie erwischt werden, sind etliche Unfallflüchtige um keine Ausrede verlegen. "Ich hab das gar nicht gemerkt" steht dabei ganz hoch im Kurs. Schlecht nur, wenn ein Sachverständiger später belegen kann, dass der Unfallverursacher den Zusammenstoß mitbekommen haben muss. Dann drohen ihm harte Strafen: © Symbolbild: dpa
Geparktes Auto angefahren: Zu 50 Tagessätzen á 20 Euro (1000 Euro) wurde ein Mann verurteilt, der einen geparkten Pkw angefahren und fast 3500 Euro Schaden verursacht hatte. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von sechs Monaten auferlegt.
Geparktes Auto angefahren: Zu 50 Tagessätzen á 20 Euro (1000 Euro) wurde ein Mann verurteilt, der einen geparkten Pkw angefahren und fast 3500 Euro Schaden verursacht hatte. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von sechs Monaten auferlegt. © Symbolbild: dpa
Geringer Schaden, höhere Strafe: Einen relativ geringen Schaden von 400 Euro verursachte eine Frau beim Ausparken. Sie wurde mit einem Strafbefehl von 15 Tagessätzen á 40 Euro  - also insgesamt 600 Euro - belegt.
Geringer Schaden, höhere Strafe: Einen relativ geringen Schaden von 400 Euro verursachte eine Frau beim Ausparken. Sie wurde mit einem Strafbefehl von 15 Tagessätzen á 40 Euro  - also insgesamt 600 Euro - belegt. © dpa
Autounfall
Fehler beim Ausparken: Eine Unfallflucht nach einem Fehler beim Rückwärtsausparken wurde auch einem Mann zum Verhängnis. Er beschädigte ein geparktes Auto. Er musste 900 Euro zahlen und durfte drei Monate kein Auto mehr fahren. © Symbolbild: dpa
Zahl der Verkehrstoten auf historischem Tief
Der Klassiker: Zu den Klassikern bei den Unfallfluchten zählt auch das Abfahren eines Spiegels. Ein Mann musste nach einem solchen Unfall im August 2014 20 Tagessätze á 40 Euro (800 Euro) Strafe zahlen. © Symbolbild: dpa
Fehler beim Rückwärtsausparken: Die Fahrerlaubnis bekam eine Frau mit einer Sperrfrist von sechs Monaten entzogen, nachdem sie beim Rückwärtsausparken etwa 1500 Schaden an einem geparkten Auto verursachte. Weiterhin musste die Frau eine Geldstrafe von 625 Euro zahlen.
Fehler beim Rückwärtsausparken: Die Fahrerlaubnis bekam eine Frau mit einer Sperrfrist von sechs Monaten entzogen, nachdem sie beim Rückwärtsausparken etwa 1500 Schaden an einem geparkten Auto verursachte. Weiterhin musste die Frau eine Geldstrafe von 625 Euro zahlen. © Wolf
Unfall mit Laternenmast: Einen Laternenmast und einen Stromverteilerkasten fuhr ein Mann im Februar 2014 um und hinterließ einen Schaden von rund 2500 Euro. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 50 Tagessätzen á 25 Euro (1250 Euro) und einer Geldbuße von 100 Euro. Zudem erhielt er für einen Monat ein Fahrverbot.
Unfall mit Laternenmast: Einen Laternenmast und einen Stromverteilerkasten fuhr ein Mann im Februar 2014 um und hinterließ einen Schaden von rund 2500 Euro. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 50 Tagessätzen á 25 Euro (1250 Euro) und einer Geldbuße von 100 Euro. Zudem erhielt er für einen Monat ein Fahrverbot. © dpa
Andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr: Bei etwa 330 Euro lag der Sachschaden, den ein Mann verursachte. Er streifte ein Fahrzeug, da er auf die Gegenfahrbahn geriet, um an parkenden Autos vorbeizufahren. Neben einer Geldbuße von 35 Euro verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 50 Euro (1500 Euro).
Andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr: Bei etwa 330 Euro lag der Sachschaden, den ein Mann verursachte. Er streifte ein Fahrzeug, da er auf die Gegenfahrbahn geriet, um an parkenden Autos vorbeizufahren. Neben einer Geldbuße von 35 Euro verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 50 Euro (1500 Euro). © Th. Meier
Verkehrsschild angefahren: Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen á 40 Euro (1000 Euro) musste auch ein Mann bezahlen, der ein Verkehrsschild angefahren hatte und einen Schaden von 500 Euro verursachte.
