Die Stadt Maintal hat auf das Vorkaufsrecht für das Bischofsheimer Gewerbegebiet verzichtet. Die Chronik der Ereignisse rekonstruiert ein Akteneinsichtsausschuss, der am Dienstagabend zusammentrat.
+
Die Stadt Maintal hat auf das Vorkaufsrecht für das Bischofsheimer Gewerbegebiet verzichtet. Die Chronik der Ereignisse rekonstruiert ein Akteneinsichtsausschuss, der am Dienstagabend zusammentrat.

Gewerbegebiet Maintal West

Verzicht auf Vorkaufsrecht – ein reiner Verwaltungsvorgang?

  • VonDetlef Sundermann
    schließen

Die Stadt Maintal hat auf das Vorrecht verzichtet, einen Teil des Bischofsheimer Gewerbegebiets zu kaufen. Ein Akteneinsichtsausschuss soll nun klären, warum Erster Stadtrat und Magistrat darüber erst nach Abschluss des Verkaufs informiert wurden.

Maintal – Warum die Stadt Maintal ihr Vorkaufsrecht für das künftige Gewerbegebiet Maintal-West nicht nutzte und die Vorgänge in der Angelegenheit sind nunmehr Gegenstand eines Akteneinsichtsausschusses, der am Dienstagabend in teil-öffentlicher Sitzung erstmals zusammenkam. Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos), Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser (SPD) und Beschäftigte des Liegenschaftsamtes der Stadt mussten dem Gremium aus Vertretern der Fraktionen Auskunft geben, was stellenweise kein einfaches Unterfangen war – für beide Seiten.

Böttcher hatte am 30. April im Ausschuss für kommunale Investitionsprojekte die Anfrage der Stadtverordneten nicht ausreichend beantwortet, daraufhin wurde die Akteneinsicht beantragt. Zum von Sebastian Maier (SPD) angedrohten Antrag auf Vertagung kam es am Dienstagabend nicht, aber es dauerte rund eineinhalb Stunden und zahllose Nachfragen, bis die Chronologie und Verwaltungsabläufe für alle Gremiumsmitglieder geklärt waren.

Ausschussvorsitzender Martin Fischer (CDU) erläuterte zuvor den Charakter des Gremiums – die „schärfste Kontrollinstanz des Stadtparlaments“ – und die Tagesordnung. Lediglich während des ersten Punktes, der „Sachverhalt-Erkennisgewinnung“, waren Öffentlichkeit und Medienvertreter zugelassen.

Laut Bürgermeisterin habe Vorkaufsrecht nicht gegriffen

Im nicht-öffentlichen Teil wurde nicht allein über die Bewertung der Aussagen gesprochen. Namen und Fakten, die dem Datenschutz unterliegen, etwa des Grundstückskäufers, konnten erst dann konkret angesprochen werden. In einer zweiten Sitzung am Dienstag, 10. Juni, will Fischer den Abschlussbericht zur Abstimmung vorstellen. Ob dieser Bericht ganz, teilweise oder gar nicht öffentlich seien wird, ließ er im Gespräch mit unserer Zeitung offen.

Laut Böttchers Darstellung der Chronologie, die sie immer wieder versuchte mit Erläuterungen und Bewertungen aufzufüllen – letzteres gelang auch manch Fragenden, nicht aus seiner Frage herauszuhalten, was Fischer ebenfalls anmahnte – soll die Frankfurter Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ihren Teil der Gewerbefläche, rund 6,2 Hektar, am 23. Dezember 2024 verkauft haben. Am 2. Januar sei dies der Stadt per SMS mitgeteilt worden, worauf das städtische Liegenschaftsamt den Kaufvertrag eingefordert haben soll.

Es galt zu prüfen, ob das Vorkaufsrechts für das Gelände, das die Stadtverordnetenversammlung als Vorlage des Magistrats beschlossen hatte, greift oder nicht. „Nicht der Erwerb“ sei das Ziel der Vorlage gewesen, sondern dass die oder der Käufer stärker an die städtebaulichen Vorgaben des Bebauungsplans gebunden werden konnten, fand Böttcher. Laut Aussage der Liegenschaftsamtsvertreter habe der Investor das Geforderte erfüllt. Damit hätte das Vorkaufsrecht nicht gegriffen. Überdies hätte die Stadt die geforderte Summe für das Areal nicht aufbringen können, erklärte Böttcher.

Erster Stadtrat über Vorgehen verärgert

Laut Bürgermeisterin und Liegenschaftsamt sei es Gepflogenheit, dass die Vorverkaufsrecht-Prüfung als ein „reiner Verwaltungsvorgang“ gehandhabt werde. Beim Aufsetzen der Verzichtserklärung und der Abwendungsvereinbarung, in der sich der Käufer verpflichtet, Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme zu befolgen, habe ein steter Austausch zwischen Amt und Böttcher bestanden. Wenn die Vorgaben für das Vorkaufsrecht nicht erfüllt seien, werde die Angelegenheit nicht an den Magistrat weitergeleitet, hieß es von den Sachbearbeitern.

Am 2. April 2025, dem letzten Tag der Drei-Monatsfrist, seien die Vereinbarungen vom Liegenschaftsamt unterzeichnet worden. Vertragsformulierung und Übersetzung hätten viel Zeit benötigt, hieß es zur Begründung. Eine Unterschriftsbefugnis habe bestanden. Somit seien zudem Schadenersatzforderungen gegen die Stadt abgewendet worden. Die Unterschrift des Käufers sei am 7. April erfolgt.

Zwei Tage später lagen die Papiere beim Ersten Stadtrat Kaiser zur Unterschrift. „Ohne Kommentar“, erklärte dieser im Ausschuss sichtbar angesäuert. Kaiser betonte, er habe in der Magistratssitzung am 22. April, als Böttcher die Angelegenheit erstmals thematisierte, eine persönliche Erklärung abgegeben. Magistratssitzungen sind nicht-öffentlich, somit wurde der Inhalt der Erklärung im Ausschuss auch nicht verlesen – zumindest nicht im öffentlichen Teil.

KlLeinerer Teil des Gebiets soll in Erbpacht vergegben werden.

Das Gewerbegebiet Maintal-West liegt südlich der A66 zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal-Bischofsheim. Mittlerweile ist das Areal erschlossen und soll laut Bebauungsplan für alle Branchen genutzt werden können, mit Ausnahme von Handel (direkter Verkauf), Logistik und Vergnügungsstätten. Über Jahrzehnte hatte Frankfurt dort auf zehn Hektar seine städtische Baumschule betrieben. Während die Stadt Frankfurt ihren Grundstücksteil, rund vier Hektar, voraussichtlich in Erbpacht vergeben will, hat die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ihre Fläche der NAI Apollo zur Vermarktung übergeben.

Der Erlös soll in die Modernisierung der eigenen Krankenhäuser gesteckt werden, wie es auf Anfrage unserer Zeitung hieß. Auch wenn die Angebotsseite der NAI Apollo anderes berichtet (Stand 4. Juni), sind die 62 000 Quadratmeter der Stiftung komplett an einen Käufer gegangen, ergab die Nachfrage weiter. Name und Kaufsumme werden auf Wunsch des neuen Inhabers jedoch nicht genannt.

Mehr zum Thema