Erster Stadtrat und Kämmerer
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Das drohende Defizit macht in Langenselbold eine Anhebung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer notwendig.

Steuererhöhungen in Langenselbold geplant

Grundsteuer A und B sollen in Langenselbold um 150 Punkte steigen

  • Lars-Erik Gerth
    VonLars-Erik Gerth
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Der Haushaltsentwurf des Magistrats für 2024 sieht in Langenselbold eine deutliche Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer vor.

Langenselbold – Die Grundsteuer soll von 530 auf 680 Punkte steigen. Um zehn auf 430 Punkte soll zudem der Hebesatz für die Gewerbesteuer angehoben werden. In den vergangenen beiden Jahren konnten die Fehlbeträge im städtischen Haushalt in der Gründaustadt jeweils durch die in den Jahren zuvor erwirtschafteten Rücklagen ausgeglichen werden. Bewusst verzichtete der Magistrat in beiden Jahren auf die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B respektive für die Gewerbesteuer.

Das sieht beim Haushaltsentwurf für 2024 nun anders aus, wie ein Blick in das Zahlenwerk zeigt, das Erster Stadtrat und Kämmerer Benjamin Schaaf (parteilos) am Montag, 5. Februar, in die Stadtverordnetenversammlung einbringen wird. Der Entwurf kann nämlich bereits auf der Internetseite der Stadt Langenselbold unter langenselbold.sitzung-online.de/public/ eingesehen werden.

Hebesatz für die Gewerbesteuer in Langenselbold soll um zehn auf 430 Punkte steigen

Sollten die vom Magistrat vorgeschlagenen Anhebungen der Hebesätze in der Parlamentssitzung am 18. März im Rahmen der Haushaltsverabschiedung eine Mehrheit finden, dann wird der Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 530 auf 680 Punkte und jener für die Gewerbesteuer von 420 auf 430 Punkte steigen.

Zur aktuellen finanziellen Situation der Stadt Langenselbold führt der Erste Stadtrat im Vorbericht zum Haushaltsentwurf aus: „Der Haushalt 2024 schließt in der Planung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,6 Millionen Euro ab und ist damit erneut nicht ausgeglichen. In den Folgejahren 2025 bis 2027 sind jedoch Haushaltsüberschüsse kalkuliert und somit der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich dargestellt. Ermöglicht wird dies soweit vertretbar durch Aufwandseinsparungen einerseits und einer Anpassung der Realsteuerhebesätze andererseits.“

Rekordvolumen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite

Laut Benjamin Schaaf könne dann, „verbunden mit der in zurückliegenden Jahren erwirtschafteten Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, die gesetzlich geforderte dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Langenselbold im Planungszeitraum vorgewiesen werden“. Weiterhin berichtet der für die Finanzen der Stadt verantwortliche Kämmerer, dass es sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite 2024 einen „neuen Allzeithöchststand für die Stadt Langenselbold“ geben werde. Die Ausgabenseite weise ein Rekordvolumen in Höhe von 47,8 Millionen Euro aus, während sich die Einnahmenseite auf 46,2 Millionen Euro summiere. Auch dies habe es in der Geschichte Langenselbolds noch nicht gegeben.

Die Entwicklung des städtischen Haushalts kenne nur eine Richtung. Und der Blick in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Gründaustadt bestätige dies, informiert Schaaf weiter. „Dort ist abzulesen, dass die Hürde von 50 Millionen Euro im Jahr 2026, also bereits im übernächsten Planungsjahr, überschritten wird“, blickt der Erste Stadtrat auf die kommenden Jahre.

Der Haushalt bestehe, so Schaaf weiter, „zum überwiegenden Teil aus Pflichtaufgaben, begründet aus Gesetzen, Verordnungen oder durch Aufgabenübertragung übergeordneter Institutionen“. So erforderten die „öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Verkehrsinfrastruktur, Kinderbetreuung, Aufnahme und Integration von ausländischen Flüchtlingen, Umweltschutz, Friedhofs- und Bestattungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, ÖPNV, Hochwasserschutz und Wohnraumangebote“ für ihre Bewältigung durch die Stadt entsprechende Finanzmittel. Potenziale für Einsparungen seien daher „nur schwer auszumachen, da dies bereits durch die Verantwortlichen der städtischen Verwaltung“ erfolgt sei.

Steuererhöhung in Langenselbold erfolgt nach „Ausschöpfung aller übrigen Stellschrauben“

Der Erste Stadtrat stellt im Haushaltsentwurf des Magistrats klar, dass „ohne gegensteuernde Maßnahmen die rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen für die Haushaltswirtschaft im Planungszeitraum nicht abbildbar“ wären. Die nun vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer erfolge „nach Ausschöpfung aller übrigen Stellschrauben, sowohl aufseiten der Erträge als auch im Bereich der Aufwendungen“.

Der Haushaltsentwurf des Magistrats verzichtet auf „weiterreichende Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Leistungen“. Diese könnten aber durchaus Thema bei den Haushaltsberatungen in den beiden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie dann in Anträgen der Fraktionen sein. Die Haushaltsdebatte kann entsprechend mit Spannung erwartet werden.

Von Lars-Erik Gerth

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