Verkehrsschild angefahren: Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen á 40 Euro (1000 Euro) musste auch ein Mann bezahlen, der ein Verkehrsschild angefahren hatte und einen Schaden von 500 Euro verursachte. © dpa
Zur Erklärung: Geldstrafen werden als Rechtsfolge der Unfallflucht ausgesprochen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem monatlichen Einkommen der Angeklagten und ihrer entsprechenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Unterhalt für Kinder)...
Zur Erklärung: Geldstrafen werden als Rechtsfolge der Unfallflucht ausgesprochen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem monatlichen Einkommen der Angeklagten und ihrer entsprechenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Unterhalt für Kinder)... © Feuerwehr Langen
Crashtest in Wildhaus
...Außerdem richtet sie sich nach der Schwere der Schuld. Eine Strafe von 30 Tagessätzen á 20 Euro bedeutet also, dass der Unfallflüchtige eine Geldstrafe 600 Euro an die Staatskasse zahlen muss... © picture alliance / dpa
Aggression im Straßenverkehr
...In manchen Fällen wird zudem eine Geldbuße verhängt. Bei dieser handelt es sich um die Ahndung wegen der eigentlichen Unfallverursachung. Damit wird zum Beispiel ein Fehler beim Rückwärtsfahren, der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder das Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht geahndet... © picture alliance / dpa
...Auch die Fahrerlaubnis kann einem Unfallflüchtigen entzogen werden, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Angeklagte ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so spricht das Gericht gleichzeitig eine sogenannte Sperrfrist aus. Eine solche Sperre kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen...
...Auch die Fahrerlaubnis kann einem Unfallflüchtigen entzogen werden, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Angeklagte ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so spricht das Gericht gleichzeitig eine sogenannte Sperrfrist aus. Eine solche Sperre kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen... © Symbolbild: dpa
Ein Blaulicht und der Schriftzug "Unfall" leuchtet am 14.11.2013 auf einem Polizeiwagen auf der Köhlbrandbrücke in Hamburg. Bei einem Lastwagen-Unfall auf der Köhlbrandbrücke sicherte die Polizei den Unfallort. Foto: Malte Christians/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
...Ist ein Gericht der Ansicht, dass eine Sperre von mindestens sechs Monaten unverhältnismäßig ist, so besteht die Möglichkeit ein Fahrverbot auszusprechen. Dann behält der Verurteilte zwar seine Fahrerlaubnis, darf aber zum Beispiel für drei Monate kein Kraftfahrzeug führen... © picture alliance / dpa
Fazit: Die Kosten der Verfahren mussten übrigens alle Unfallflüchtigen selbst bezahlen. Diese können je nach Ermittlungsaufwand und notwendig gewordenen Gutachten stark variieren. Zuzüglich der Regressforderungen der Versicherungen bleibt nur ein Fazit: Unfallflucht lohnt sich nicht!
Fazit: Die Kosten der Verfahren mussten übrigens alle Unfallflüchtigen selbst bezahlen. Diese können je nach Ermittlungsaufwand und notwendig gewordenen Gutachten stark variieren. Zuzüglich der Regressforderungen der Versicherungen bleibt nur ein Fazit: Unfallflucht lohnt sich nicht! © Feuerwehr Langen

Schwere Fälle landen beim Landeskriminalamt. Laut Verkehrsbericht bleibt es in den allermeisten Fällen aber beim Sachschaden. Nur in etwa vier Prozent der Unfallfluchten wurden Menschen verletzt oder getötet. Die Zahl der Schwerverletzten stieg zuletzt auf rund 230 an, die der Leichtverletzten ging auf knapp 1900 ebenso zurück wie die der Getöteten auf sechs. „Die Aufklärungsquote liegt gleichbleibend bei 41 Prozent“, bilanziert der Verkehrsbericht Hessen 2017 für alle Fälle. Bei schweren Unfällen mit Fahrerflucht ist die Aufklärungsquote deutlich höher.

Eine Unfallflucht kann schnell aufgeklärt sein. „Innerhalb einer Stunde“, sagt Lang. Die Beschuldigten reagieren laut Lang oft einsichtig, sprechen aber von einem „Bagatellschaden“, geben auch an, „nichts bemerkt“ zu haben. (dpa)

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