Mieterhöhungen sind eingeplant
Staffelmiete: Fluch oder Segen? Was Sie über die regelmäßigen Mieterhöhungen wissen müssen
Von einem Mietvertrag mit Staffelmiete sind viele Wohnungssuchende erst einmal abgeschreckt. Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um die regelmäßigen Mieterhöhungen.
Die Wohnraumknappheit in deutschen Großstädten macht vielen Mietern aktuell sehr zu schaffen. Wer schon einmal auf Wohnungssuche in Berlin, München oder Hamburg war, der weiß, wie schwierig es ist ein ausreichend großes Apartment in gutem Zustand zu einem angemessenen Preis zu finden. Und wenn dann doch mal ein passendes Angebot auf den einschlägigen Internetportalen zu finden ist, ist der Ansturm selbstverständlich groß und die Konkurrenz damit riesig.
Viele Wohnungsjäger sind in ihrer Verzweiflung deshalb dazu bereit, große Kompromisse einzugehen, um endlich einen Mietvertrag zu unterschreiben. Eines dieser Zugeständnisse ist häufig die sogenannte Staffelmiete. Dabei wird im Mietvertrag verankert, dass sich die Kaltmiete in regelmäßigen Abständen um einen festgelegten Betrag erhöht. Mieter wissen also schon im Vorhinein, dass ihre Wohnung über die Jahre hinweg immer teurer wird. Häufig ist in solchen Verträgen außerdem eine sogenannte Mindestmietzeit vorgesehen. Der Vertrag kann also in den meisten Fällen erst nach einigen Jahren wieder problemlos gekündigt werden. Lohnt es sich trotzdem, einen Mietvertrag mit Staffelmiete zu unterschreiben?
Was ist eigentlich eine Staffelmiete?
In einem Mietvertrag mit Staffelmiete sind bereits bei Vertragsabschluss regelmäßige Erhöhungen der Kaltmiete vorgesehen. Mieter wissen dementsprechend also schon beim Einzug, dass ihre Wohnung im Laufe der Jahre immer teurer werden wird. Die im Vertrag verankerten Staffelmieten unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben und dürfen nicht einfach frei vom Vermieter festgelegt werden.
Vorgeschrieben ist beispielsweise, dass eine Mietstaffel mindestens ein Jahr andauern muss. Auch die erste Mieterhöhung darf folglich erst nach zwölf Monaten erfolgen. Wie lang die jeweiligen Staffelzeiträume sind, kann vom Vermieter abgesehen davon frei entschieden werden. In vielen Fällen werden die Mieten regelmäßig alle zwei bis drei Jahre erhöht und nicht wie rechtlich möglich einmal jährlich. Die Ausgangsmiete darf in Gebieten mit Mietpreisbremse außerdem nicht mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen.
Wie unter anderem die Ratgeberseite Smartmiete berichtet, dürfen Staffelmieten zwar dauerhaft höher als die ortsüblichen Vergleichsmieten sein, trotzdem können außergewöhnlich hohe Mieten eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wer also befürchtet, dass sein Vermieter es mit dem Staffelmietvertrag auf eine sogenannte „Wuchermiete“ abgesehen hat, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen, beispielsweise durch den Deutschen Mieterbund (DMB).
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Staffelmiete: Die Nachteile der regelmäßigen Mieterhöhungen
Keine Frage, eine Staffelmiete wirkt auf viele Wohnungssuchende erst einmal abschreckend. Denn wer möchte schon beim Abschluss seines Mietvertrages davon ausgehen müssen, dass die monatlichen Zahlungen für den Wohnraum auf Dauer immer höher ausfallen? Der größte Nachteil der Staffelmiete ist dementsprechend ziemlich offensichtlich: Mit den Jahren steigt die Miete immer weiter.
Ein zusätzlicher Nachteil ist die Aussetzung der sogenannten Kappungsgrenze bei Mietverträgen mit Staffelmiete. Durch die Kappungsgrenze ist normalerweise gesetzlich festgelegt, bis zu welchem Betrag Vermieter die monatlichen Forderungen bei laufenden Wohnverhältnissen erhöhen dürfen. Auf diese Weise wird beispielsweise ausgeschlossen, dass Mieter sich plötzlich und unerwartet mit einer unverhältnismäßigen Mietsteigerung konfrontiert sehen. Da die Kappungsgrenze bei Staffelmietverträgen wegfällt, können die Erhöhungen der Miete also dementsprechend groß ausfallen.
Darüber hinaus kann auch die Mindestmietdauer ein negativer Aspekt der Staffelmiete sein. Sie kann im Vertrag auf bis zu vier Jahre festgelegt werden. Um vor Ablauf der Mindestvertragsdauer aus der Wohnung auszuziehen, müssen Mieter in diesem Fall einen außerordentlichen Kündigungsgrund vorweisen.
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Hat ein Staffelmietvertrag überhaupt Vorteile?
Es scheint so, als biete ein Mietvertrag mit Staffelmiete eigentlich nur dem Vermieter der Wohnung Vorteile. Doch tatsächlich können auch Mieter bei genauerem Hinsehen einige positive Aspekte entdecken. Unter anderem ist die gesetzliche Bindung ein großer Vorteil der Staffelmiete, denn die regelmäßigen Erhöhungen und Staffelzeiträume müssen schon bei Abschluss des Mietvertrags für die Dauer der Mietzeit klar festgelegt werden. Dementsprechend erwarten Mieter keine bösen Überraschungen, denn sie wissen bereits im Vorhinein, wie sich die Miete im Laufe der Jahre verändern wird. Ein plötzlicher Sinneswandel des Vermieters in Sachen Mietbetrag oder Staffellaufzeit ist rechtswidrig und damit ausgeschlossen.
Ein zusätzlicher Vorteil des Staffelmietvertrags ist außerdem der Ausschluss weiterer Mieterhöhungen, beispielsweise nach Modernisierungsarbeiten oder nötigen Renovierungen. Zahlt der Mieter eine Staffelmiete, dürfen diese Arbeiten keine Grundlage für eine Änderung der Miete darstellen. Wer in einem Gebiet mit Mietpreisbremse lebt, kann sich darüber hinaus darauf verlassen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Mietspiegel ebenso für die Festlegung einer Staffelmiete gelten.
Auch ein Indexmietvertrag bietet einige Vor- und Nachteile, die Mieter vor Vertragsunterzeichnung kennen sollten.
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