Mietrecht

Was Mieter zur Mietpreisbremse wissen sollten

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Greift die Mietpreisbremse bei meiner Wohnung oder nicht? Mieter sollten sich rechtzeitig erkundigen.

Die Mietpreisbremse regelt in angespannten Wohnungsmärkten, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt diese Begrenzung der Mietpreise nicht. Ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten angewandt wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Studien zur Mietpreisbremse

Was bringt die Mietpreisbremse im Einzelfall? Eines der geschilderten Probleme: Viele Mieter wüssten nichts von der Bremse – das hat, wie Tagesschau.de berichtete, Felicitas Sommer von der TU München herausgefunden, die für ein gemeinsames Forschungsprojekt mit der LMU München 10.000 Mieter befragt habe. Zudem hat die Studie dem Bericht zufolge ergeben, dass nur 2,4 Prozent der Teilnehmenden die Mietpreisbremse zog. „Rund zwei Drittel berechneten ihre Vergleichsmiete erst gar nicht – von denen, die mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel lagen, trauten sich 21 Prozent nicht, ihren Vermieter darauf anzusprechen“, heißt es im Beitrag der Tagesschau über die Ergebnisse. Auch anlässlich aktueller Zahlen des Portals Mietenmonitor berichteten Tagesschau.de (Stand: 19. August) sowie Haufe.de (Stand: 20. August). Für eine exemplarische Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt im Auftrag des Mietervereins habe die Firma aus Freiburg mit einer speziellen Software Immobilienanzeigen durchforstet und Mieten herausgefiltert, die überteuert sein könnten, berichtete Haufe.de. „Demnach verstößt in der nordrhein-westfälischen Hauptstadt rund ein Viertel der Inserate gegen die Mietpreisbremse“, heißt es auf Haufe.de zu der Studie.

Wann greift die Mietpreisbremse? Was Mieter wissen sollten

Greift bei der eigenen Wohnung die Mietpreisbremse oder greift sie nicht? Wohl einige Mieter dürften sich diese Frage stellen. Denn nicht immer wissen sie: Liegt die Immobilie in einem Gebiet mit gültiger Mietpreisbremsenverordnung? Sie ist nämlich Grundvoraussetzung für eine wirksame Deckelung der Miete, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die in einem früheren Bericht zu der Frage Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund zitierte. Um das in Erfahrung zu bringen, riet sie demzufolge, das bei der jeweiligen Gemeinde oder dem örtlichen Mieterverein zu erfragen. Unterliegt die Wohnung einer Preisbremse, darf die Miete bei einem Mieterwechsel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; lag die Miete des Vormieters darüber, ist sie bei diesem Preis gedeckelt. Ausnahmen gelten, wenn eine Wohnung erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wird oder wenn vor Beginn des Mietverhältnisses umfassend modernisiert worden ist, heißt es weiter zu den Hintergründen. Bei preisgebundenen Wohnungen, zum Beispiel Sozialwohnungen, gelte der Deckel nicht. Bei Indexmietverträgen gelte er nur für die Ausgangsmiete; möblierter Wohnraum stelle hingegen keine Ausnahme dar.

Greift bei der eigenen Wohnung die Mietpreisbremse oder greift sie nicht? Wohl einige Mieter dürften sich diese Frage stellen. (Symbolbild)

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Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Möblierte Wohnungen

Zwar fallen eigentlich auch möblierte Wohnungen unter die Mietpreisbremse, doch, so erklärt zum Beispiel der Mieterverein München auf seiner Website, sei es für Mieter „nicht möglich, die Möbel rauszurechnen“ und so ihre Miete entsprechend zu vergleichen. Auch dies ist aus Sicht von Mietervereinen in anderen Städten ein häufiges Problem in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Ein Möblierungszuschlag kann bei möblierten Wohnungen für die Miete verlangt werden, hieß es auf ZDF.de in einem Beitrag zu den Hintergründen, der auf die Kaltmiete aufgeschlagen werde. Der Betrag für diesen Aufschlag müsse allerdings nicht im Mietvertrag ausgewiesen werden. Häufig würden möblierte Wohnungen zudem nur auf Zeit vermietet, schildern mehrere Mietervereine eine weitere Hürde. (Mit Material der dpa)

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